Beiträge von Zausi

    A mietet ab 1. April eine Wohnung im Haus des Vermieters, der zufällig Anwalt ist.
    Für die Nebenkosten wird eine Pauschale iHv 190€ vereinbart, da der Vermieter nach eigenen Aussagen "keine Lust auf ein Abrechnungs-Hin und Her" hat.

    B bringt nur ein paar Kartons und Kleinmöbel in die Wohnung, wohnt aber nie in dieser Wohnung. Er räumt die Wohnung kurze Zeit später wieder leer und möchte die Wohnung Ende April fristgerecht zum Ende Juli kündigen.

    Drei Fragen:
    1. A befindet sich aus beruflichen Gründen nicht am Wohnort. Ist eine schriftliche Kündigung per Einschreiben rechtswirksam?
    2. Nachdem A nicht am Ort ist: Können die beiden Schlüssel diesem Einschreiben beigelegt werden oder sollten diese einem Dritten zur Übergabe beim Vermieter gegen Unterschrift gegeben werden? Wenn ja, muss der Vermieter diese Schlüssel annehmen?
    3. Muss der Mieter nach erfolgter Schlüsselübergabe im April die Nebenkosten für Mai, Juni, Juli zahlen?

    Das bedeutet, sie muss die Wohnung zum Termin verlassen, ohne eine schriftliche Kündigung erhalten zu haben?
    (Ich hätte nämlich spontan auf BGB 549 II iVm 573c getippt. Aber eben mit schriftlicher Kündigung)

    Beispielfall:

    Ein Paar trennt sich, bleibt aber noch Jahre in der gleichen Wohnung. Nur der Mann steht im Mietvertrag. Der Mann lebt seit 16 Jahren, die Frau seit 9 Jahren in der Wohnung.

    Ende Februar kündigt der Mann die Wohnung beim Vermieter mit 3monatiger Kündigungsfrist zum 31. Mai. Er setzt die Frau ein paar Tage später von "der Kündigung" in Kenntnis, nennt aber keine Daten. Hierauf schreibt die Frau den Vermieter an, der sie in einem Telefonat darüber informiert, dass der Mann zum 31.5. gekündigt habe, aber darum gebeten habe, bereits bei seinem Auszug am 13.4. aus dem Mietvertrag entlassen zu werden. Dem habe er der Vermieter, zugestimmt.

    Zur Rede gestellt bietet der Mann an, mit dem Vermieter nochmals zu reden und die normale Frist herzustellen. Er schreibt ihr das nochmals auch als SMS. Das Gespräch mit dem Vermieter findet am 16.3. statt. Am 19.3. informiert der Mann die Frau, dass der Vermieter die Frau nicht alleine in der Wohnung lassen möchte, weil er einen neuen (Unter-?)Mietvertrag befürchte und verlangt den Auszug der Frau bis 13.4..

    Weder vom Vermieter noch vom Mann wurde der Frau jemals eine schriftliche Kündigung zugestellt.

    Welche Rechte hat die Frau? Schriftliche Kündigung bzw. Schadensersatz?

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