14 tage vor ablauf des mietverhältnisses wohnungsübergabe wegen raparaturen gefordert

  • Grüße,

    ich habe meine wohnung fristgerecht gekündigt und gerade meine kündigungsbestätigung erhalten. Darin wird von der vermieterin verlangt das ich die wohnung mindestens 14 tage vor ablauf des mietverhältnisses übergeben muss - damit eine anschlussvermietung gewährleistet ist.

    Der grund dafür ist ein schaden am laminatboden - welchen ich verursacht habe. Meine versicherung war für den schaden vor ca einem jahr aufgekommen.

    Darf der vermieter mir das zumuten bzw. verlangen?

  • Pauschal die Übergabe der Wohnung 14 Tage vorher kann nicht verlangt werden.

    Hier sollten sie versuchen einvernehmlich eine Lösung zu finden, z.B. dass sie Handwerkern Zugang ermöglichen für die Reparatur.

    Wenn der VM die Wohnung 14 Tage früher haben möchte steht ihm dafür keine Miete mehr zu und erzwingen kann er dies auch nicht.

  • Ok Danke!

    Das problem ist, das der laminatboden an einer ungünstigen stelle beschädigt wurde. Für eine reparatur muss der boden vollständig entfernt und ein neuer reingelegt werden. Das bedeutet das ich dort nicht mehr schlafen könnte und die komplette einrichtung von dem raum bereits weg sein müsste... . Da es nur eine einraumwohnung ist kann ich auch nirgends ausweichen.

    Gibt es irgendwo einen paragraph worauf ich verweisen kann?

  • Dazu brauch man keinen Paragrafen. Ihr Mietverhältnis endet zum vereinbarten Termin. Wenn der Vermieter gern eher (eben wegen der Rerparatur) reinwill, kann er mit Ihnen eine vorzeitige Beendigung des Mietvertrages vereinbaren. Ich würde das so tun.

  • Danke!

    Ich habe mit dem vermieter noch nicht gesprochen, wie soll ich ihm denn dann gegenübertreten bzw was ihm sagen? Der ist nämlich sauer weil er von meiner versicherung nur den zeitwert für das laminat bekommen hat... ich denke das er dann als nächstes sich überlegt mir einfach geld von der kaution abzuziehen... . Auch das ist nicht rechtens, aber soetwas ist zu erwarten. Was ich in jedem fall verhindern möchte is ein gerichtsverfahren.

  • Danke!

    Ich habe mit dem vermieter noch nicht gesprochen, wie soll ich ihm denn dann gegenübertreten bzw was ihm sagen? Der ist nämlich sauer weil er von meiner versicherung nur den zeitwert für das laminat bekommen hat... ich denke das er dann als nächstes sich überlegt mir einfach geld von der kaution abzuziehen... . Auch das ist nicht rechtens, aber soetwas ist zu erwarten. Was ich in jedem fall verhindern möchte is ein gerichtsverfahren.

    das Gerichtsverfahren regelt die Haftpflicht für Sie. Mehr als den Zeitwert kann er nicht verlangen. Unberechtigte Forderungen oder wenn der VM an die Kaution wegen dem Laminatschaden gehen will melden Sie an ihre Haftpflicht. Hatte das Problem auch schon.
    Du kannst dem VM sagen, dass das Mietverhältnis zum Monatsende endet und die Arbeiten danach durchgeführt werden können. Alles andere an Entgegenkommen wäre Verhandlungssache. Wenn Du die Wohnung noch bis zum Monatsende brauchst ist es halt so.
    Übrigens in einer Einraumwohnung verlegt man das Laminat an einem Tag.

  • Das ist sehr gut zu wissen - da der vermieter als grund den laminatschaden in der kündigungsbestätigung genannt hat, fungiert die wohl automatisch dann hier als "rechtschutz" ?

    Jut dann danke ich schonmal vielmals!

  • naja die "Kündigungsbestätigung" mit abweichendem Ende des Mietverhältnisses kann er sich den Popo mit abwischen..
    sobald er die Kaution mit Begründung Laminat einziehen will wird das Thema akut

    wenn es geht und sie nett sein wollen, bieten sie die Schlüsselübergabe 1 bis 2 Werktage vor Ende an, dass sollte für die notwendigen Arbeiten reichen

  • Er hat in der kündigung bestätigt das das mietverhältnis am 30.6. endet. erst weiter unten kommt der satz das er die wohnung 14 tage eher haben möchte.

    Mit dem satz "sobald er die Kaution mit Begründung Laminat einziehen will wird das Thema akut" meinen Sie das ich ab dem moment die haftpflicht informieren muss?

    ja ich verscueh auf jeden fall eher rauszukommen. So hatte ich es vor. Das er länger dafür braucht is mir klar... die haben es selbst verlegt und werdens wieder selber verlegen (das hatte damals auch zum schaden geführt weil nen fehler beim verlegen gemacht wurde...)

  • Hallo,

    zu der problematik hat sich jetzt folgendes ergeben. Der Mieterschutzbund sagt das ich auf jeden fall in der pflicht bin, dem vermieter eine angemessene zeit einzuräumen damit er den boden verlegen kann. Die 2 wochen sind natürlich überzogen, das ist klar. Aber auf jeden fall muss die reparatur noch innerhalb des Mietverhältnisses durchgeführt werden.

    Grüße
    huenchen

  • Zitat

    Aber auf jeden fall muss die reparatur noch innerhalb des Mietverhältnisses durchgeführt werden.


    Natürlich, oder Du zahlst danach Nutzungsentschädigung.

    Zitat

    die haben es selbst verlegt und werdens wieder selber verlegen (das hatte damals auch zum schaden geführt weil nen fehler beim verlegen gemacht wurde...)


    Natürlich und deswegen hat deine Vers. das auch bezahlt.

  • ja leider wurde hier aber was ganz anderes von den leuten gesagt was das verlegen innerhalb des mietverhältnisses betrifft.

    Deswegen habe ich es nochmal hier reingeschrieben weil das schlichtweg falsch ist!

  • Zitat

    leider wurde hier aber was ganz anderes von den leuten gesagt was das verlegen innerhalb des mietverhältnisses betrifft.


    Bedenke, das ist ein Laienforum !
    Hier werden leider Gottes öfters auch Äußerungen getätigt, die dem reinen Wunschdenken des Schreiberlings entspricht und mit der Realität nix zu tun haben.

    Fakt : Der Schaden entstand während des Mietverhältnisses, ergo wird er auch wieder während des Mietverhältnisses behoben.

  • Hallo huenchen


    ja leider wurde hier aber was ganz anderes von den leuten gesagt was das verlegen innerhalb des mietverhältnisses betrifft.

    Deswegen habe ich es nochmal hier reingeschrieben weil das schlichtweg falsch ist!

    Ich habe mir nocheinmal die Antworten durchgelesen kann aber nichts grundsätzlich falsches feststellen.

    Denn die Eingangsfrage war ob die Übergabe der Wohnung 14 Tage vor Vertragsende vom VM gefordert werden kann.
    Und das ist natürlich nicht der Fall setzt aber auch einen vertragsgemäßen Zustand voraus.

    Da das Laminat von dir beschädigt wurde
    ist die Reparatur selbstverständlich während deiner Mietzeit auszuführen.
    Dies wurde aber gar nicht gefragt.


    VG Syker

  • grüße,

    also meine eingangsfrage war meines erachtens zwar genau so gestellt, weil ich ja schrieb das der grund für die früher verlangte wohnungsübergabe ein von mir verursachter schaden am laminat ist.

    Wie dem auch sei, nun habe ich gewissheit und der nächste der diesen thread findet auch ;)


    Danke nochmal an alle !

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