außerordentliche Kündigung beruflicher Ortwechsel oder Krankheit

  • Hallo zusammen,

    hier mal meine Situation:

    Wir sind im Juli 2011 in unsere Wohnung in Aachen eingezogen und möchten jetzt gern vor Ablauf der Kündiungsfrist ausziehen. Gekündigt haben wir am 11.04.13. Also verläft die Kündigungsfrist bis zum 31.07.13.

    Ich arbeite seit August 2011 in Köln und habe etwa 1 Std und 5 Min (einfache Fahrt) zur Arbeit mit dem Zug gebraucht. Im November 2012 ist mein Arbeitgeber innerhalb Kölns umgezogen. Nun brauche ich morgens etwa 1,5 Std. und abends etwa 1 Std und 45 Min. Die längere Fahrt belastet mich doch schon sehr.

    Daher hat meine Freundin (arbeitet seit 2010 in Aachen) sich jetzt in Köln beworben und hat eine neue Anstellung zum 1. Juni 2013 bekommen. Zu diesem Datum möchten wir jetzt auch gern nach Köln ziehen.

    Nachmieter werden vom Vermieter konsequent abgelehnt, er verbietet uns, die Wohnung zu inserieren oder zur Besichtigung frei zu geben. Eine freundliche und vernünftige Lösung ist daher leider nicht möglich.


    Jetzt ist meine Frage, ob ich da vorzeitig raus komme. Möglicherweise wegen unvorhersehbaren Ortswechsel aus berüflichen Gründen. Hinzu kommt, dass ich herzkrank bin und mein Zustand sich in den Wochen etwas verschlechtert hat. Die jetzige Wohnung liegt im 3. Stock und mir fallen die Stufen immer schwerer. Gibt es da viellicht auch ne Möglichkeit?

    Ich wäre super dankbar, wenn uns jemand einen Rat geben könnte. Habe mittels Suchfunktion schon was zum beruflich bedingten Ortswechsel und zu unverhersehbarer Krankheit gefunden, war mir jetzt aber nicht sicher, ob man das auch auf unsere Situation anwenden könnte. Gibt es vielleicht auch Rechtsgrundlagen dazu?

    Schöne Grüße
    Redeme

  • Zitat

    Jetzt ist meine Frage, ob ich da vorzeitig raus komme.

    Nein! Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate und keinen Tag weniger

    Zitat

    Hinzu kommt, dass ich herzkrank bin und mein Zustand sich in den Wochen etwas verschlechtert hat. Die jetzige Wohnung liegt im 3. Stock und mir fallen die Stufen immer schwerer. Gibt es da viellicht auch ne Möglichkeit?

    Auch das ist kein Grund für eine vorzeitige Kündigung. Selbst dein Tod würde die Frist nicht verkürzen.

    Zitat

    Gibt es vielleicht auch Rechtsgrundlagen dazu?

    Die gibt es, aber die würden dir nicht gefallen, darum nenne ich sie nicht.

  • Selbst wenn man stirbt gilt die Kündigungsfrist? Ist jetzt zwar auf mich nicht anwendbar, aber der Interesse halber würde ich schon gern mehr wissen. Ich ging davon aus, dass der Tod einen jeglicher Verpflichtungen entbindet...

    Naja und unhabhängig davon würde ich gern die Rechtsgrundlagen wissen, egal ob sie mir gefallen.

    Auch vielen Dank für deine schnelle Antwort.

    Schöne Güße
    redeme


  • Nun brauche ich morgens etwa 1,5 Std. und abends etwa 1 Std und 45 Min.

    Das ist durchaus zumutbar! Keine Chance für dieses Argument.

    Zitat

    er verbietet uns, die Wohnung zu inserieren oder zur Besichtigung frei zu geben.


    Das ist Unsinn. Sie können jeden Ihre Wohnung zeigen. Nur was soll das denn, wenn der Interessent die Wohnung doch nicht bekommt.

    Zitat


    Möglicherweise wegen unvorhersehbaren Ortswechsel aus berüflichen Gründen. Hinzu kommt, dass ich herzkrank bin und mein Zustand sich in den Wochen etwas verschlechtert hat. Die jetzige Wohnung liegt im 3. Stock und mir fallen die Stufen immer schwerer.

    Bei einer längeren Kündigungsverzicht könnte sich eventuell eine Möglichkeit bieten; aber bei der Kürze der Frist ist das aussichtslos.

    Zitat

    Gibt es vielleicht auch Rechtsgrundlagen dazu?

    Mir sind keine bekannt.
    Um die doppelte Miete werden Sie nicht herumkommen; tausende Andere beklagen das auch so.

  • Hallo redeme,

    auch ich muss Dich leider enttäuschen.
    - - - Auch durch den Tod eines der beiden Vertragspartner erlischt ein Vertrag nicht. Da gibt es meist Erben oder Bevollmächtigte... - - -
    Und, denk' nach, ein Gericht meint, 1,5h zur Arbeit fahren wären zumutbar, und das nächst Gericht meint 1,55h wären nicht mehr zumutbar...?? Ne ne, ist nicht.

  • Hallo redeme



    Ich ging davon aus, dass der Tod einen jeglicher Verpflichtungen entbindet...

    ne das ist bei fast keinem Vertrag so,
    Stell dir vor du hast jemanden (z.B. einer Bank) dein Geld gegeben,
    das würde ja bedeuten das die Bank nach Tod des Kunden das Geld behalten dürfte
    und nicht an die Erben auszahlen bzw. mit dem/den Erben den Vertrag weiterführen müsste.


    Selbst wenn man stirbt gilt die Kündigungsfrist? Ist jetzt zwar auf mich nicht anwendbar, aber der Interesse halber würde ich schon gern mehr wissen.

    die rechtlichen Grundlagen findest du im BGB § 563 und § 564
    Hier wird geregelt wer anstelle des verstorbenen M in den MV eintritt.

    Im Mietrecht sind das demnach nicht immer die Erben,
    wobei die Ehe und Lebenspartner
    bzw. Kinder ja in den meisten fällen die Erben sein werden.
    Sodas die Aussage:"der Vertrag wird mit den Erben fortgesetzt"
    zwar nicht richtig aber eben auch nicht generell falsch ist.

    Des weiteren wird geregelt das innerhalb eines Monats nach Kenntnisname vom Tod,
    ggf. eine Kündigung mit gesetzlicher Frist möglich ist.
    Dies betrifft aber in erster Linie die Möglichkeit des Kündigungsverzichtes bzw. Zeitverträge,
    wo (z.T. Zeitweise) ordentliche Kündigungen nicht möglich sind.


    VG Syker

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