Ich habe mehrere Wohnungen in der Umgebung von München vermietet. Anfang März 2013 hatte ich einen Wechsel eines Mieters. Heute bekomme ich ein Schreiben von der Insolvenzverwaltung der besagten Mieterfamilie mit dem Verweis dass man die Kaution nur mit der Verrechnung von Mietrückständen aufrechnen kann.
Die Mietkaution wurde aber im Einvernehmen mit den Mietern zum 01.03.2012 zu meinen Gunsten aufgelöst da erhebliche Schäden in der Wohnung entstanden sind und diese repariert werden mussten. Entsprechende Handwerkerrechnungen habe ich dazu bereits erhalten. Nun stellt sich mir die Frage ob ich nachträglich die Kaution doch noch an die Insolvenzverwaltung meiner ehemaligen Mieter zahlen muss.
Beiträge von m_f_234
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