50Euro für Gartenhaus nach Aufbau

  • Hallo zusammen
    Ich wollte euch mal nach eurem Rat und Meinung Fragen
    Hier mal die kurze Geschichte
    Also vor ca 1 Jahr sind wir in eine Wohnung gezogen, die auf einem großen Gewerbe Grundstück steht, wo auch die Halle von meinem Vermieter steht die direkt neben dem Haus steht, wo wir und mein Vermieter drin wohnen.
    So bei unserem Einzug wurde uns für die Gartenmöbel und Fahrräder ein kleines Plätzchen in der Halle zugesagt.
    Nach immer weiter nach Fragen wurde uns dann irgendwann gesagt, das in der Riesen Halle kein Platz für uns wäre.
    Daraufhin haben die uns dann gesagt, das wir uns Doch ein Gartenhaus auf die Wiese stellen sollen. Zuerst hab ich es nicht eingesehen aber nach etwas hin und her haben wir uns dann ein gebrauchtes Haus geholt und wieder Fit gemacht mit viel Arbeit und aufgebaut. Alles in Absprache mit unseren Vermietern.
    Dann als wir alles stehen hatten und ich nur noch fertig streichen musste kam dann auf einmal das wir jetzt 50 Euro Zahlen müssen Weil das Häuschen ja wie eine Garage anzusehen wäre.
    Nach viel hin und her ärgerei haben wir dann gesagt das wir das nicht Zahlen und gestern war dann ein Brief im Briefkasten, das wir ja nicht gewollt sind das Geld zu Zahlen und innerhalb einer Woche das Haus abbauen müssen.

    Vielleicht könnt ihr mir ja einen Tip geben, was ich mach kann.
    Ach so gesammt hat das Haus ca 400Euro und viel Arbeit gekostet

    Vielen dank schon mal vorab für eure Antworten
    MFG
    Marc

  • Frage: hast Du irgendwas schriftliches zur Nutzung der Halle oder dem Aufbau des Gartenhauses oder steht dazu was im MV?

    und 50 Euro mehr Miete oder 50 Euro einmalig?

  • Naja das ist was komplizierter
    Im MV steht nix aber wir dürfen den trotzdem nutzen.
    Das hatte wohl die Begründung, weil die wohl früher Mieter hatten, wo Gartennutzung im MV stand und die Mieter die dann wohl nicht mehr auf die Wiese gelassen haben deshalb wollten die das bei uns nicht mit rein schreiben.

    Das ist quasi der dank das man immer hilfsbereit war

  • Hallo Marc84


    Naja das ist was komplizierter
    Im MV steht nix aber wir dürfen den trotzdem nutzen.
    Das hatte wohl die Begründung, weil die wohl früher Mieter hatten, wo Gartennutzung im MV stand und die Mieter die dann wohl nicht mehr auf die Wiese gelassen haben deshalb wollten die das bei uns nicht mit rein schreiben.

    Ein Nutzungrecht allgemein beim Garten bedeutet ja eben nicht das auch bauliche Verändungen erlaubt sind.
    Bei euch sieht man wieder schön zu welchen Problemen mündliche Absprachen führen können.

    Ich persönlich würde zu erst das Gerätehaus abbauen,
    und langfristig eine andere Wohnung suchen.


    VG Syker

  • Oh ja das stimmt Naja aus Fehlern lernt man zum Glück
    Gekündigt haben wir direkt gestern Abend nachdem wir das Schreiben bekommen haben.
    Jetzt ist nur die Frage ob ich jetzt wirklich das Haus in einer Woche abbauen muss

    MFG
    Marc

  • Oh ja das stimmt Naja aus Fehlern lernt man zum Glück
    Gekündigt haben wir direkt gestern Abend nachdem wir das Schreiben bekommen haben.
    Jetzt ist nur die Frage ob ich jetzt wirklich das Haus in einer Woche abbauen muss


    Hallo Marc,

    ja, zügig abbauen würde ich es schon.
    Gekündigt habt Ihr ordnungsgemäss mit allen (lt. MV) Mieterunterschriften, nachweislich? (Wenn mich jemand auf's Kreuz legt, gebe ich ihm keine Chance...).
    Den Vorrednern schliesse ich mich an.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!