Beiträge von M. Holst

    Unser Vermieter hat nach Sanierung des Hauses alle Wohnungen mit einer kompletten (incl. E-Geräte wie Waschmaschine, Kühl- / Gefriekombination, Geschirrspühler und E-Herd) Einbauküche ausgestattet und dies in der Kalkulation der ? Nettokaltmiete mit berücksichtigt / eingerechnet.

    Meine Fragen nun:
    Muss der Vermieter die Höhe der Zuschläge für diese Einrichtungsgegenstände angeben bzw. genau angeben, um wieviel sich dadurch die Kaltmiete erhöht?
    Für welche Dauer / Zeit darf er diese Investitionszuschläge für diese Gegenstände / Einbauten berechnen (zusätzlich mit der Mieter verlangen) und wer kommt ggf. für Reparaturkosten auf?
    Was ist nach Ablauf der "Investitionszeit" - wer ist dann Eigentümer dieser Einrichtungsgegenstände und wer kommt nun für anstehenden Reparaturen auf?
    Muss der Vermieter nach Ablauf der Frist (?Investitionszuschlag) den Betrag, den er zuvor für die Investitionszeit auf die Kaltmiete aufgeschlagen hat, dann wieder von der Nettokaltmiete abziehen?

    Viele Fragen - und ich möchte mich jetzt schon bei denjenigen Bedanken (für ihre Mühe und Zeit), die sie mir beantworten können.

    M. Holst

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