Hallo Liebe Forumsmitglieder,
Wir haben folgendes Problem:
Wir haben einen kleinen Hund, der über eine längeren Zeit, meinte er müsse ( trotz ständigem Gassigehen) uns in die Wohnung urinieren.wir waren immer dabei, es sofort aufzuwischen und gründlich zu säubern. Dennoch passiert es auch mal, wenn wir nicht da waren und es zog ins Holz ein und verursachte ganz üble Flecken.
Nach einer Kastration und Möbel umrücken , war dieses Problem komplett behoben.
Der Holzboden, besteht aus einfachen Kieferbrettern welche nur einmal von unserer privaten Vermieterin überlackiert wurden.
Nun haben wir gekündigt und haben ganz schlimme Angst, das Sie uns wegen der Flecken (bzw. ein Grosser, bestehend aus mehreren) die Hölle heiss macht.Wir sind bereit die Holzbretter auf eigene Kosten austauschen zu lassen, das wird man aber definitiv sehen, das es neue Bretter sind.
Unsere Vermieterin hat schon wegen kleinere Sachen, die ehemaligen Mieter vor Gericht gezottelt.
Was ist unsere Pflicht? Austauschen ist klar, aber was ist mit dem Unterschied den man dann sehen wird?
Hundehaltung war von Anfang an erlaubt. Wir haben nur zwei kleine Hunde , diese aber logischer Weiße einige Kratzer verursacht haben (durch toben usw.), was ist damit?
Im Mietvertrag steht Ordnungsgemäßer Zustand. Heisst das, die komplette Wohnung zu streichen, auch wenn wir diese nicht in weiss übernommen haben?(haben nichts verändert) oder nur das streichen, wo auch ein bisschen Anutzung zu sehen ist?(evtl. Nur Stube?)
Mietsauer war knapp 2 Jahre.
Viiiiiielen Dank!!!