Erhöhung Miete wegen aufgegebener Hausmeistertätigkeit

  • Guten Abend,

    mein Schwiegervater hat in einem 3-Familien-Haus seit 40 Jahren die Hausmeistertätigkeit ausgeführt und jetzt aufgeben müssen. Es geht hier schlussendlich um die Pflege des Außenbereichs und den Winterdienst. Alles andere (z.B. Treppenhausreinigung) macht jeder Mieter für seine Etage.

    Der Vermieter möchte nun 80 Euro mehr Miete, weil das dem Wert der monatlichen Hausmeistertätigkeit entspräche. Wir haben das abgelehnt und ihm mitgeteilt, dass wir 30 Euro für angemessen halten. Er besteht aber weiterhin auf den 80 Euro.

    Für mich bedeutet das, dass der Vermieter für die anfallenden Gartenarbeiten (Rasenmähen, Außenanlage fegen, Laub/ Unkraut entfernen, Mülltonnen rausstellen) pro Partei 80 Euro ansetzt also insgesamt 240 Euro im Monat (keine Fremdvergabe). Ich habe den wöchentlichen Aufwand auf 2 Stunden geschätzt!

    Kann ich vom Vermieter eine Kostenkalkulation verlangen, damit ich sehen kann, wie er auf diese Beträge kommt?
    Man muss dazu sagen, dass ab April die 30 Euro mehr Miete bezahlt werden, aber bisher an der Außenanlage nichts gemacht wurde. Also Zahlung ohne Leistung.

    Danke für eine Antwort

    Grüße
    MixMax

  • Da es sich hierbei um Betriebskosten handelt, steht Ihnen das Recht der Einsicht in die Belege zu. Ohne Belege brauchen Sie nichts zu zahlen. Alle Einnahmen und Ausgaben sind nachzuweisen. Viele Vermieter glauben, es wäre ihr Privatvermögen. Das ist es nicht. Er verwaltet diese nur über den Abrechnungszeitraum und muß Ihnen das nachweisen.

    Eine Kostenkalkulation in diesem Sinn gibt es nicht.

  • Da es sich hierbei um Betriebskosten handelt, steht Ihnen das Recht der Einsicht in die Belege zu.


    Ausserdem müsste mal abgeklärt werden, ob der Mieter überhaupt lt. MV zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet ist.

  • Ich würde als VM 3 Angebote von ortsansässigen Firmen für die Durchführung der Arbeiten einholen und den Preis des günstigsten Angebots abzüglich Märchensteuer ansetzen.

  • Hallo

    Mein Schwiegervater ist vor 40 Jahren in dieses Haus eingezogen, zahlt mtl. seine Miete und kümmerte sich um das Haus und den Garten. Er hat nie einen Rasenmäher, Gartengeräte oder irgendwelche Betriebsmittel über die Vermieter abgerechnet, sondern alles selbst gezahlt. Gerechterweise muss man sagen, dass die Miete selten erhöht wurde, aber in das Haus auch kein Geld investiert wurde.
    Vor 3 oder 4 Jahren wurde die Miete um 30 % erhöht und jetzt eben die 80 Euro, weil er die Hausmeistertätigkeit abgeben musste.

    Die Hausmeistertätigkeit soll auch an keine Fremdfirma vergeben werden, sondern ein Mieter im Haus soll das übernehmen. Bisher aber auch noch nicht passiert, obwohl für den April schon gezahlt wurde.

    Ich habe von der Vermieterin einen Nachweis über die Höhe der Hausmeistertätigkeit verlangt. Mal schauen, wie sie darauf reagiert.

    Danke für die Antworten
    MfG
    MixMax

  • Zitat

    Er besteht aber weiterhin auf den 80 Euro.


    Als Vorauszahlung, abgerechnet wird nach einem Jahr.

    Zitat

    ... dass der Vermieter für die anfallenden Gartenarbeiten (Rasenmähen, Außenanlage fegen, Laub/ Unkraut entfernen, Mülltonnen rausstellen)


    Dass das aber längst nicht alle Gartenarbeiten sind, dürfte selbst dir klar sein.

    Zitat

    Ich habe den wöchentlichen Aufwand auf 2 Stunden geschätzt!


    Deine Schätzungen sind unrelevant.

    Zitat

    Kann ich vom Vermieter eine Kostenkalkulation verlangen, damit ich sehen kann, wie er auf diese Beträge kommt?


    Selbstverständlich, der VM kann nicht nur hierzu auch Rechnungen schreiben, zudem noch ohne MWST, da spart der Mieter ordentlich Kohle und sollte sich freuen anstatt zu meckern.

    Zitat

    Man muss dazu sagen, dass ab April die 30 Euro mehr Miete bezahlt werden, aber bisher an der Außenanlage nichts gemacht wurde.


    Was soll denn jetzt im Garten schon zu tun sein, der Winter ist gerade erst vorbei.

    Zitat

    Ich würde als VM 3 Angebote von ortsansässigen Firmen für die Durchführung der Arbeiten einholen und den Preis des günstigsten Angebots abzüglich Märchensteuer ansetzen.


    Den Durchschnittswert ansetzen genügt, gibt eh keinen Dank !

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