Wann sind vom Vermieter gestellte Einrichtungsgegenstände abgeschrieben?

  • Unser Vermieter hat nach Sanierung des Hauses alle Wohnungen mit einer kompletten (incl. E-Geräte wie Waschmaschine, Kühl- / Gefriekombination, Geschirrspühler und E-Herd) Einbauküche ausgestattet und dies in der Kalkulation der ? Nettokaltmiete mit berücksichtigt / eingerechnet.

    Meine Fragen nun:
    Muss der Vermieter die Höhe der Zuschläge für diese Einrichtungsgegenstände angeben bzw. genau angeben, um wieviel sich dadurch die Kaltmiete erhöht?
    Für welche Dauer / Zeit darf er diese Investitionszuschläge für diese Gegenstände / Einbauten berechnen (zusätzlich mit der Mieter verlangen) und wer kommt ggf. für Reparaturkosten auf?
    Was ist nach Ablauf der "Investitionszeit" - wer ist dann Eigentümer dieser Einrichtungsgegenstände und wer kommt nun für anstehenden Reparaturen auf?
    Muss der Vermieter nach Ablauf der Frist (?Investitionszuschlag) den Betrag, den er zuvor für die Investitionszeit auf die Kaltmiete aufgeschlagen hat, dann wieder von der Nettokaltmiete abziehen?

    Viele Fragen - und ich möchte mich jetzt schon bei denjenigen Bedanken (für ihre Mühe und Zeit), die sie mir beantworten können.

    M. Holst

  • Hallo M. Holst


    Muss der Vermieter die Höhe der Zuschläge für diese Einrichtungsgegenstände angeben bzw. genau angeben, um wieviel sich dadurch die Kaltmiete erhöht?

    Nein


    Für welche Dauer / Zeit darf er diese Investitionszuschläge für diese Gegenstände / Einbauten berechnen (zusätzlich mit der Mieter verlangen) und wer kommt ggf. für Reparaturkosten auf?

    es gibt m.E. keine zeitliche Beschränkung.
    Instandhaltung trägt der Eigentümer (VM) sofern die Reparaturen nicht unter eine evtl. KleinRepKlausel fallen.



    Was ist nach Ablauf der "Investitionszeit" - wer ist dann Eigentümer dieser Einrichtungsgegenstände und wer kommt nun für anstehenden Reparaturen auf?

    Der VM bleibt der Eigentümer,
    und trägt auch weiterhin das Risiko der Instandhaltung.


    Muss der Vermieter nach Ablauf der Frist (?Investitionszuschlag) den Betrag, den er zuvor für die Investitionszeit auf die Kaltmiete aufgeschlagen hat, dann wieder von der Nettokaltmiete abziehen?

    Nein


    VG Syker

  • Hallo M. Holst,

    hier scheint es sich um eine Modernisierung zu handeln, wo anschliessend die Mieten nach oben angepasst werden sollen.
    Wurde dies mindestens 3 Monate vor Beginn der Arbeiten angekündigt und Dein schriftliches Einverständnis eingefordert?

  • Hallo Berny,

    die Modernisierung ist schon länger abgeschlossen und der ganz Vorgang lief auch ordnungsgemäß ab. Die Mietanpassung war auch im normalen Rahmen. Meine Fragen bezogen sie ausschließlich auf die Zeit danach und insbesondere auf die, vom Vermieter mit eingebauten Einrichtungen.

    Dennoch "danke auch für deine Info"!

    Gruß M. Holst

    Einmal editiert, zuletzt von M. Holst (30. April 2013 um 00:56)

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