Mietvertrag mt ex Lebensgefährtin

  • Hallo,möchte bei der deutschen annington wohngesellschaft eine Wohnung mit meiner ex Lebensgefährtin anmieten,meine ex wohnt zurzeit mit unserem gemeinsamen kind im eu Ausland,sie hat einen neuen Freund und noch ein weiteres kind,jetzt habe ich den Vertrag bekommen und im Vertrag steht sie und ich drin,jetzt vermisse ich die Spalte wo man die Personen angibt die in der Wohnung wohnen werden,und wie verhält sich das wenn ich z.b nach 3monaten aus dem mietvertrag rausgehen möchte und sie die Wohnung mit ihrem Freund übernimmt,muss der Name des Freundes auch zwingend im Vertrag stehen oder ist das egal,mache das ganze eigentlich nur wegen unserem gemeinsamen kind.
    Danke schon mal für die Antworten im voraus

  • Ein Mietvertrag wird zwischen 2 Parteien abgeschlossen.

    "..............und sie die Wohnung mit ihrem Freund übernimmt".

    So ein Vertrag kann nicht einfach von anderen Personen übernommen werden. Das geht garnicht. Der Vermieter würde ihnen ganz schnell auf die Schliche kommen.

    Zur einer möglichen illegalen Einwanderung schließe ich mich meinem Vorganger an.
    Adieu!

  • Zitat

    jetzt vermisse ich die Spalte wo man die Personen angibt die in der Wohnung wohnen

    darum illigal, weil

    1. In einem Mietvertrag stets der Mieter (Bewohner) genannt ist und nicht eine Person, die irgenwo (Türkei?) lebt.

    2. Auch geht die DA wohl davon aus, dass die genannten Personen und nicht der Nachfolger des Ex die Wohnung beziehen. Beide Mieter müssen den Vertrag unterschreiben.

    3. So einfach kann ein Mieterwechsel nicht vorgenommen werden, ohne dass die DA um Erlaubnis gefragt werden muss. Auch kannst du dann nicht alleine kündigen, das müssen beide Personen machen, die im Vertrag stehen. Und ob die DA mit deiner Ex einen neuen Vertrag abschließt steht in den Sternen.

    4. Die Anmietung einer Wohnung kannst du mit dem eines Autos vergleichen. Wenn du das Auto anmietest kannst du auch nicht den neuen Freund deiner Ex damit fahren lassen.

  • Danke nochmal für eure zahlreichen Antworten,zuerst mal besteht keine illegale Einwanderung, meine ex ist eu bürgerin,da ich deutscher Staatsbürger bin, ist unser gemeinsames kind deutscher,habe die Beraterin von der DA darauf angesprochen das ich zwar die Wohnung mit meiner ex anmiete aber die Wohnung hauptsächlich von ihr und ihrem Freund genutzt wird,und das wäre von ihrer Seite kein Problem.

  • Zitat

    und das wäre von ihrer Seite kein Problem.

    Und warum fragst du dann hier, wenn die DA kein Problem sieht?

    Zitat

    zuerst mal besteht keine illegale Einwanderung

    Wer hat das denn behauptet?

    Zitat

    das ich zwar die Wohnung mit meiner ex anmiete aber die Wohnung hauptsächlich von ihr und ihrem Freund genutzt wird

    Und damit bist du für alle Pflichten aus dem Vertrag verantwortlich, wenn deine Ex keine Lust mehr hat, Miete o.ä. zu bezahlen.

  • Und warum fragst du dann hier, wenn die DA kein Problem sieht?


    Wer hat das denn behauptet?


    Und damit bist du für alle Pflichten aus dem Vertrag verantwortlich, wenn deine Ex keine Lust mehr hat, Miete o.ä. zu bezahlen.

    Ja das weiß ich und deswegen bin ich mir auch unsicher ob ich das mache,aber die DA Beraterin meinte das ich mich aus dem Vertrag schriftlich austragen lassen müsste deswegen wollte ich mir hier paar Ratschläge einholen,wollte eigentlich das beide in den Vertrag aufgenommen werden.

  • Hallo Tarkanku,
    lass' uns mal wissen, wie es weitergegangen ist - und falls es schief gegangen sein soll, kannste Dich ja auch noch mal wieder hier melden...

  • Hallo,alles hat geklappt,habe in dem Vertrag die Personen eintragen lassen,die in der Wohnung wohnen werden...


    Na, prima! Dann geniesse mal den 1. Mai!:)

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