Freiwillige Mieter-Selbstauskunft - geplanter Nachzug der Freundin + Baby

  • Liebe Gemeinde,

    ich sitze hier von einer freiwilligen Mieter-Selbstauskunft und habe in einem Punkt ein ungetes Gefühl.

    Zur Situation:
    Ich werde wohl im September eine neue Stelle außerhalb Berlins anfangen und habe auch schon eine nette Wohnung gefunden, für die ich mich sehr interessiere. Meine Freundin findet diese auch toll und würde dann mit umziehen.

    In der Selbstauskunft würde ich allerdings als Einzelmieter fungieren wollen.

    Da wir unser erstes Kind erwarten (Juli) befürchten wir, dass dies ein KO-Kriterium sein könnte.

    Nun könnte ich natürlich nur mich eintragen und auch sagen, dass ich alleine einziehen werde (im Juli, da zu der Zeit Mietbeginn) und dann nach 2 Monaten würde sich meine Freundin "spontan" entscheiden mitsamt des Neugeborenen zu mir zu ziehen. Könnten mir daraus dann irgendwelche Konsequenzen wie Kündigung o.Ä. drohen? Anmelden beim Vermieter würden sich meine Freundin dann auf jeden Fall und dass die Nebenkosten steigen ist auch kein Thema, aber auf eine Kündigung deswegen hätten wir wenig Lust.

    Kann ich die Frage nach den 'Kindern im Alter von:' einfach unbeantwortet lassen, oder zählt dieser Fall als "vorhersehbar" und ich sollte gleich sagen, dass wir mit insg. 3 Personen einziehen, davon ein Kind im Alter von 0 Jahren. ???

    Hier nochmal die Eckdaten:

    Mietbeginn 01.07.
    ab da bereits Vorbereitungen für Umzug, Möbel in Wohnung transportieren, Wohnung einzugfertig machen.
    Ich würde also auf dem Papier von 01.07. bis 01.09. alleine in der Wohnung leben.
    Gegen Ende August: "richtiger" Umzug und dann auch mit 3 Personen, inkl. Baby.

    Mir ist bekannt, dass einige Infos verschwiegen werden dürfen (Hobby etc.), aber hier bin ich absolut verunsichert.
    Vielen Dank für eure Hilfe!

    Gruß,
    Andreas

  • Mietbeginn 01.07.
    ab da bereits Vorbereitungen für Umzug, Möbel in Wohnung transportieren, Wohnung einzugfertig machen.
    Ich würde also auf dem Papier von 01.07. bis 01.09. alleine in der Wohnung leben.
    Gegen Ende August: "richtiger" Umzug und dann auch mit 3 Personen, inkl. Baby.


    Nee, Andreas, ist nicht...:(

  • Nee, Andreas, ist nicht...:(

    Danke für die schnelle Antwort...

    Aber was mach ich nun mit der Selbstauskunft? Was kann ich weglassen, was sollte ich definitiv nicht weglassen?

  • Danke für die schnelle Antwort...

    Aber was mach ich nun mit der Selbstauskunft? Was kann ich weglassen, was sollte ich definitiv nicht weglassen?

    Beantworten Sie genau das, was gefragt ist. Nicht mehr oder weniger !

    Wenn kein Kind da ist ist auch keines da. Betrifft auch Ihre Freundin. Was mal später sein wird ist tabu.

  • Beantworten Sie genau das, was gefragt ist. Nicht mehr oder weniger !

    Wenn kein Kind da ist ist auch keines da. Betrifft auch Ihre Freundin. Was mal später sein wird ist tabu.

    Kollidiert diese Aussage nicht mit Bernys Antwort? (oder sehe ich das falsch)

    Fakt ist, dass im Moment kein Kind da ist und meine Freundin auch für sich wohnt.
    Fakt ist aber auch, dass Ende Juli ein Kind da sein wird und meine Freundin dann mit in die Wohnung ziehen wird.
    Insofern könnte der Vermieter mir dann ja vorwerfen, dass es absehbar war, dass (1.) ein Kind zur Welt kommen wird ;) und (2.) meine Freundin dann mit in die Wohnung zieht.

    Vielleicht mach ich mir auch einfach zu viele Gedanken 8|

    Gruß,
    Andreas

  • AausBerlin:

    "Fakt ist aber auch, dass Ende Juli ein Kind da sein wird und meine Freundin dann mit in die Wohnung ziehen wird."
    - Das ist noch garnicht Fakt, denn bis dahin wird noch viel Wasser den Rhein 'runterfliessen (Meine Besten Wünsche habt Ihr jedenfalls!).

    "Insofern könnte der Vermieter mir dann ja vorwerfen, dass es absehbar war, dass (1.) ein Kind zur Welt kommen wird ;) und (2.) meine Freundin dann mit in die Wohnung zieht."
    - Naja, Freundin und Kind sind keine Verwandten in gerader Linie, wogegen er sich nicht wehren könnte. So aber könnte er Dir zurecht vorwerfen, ihn vorsätzlich übergangen zu haben und evtl. den MV kündigen bzw, zu kündigen versuchen. Könnte...

    "Vielleicht mach ich mir auch einfach zu viele Gedanken o.O"
    - Das solltest Du schon - und bei der Selbstauskunft bei der Wahrheit bleiben.

  • Zitat

    Mir ist bekannt, dass einige Infos verschwiegen werden dürfen (Hobby etc.


    Wie kommst Du denn da drauf ?
    Wenn Du Tompete oder Drumms als Hobby hast, wird dir schon alsbald dein VM etwas vortrompeten.

    Zitat

    Es ist nicht vorhersehbar ob ein Kind kommt oder nicht, genausowenig wie vorhersehbar ist das Ihre Freundin nicht bis dahin das Weite sucht.


    Es ist für den Fragesteller auch noch nicht geklärt ob das Kind überhaupt von ihm ist.
    Evlt. gibts auch Zwillinge.
    Wenn Mutti abhaut muss er zahlen und kann sich die WHG nicht mehr leisten.
    usw...

    Zitat

    'Frage danach, ob in Zukunft Kinder in die Wohnung ziehen werden'


    Muss wie alle Fragen richtig beantwortet werden.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!