Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage zur Kündigung wegen Eigenbedarf.
Ich bin vor knapp 2 Jahren in die Whg gezogen, dem Vermieter war ein langfristiges Mietverhältnis wichtig.
So, vor einem Monat bekomme ich einen Anruf. Tut und leid, wir müssen Ihnen Kündigen da mein Sohn in die Whg einziehen will.
Meine Frage ist, ich hab den Mietvertrag mit Herrn Müller gemacht.
Die Kündigung habe ich aber von Frau Meier erhalten. Diese ist die Tochter von H. Müller und hat das Nießrecht.
Ich mein das ich ausziehen muss, daran wird kein Weg vorbei gehen, aber ist es rechtens das Frau Meier mir die Whg kündigen kann?
Könnte ich Widerspruch einlegen? Der Wohnungsmarkt ist zur Zeit sehr mau. In irgendeine Whg wo mir und meiner Tochter nicht gefällt möchte ich natürlich auch nicht.
Jetzt hab ich auch noch eine zweite Frage. Ich hab vor 2 Jahren die Küche, den Laminat und einen Schrank fürs Schlafzimmer ablösen müssen. Das war so ausgemacht. Mit dem Vermieter und der Vormieterin.
Die nette Frau Meier sagt mir, ich hätte das nicht machen müssen. Hätte ich darauf bestanden, hätte der Vormieter alles mitnehmen müssen. Es war auch so in der Anzeige der Wohnung geschrieben, dass die 3 Sachen mit abgelöst werden müssen.
Aber im Mietvertrag steht das nicht. Da war ich wohl zu blauäugig. Bin ja auch davon ausgegangen dass ich langfristig hier wohnen kann.
Echt eine nervige Angelegenheit. Vielleicht hat mir der eine oder andere einen Tipp was ich machen kann.
Vielen Dank schon mal fürs lesen.