A mietet ab 1. April eine Wohnung im Haus des Vermieters, der zufällig Anwalt ist.
Für die Nebenkosten wird eine Pauschale iHv 190€ vereinbart, da der Vermieter nach eigenen Aussagen "keine Lust auf ein Abrechnungs-Hin und Her" hat.
B bringt nur ein paar Kartons und Kleinmöbel in die Wohnung, wohnt aber nie in dieser Wohnung. Er räumt die Wohnung kurze Zeit später wieder leer und möchte die Wohnung Ende April fristgerecht zum Ende Juli kündigen.
Drei Fragen:
1. A befindet sich aus beruflichen Gründen nicht am Wohnort. Ist eine schriftliche Kündigung per Einschreiben rechtswirksam?
2. Nachdem A nicht am Ort ist: Können die beiden Schlüssel diesem Einschreiben beigelegt werden oder sollten diese einem Dritten zur Übergabe beim Vermieter gegen Unterschrift gegeben werden? Wenn ja, muss der Vermieter diese Schlüssel annehmen?
3. Muss der Mieter nach erfolgter Schlüsselübergabe im April die Nebenkosten für Mai, Juni, Juli zahlen?