wie kann ich eine wohnung vermieten ohne eigenen stromzähler usw.

  • wie kann ich eine wohnung vermieten bzw. einen mietvertrag erstellen obwohl ich weder einen eigenen stromzähler noch die wärmekosten ablesen kann. also eine wohnung die bei mir mit im haus ist?
    wäre dies irgendwie möglich? wenn man die vermieten möchte? weil alles über eine leitung läuft heizung , strom , wasser usw .==????

    kennt sich da jemand mit aus?

  • Zitat

    kennt sich da jemand mit aus?

    Jeder Elektriker kann diese Wohnung vom vorhandenen Stromnetz trennen und den Rest macht ein Installateur. Aber das hat doch mit Mietrecht nichts zu tun!

  • Hallo michxo


    einen mietvertrag erstellen obwohl ich weder einen eigenen stromzähler noch die wärmekosten ablesen kann.

    Das ist durchaus möglich.
    Strom und Kaltwasser bzw. auch alle anderen BetrK (siehe BetrKV) können als Pauschale vereinbart werden.
    Mit Heizung und Warmwasser sieht das etwas anders aus,
    hier ist die HeizkostenV zwingendes Recht,
    und du hast dich daran zu halten.



    also eine wohnung die bei mir mit im haus ist?

    etwas genauer:
    Wie viele Wohnungen hat das Haus?


    VG Syker

  • Zitat

    Strom

    Syker. Wie soll das denn gehen, muss der Mieter nachfragen, ob er sich ein Bügeleisen anschaffen darf? Ohne einen eigenen Sromanschluss oder einen Zwischenzähler wird hier wohl nichts gehen.

    Hier wird doch regelmäßig darüber berichtet, welchen Ärger es gibt, wenn der Mieter keinen eigenen Zähler hat. Und jetzt kommt der Tipp, gerade dieses zu tun.

  • Hallo Mainschwimmer


    Syker. Wie soll das denn gehen, muss der Mieter nachfragen, ob er sich ein Bügeleisen anschaffen darf? Ohne einen eigenen Sromanschluss oder einen Zwischenzähler wird hier wohl nichts gehen.

    Klar kann man Strom pauschal abrechnen,
    es gibt meines wissens kein Gesetz welches ein solche Vorgehen verbietet.



    Hier wird doch regelmäßig darüber berichtet, welchen Ärger es gibt, wenn der Mieter keinen eigenen Zähler hat.

    Da gebe ich dir recht,
    es bringt Streitpotenzial mit sich.
    Meist weil der VM sich mit den Kosten verkalkuliert hat.



    Und jetzt kommt der Tipp, gerade dieses zu tun.

    Naja, die Frage war ob eine Vermietung generell möglich ist,
    alles andere war doch gar nicht gefragt.


    VG Syker

  • Es würde nur gehen wenn es nur 2 Wohnungen im Haus gibt und eine davon vom Vermieter selbst bewohnt wird.
    Sonst greift im Regelfall die Heizkostenverordnung.

    Das Risiko einer NK Pauschale sollte jedem klar sein. Grundsätzlich ist es möglich, in dem Fall übernimmt der VM alle Betriebskosten und der Mieter zahlt eine Pauschale. Wenn er dann die Heizung übers Fenster regelt und den 4000 W Heizlüfter nutzt um die 30 Grad in der Wohnung zu erreichen, weil er auch im Winter gerne nackt rumläuft, hat der VM die A-Karte gezogen.

    Wobei hier aber die Kündigung einfacher möglich wäre.

  • ja sind 2 wohnungen und der vermieter wohnt im haus. der mieter wäre mein sohn in diesen fall.
    umd wie müsste ich diese pauschale berechnen nach qm dann ? oder gibt es da freies vertragsrecht?

  • ja sind 2 wohnungen und der vermieter wohnt im haus. der mieter wäre mein sohn in diesen fall.
    umd wie müsste ich diese pauschale berechnen nach qm dann ? oder gibt es da freies vertragsrecht?


    Um es klar zu stellen: Eine Wohnung bewohnt der VM, die andere der Mieter? Wenn ja, so können hier individuelle von der HeizkostenVO abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

  • Hallo michxo


    ja sind 2 wohnungen und der vermieter wohnt im haus. der mieter wäre mein sohn in diesen fall.

    Demnach scheinst du von §2 HeizkostenV gebrauch machen zu können.
    Dies (Pauschale bzw. Abrechnungsschlüssel (z.B. m²/Personen)) muss dann im MV vereinbart werden.



    umd wie müsste ich diese pauschale berechnen nach qm dann ? oder gibt es da freies vertragsrecht?

    Der Unterschied zwischen Pauschale und Vorauszahlung mit Abrechnung ist dir bekannt?


    VG Syker

  • Zitat

    solltest Du doch eher in einem Vermieterforum nachfragen.


    Warum dann Du nicht, bist doch hier, nach eigenen Angaben, der Ober-VM schlechthin.

    Zitat

    wie müsste ich diese pauschale berechnen nach qm dann ?


    Rate ich ab davon, nimm Prozente.
    Hoffe das ist im MV vereinbart.

    Zitat

    oder gibt es da freies vertragsrecht?


    Was heißt da ?
    Wir haben generelle Vertragsfreiheit.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!