Kündigung Mindestmietvertrag und Rückgabe der Wohnung

  • Hallo liebes Forum,

    ich versuche unseren Fall so präzise wie möglich zu schildern:

    Am 1. Juni 2011 bezogen wir eine Wohnung, für die wir den mietvertrag für mindestens drei Jahre abschlossen. Die ordentlich Kündigung ist demnach erstmals zum 31. Mai 2014 möglich. Damals stellte das für uns kein Problem dar, heute leider schon.

    Ich verlor im November meinen Job und war arbeitslos, bekam leider nur Hartz IV. Durch einen glücklichen Zufall fand ich schnell wieder Arbeit, allerdings 250 km entfernt. Da wir als Familie gerne zusammen sein wollten, setzte ich die Vermietung darüber in Kenntnis mit der Bitte, ob wir frühzeitig aus dem Vertrag ausscheiden können. Das geschah leider nur per email, sämtlichen Verlauf der Gespräche habe ich aber abgespeichert und kann ihn lückenlos nachweisen.
    Auf meine email wurde mir geantwortet, dass ein frühzeitiges Ende des Vertrages nur möglich sei, wenn wir einen Nachmieter finden würden. Uns wurde großzügig angeboten, dass die Vermietung nach einem sucht.

    Es folgten die ersten Besichtigungen, die leider völlig anders verliefen, als erwartet. Wir sind Katzenhalter, achten aber penibel auf Sauberkeit und haben uns von vielen Leuten bestätigen lassen, dass man die Tierhaltung nicht riecht. Nun wurden wir bereits bei der ersten Besichtigung (Vermieter war anwesend) beschuldigt, es würde bei uns massiv nach Katze und Urin riechen. Zudem wurde uns angekündigt, dass wir eine Komplettrenovierung der Wohnung vornehmen müssen, durch die firmeneigene Malerfirma, da an 2 (!) Stellen die Tapete von der Wand gekratz ist, und wir im Wohnzimmer 4 Regale an die Wand gebohrt haben.

    Wir weigerten uns von anfang an gegen diese Forderung. Selbstverständlich beseitigen wir die Mängel, da dies im Vertrag so festgelegt ist (Klausel wurde bereits anwaltlich gecheckt), wir möchten dies aber gerne selber fachgerecht erledigen.
    Damit begann der Ärger erst richtig. Immer wieder wurden uns mails geschickt, dass es bei uns nach Urin riecht, im Haus wird den Nachbarn erzählt, dass die Wohnung katastrophal aussehe ....
    Es führte so weit, dass mehreren Interessenten abgesagt wurde und der Vermieter die Suche nach einem Nachmieter einstellte, uns aber verbot, selber nach einem Nachmieter zu suchen. Dieses Verbot beachteten wir nicht, die Vermietung lehnt aber bislang jeden möglichen Nachmieter ab. Die Gründe dafür kennen wir leider nicht bzw. sie sind uns unschlüssig.

    Jetzt steht das Angebot, uns gegen eine Ablösesumme von 2 Warmmieten zum 30.4. aus dem Vertrag zu entlassen, wenn die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand sei. Die uns schriftlich zugesagte Nachmieterregelung gilt plötzlich nicht mehr. Andernfalls würde noch eine Kündigung zum 31.7. akzeptiert werden.

    Wir waren bereits beim Mieterbund und haben dort auch Ende der Woche einen erneuten Termin.
    Bei den vergangenen Terminen wurde uns geraten, auf nichts einzugehen, was die Vermietung fordert. Aufgrund der Tatsache, dass die Vermietung selber die Nachmietersuche übernommen hat, wären wir automatisch aus der Verantwortung gezogen und müssten nicht für evt. Mietausfälle grade stehen. Zum Anderen trägt der Vermieter wohl bei grundloser Ablehnung von Nachmietern ebenfalls die Ausfallkosten der Miete. Doppelte Absicherung für uns - sagt der Mieterbund.

    Die Vermietung interessiert das leider nicht die Bohne. Es geht sogar weiter. Sie weigert sich, uns die Wohnung am 30.4. abzunehmen, wenn wir die Ablösevereinbarung nicht unterschreiben.

    Problem: wir haben nie im eigentlichen Sinne gekündigt, großer Fehler, da uns das jetzt vorgeworfen wird. Damals wollte ich alles schriftlich machen, woraufhin mir gesagt wurde, es nütze nichts, weil sie ohne Nachmieter eh nichts akzeptieren.

    Wir führen einen kleinen Kleinkrieg derzeit, ich mag nicht mehr und halte es auch für sinnlos, mit der Vermietung weiter zu diskutieren.

    Wie gesagt, wir gehen nochmals zum Mieterbund und holen uns Rat.
    Ich hoffe aber zusätzlich, dass uns hier jemand helfen kann.

    Für Nachfragen stehe ich natürlich gerne zur Verfügung.

    Viele liebe Grüße und herzlichen Dank im Voraus,
    saphira

  • Zitat

    Wie gesagt, wir gehen nochmals zum Mieterbund und holen uns Rat.

    Mach das, denn die sind vor Ort. Und wenn du kein Vertrauen zum Mieterverein hast, dann nehm dir einen Anwalt für Mietrecht. Aber bitte,

    Zitat

    Wir führen einen kleinen Kleinkrieg derzeit, ich mag nicht mehr und halte es auch für sinnlos, mit der Vermietung weiter zu diskutieren.

    lass dieses Forum aus deinem Krieg raus.

  • Ihre umfangreiche Schilderung in Ehren, aber hier sitzt man nicht zu Gericht um mit Sympathie bei den Richtern zu buhlen.
    Die Fakten:

    Zitat

    Am 1. Juni 2011 bezogen wir eine Wohnung, für die wir den mietvertrag für mindestens drei Jahre abschlossen. Die ordentlich Kündigung ist demnach erstmals zum 31. Mai 2014 möglich.


    Wenn es sich um einen Kündigungsausschluß handelt, dann dürfen Sie zum 1. Juni 2014 kündigen mit einer 3-Monatsfrist zum zum Mietende 31. August 2014.

    Ich verlor im November meinen Job und war arbeitslos, bekam leider nur Hartz IV. Durch einen glücklichen Zufall fand ich schnell wieder Arbeit, allerdings 250 km entfernt. Da wir als Familie gerne zusammen sein wollten, setzte ich die Vermietung darüber in Kenntnis mit der Bitte, ob wir frühzeitig aus dem Vertrag ausscheiden können. Das geschah leider nur per email, sämtlichen Verlauf der Gespräche habe ich aber abgespeichert und kann ihn lückenlos nachweisen.
    Auf meine email wurde mir geantwortet, dass ein frühzeitiges Ende des Vertrages nur möglich sei, wenn wir einen Nachmieter finden würden. Uns wurde großzügig angeboten, dass die Vermietung nach einem sucht.

    Es folgten die ersten Besichtigungen, die leider völlig anders verliefen, als erwartet. Wir sind Katzenhalter, achten aber penibel auf Sauberkeit und haben uns von vielen Leuten bestätigen lassen, dass man die Tierhaltung nicht riecht. Nun wurden wir bereits bei der ersten Besichtigung (Vermieter war anwesend) beschuldigt, es würde bei uns massiv nach Katze und Urin riechen. Zudem wurde uns angekündigt, dass wir eine Komplettrenovierung der Wohnung vornehmen müssen, durch die firmeneigene Malerfirma, da an 2 (!) Stellen die Tapete von der Wand gekratz ist, und wir im Wohnzimmer 4 Regale an die Wand gebohrt haben.

    Wir weigerten uns von anfang an gegen diese Forderung. Selbstverständlich beseitigen wir die Mängel, da dies im Vertrag so festgelegt ist (Klausel wurde bereits anwaltlich gecheckt), wir möchten dies aber gerne selber fachgerecht erledigen.
    Damit begann der Ärger erst richtig. Immer wieder wurden uns mails geschickt, dass es bei uns nach Urin riecht, im Haus wird den Nachbarn erzählt, dass die Wohnung katastrophal aussehe ....
    Es führte so weit, dass mehreren Interessenten abgesagt wurde und der Vermieter die Suche nach einem Nachmieter einstellte, uns aber verbot, selber nach einem Nachmieter zu suchen. Dieses Verbot beachteten wir nicht, die Vermietung lehnt aber bislang jeden möglichen Nachmieter ab. Die Gründe dafür kennen wir leider nicht bzw. sie sind uns unschlüssig.

    Zitat

    Jetzt steht das Angebot, uns gegen eine Ablösesumme von 2 Warmmieten zum 30.4. aus dem Vertrag zu entlassen, wenn die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand sei.


    Wäre doch eine akzeptable Lösung.

    Zitat

    Wir waren bereits beim Mieterbund und haben dort auch Ende der Woche einen erneuten Termin.
    Bei den vergangenen Terminen wurde uns geraten, auf nichts einzugehen, was die Vermietung fordert. Aufgrund der Tatsache, dass die Vermietung selber die Nachmietersuche übernommen hat, wären wir automatisch aus der Verantwortung gezogen und müssten nicht für evt. Mietausfälle grade stehen. Zum Anderen trägt der Vermieter wohl bei grundloser Ablehnung von Nachmietern ebenfalls die Ausfallkosten der Miete. Doppelte Absicherung für uns - sagt der Mieterbund.


    Dann nehmen Sie doch die Hilfe des Mieterbundes in Anspruch. Hier wird der Unsinn des Mieterbundes keine wohlwollende Bestätigung finden.

    Zitat

    Sie weigert sich, uns die Wohnung am 30.4. abzunehmen, wenn wir die Ablösevereinbarung nicht unterschreiben.


    Würde ich auch tun. Eine Vereinbarung gilt nur dann, wenn beide Seiten Ihren Verpflichtungen daraus nachkommnen.

    Zitat

    Problem: wir haben nie im eigentlichen Sinne gekündigt, großer Fehler, da uns das jetzt vorgeworfen wird. Damals wollte ich alles schriftlich machen, woraufhin mir gesagt wurde, es nütze nichts, weil sie ohne Nachmieter eh nichts akzeptieren.


    Sie können den Vertrag zum jetzigen Zeitpunkt garnicht kündigen; höchstens um eine Aufhebung, durch Verhandeln, bitten.

    Zitat

    Wir führen einen kleinen Kleinkrieg derzeit, ich mag nicht mehr und halte es auch für sinnlos, mit der Vermietung weiter zu diskutieren.


    Dann bleibt Ihnen nur der Klageweg.

    Zitat

    Wie gesagt, wir gehen nochmals zum Mieterbund und holen uns Rat.


    Bitte!

    Zitat

    Ich hoffe aber zusätzlich, dass uns hier jemand helfen kann.


    Ich denke, kaum.

  • Hallo saphira


    Wie kann ich meine Mitgliedschaft hier wieder löschen lassen?

    Warum willst du das?
    Gefallen dir die Antworten auf deine Frage nicht?


    VG Syker

  • Zitat

    Wie kann ich meine Mitgliedschaft hier wieder löschen lassen?

    Garnicht! Du bist nämlich kein Mitglied, sondern nur eine Fragestellerin. Und Fragen muss der Betreiber dieses Forums nicht löschen.

    Aber denk dran, beim Mieterverein wirst du Mitglied mit allen Rechten und Pflichten, beim Anwalt Mandantin (gegen Kohle).

  • Kann der Vermieter uns überhaupt erst anbieten, mit einem geeigneten Nachmieter vorzeitig den Vertrag zu kündigen, wenn wir bereits eine neue Wohnung bezogen haben, dieses Angebot grundlos widerrufen und seine Forderung bzgl. der Ablösesumme stellen?

  • Hallo Saphira


    dieses Angebot grundlos widerrufen

    Ja natürlich,
    solange die andere Vertragspartei noch nicht angenommen hat,
    ist auch kein Vertrag/Vertragsänderung zustande gekommen.



    und seine Forderung bzgl. der Ablösesumme stellen?

    Das würde ich dann als neues Angebot ansehen.


    VG Syker

  • Ihr seid ja ein ganz reizender Verein hier :rolleyes:

    Lass dich vom Quitscheentchen nicht verunsichern,
    der rät jeden einem Mieterschutzverein konstenpflichtig beizutreten.


    VG Syker

  • Zitat

    Ihr seid ja ein ganz reizender Verein hier

    Und du? Willst die Mitgliedschaft kündigen, stellst aber doch noch Fragen, die besser von Anwälten und nicht von Laien beantwortet werden sollten.

  • Die kostenpflichtige Mitgliedschaft beim Mieterbund ist nicht das Problem, die haben wir bereits abgeschlossen und ist es uns auch Wert.
    Dann warten wir geduldig auf den Termin beim Mieterbund. :)

  • [QUOTE=saphira:

    "Wie kann ich meine Mitgliedschaft hier wieder löschen lassen?"
    - Hier bist Du ohne Glied. Was Deine M beim Mieterverein betrifft, musste mal dort nachfragen.

    "Kann der Vermieter uns überhaupt erst anbieten, mit einem geeigneten Nachmieter vorzeitig den Vertrag zu kündigen,"
    - Dein MV kann nur vom Mieter, nicht vom Mieter plus Nachmieter, gekündigt werden.

  • Ich bin auch im nicht virtuellen Leben ohne Glied :cool:

    Wer der hier Antworteten ist Vermieter und wer ist Mieter?
    Wer Tierliebhaber ist brauche ich wohl nicht zu fragen.

  • Zitat

    Ihr seid ja ein ganz reizender Verein hier


    Schön, dabei hast Du noch gar nicht alle kennen gelernt.

    Zitat

    Die kostenpflichtige Mitgliedschaft beim Mieterbund ist nicht das Problem, die haben wir bereits abgeschlossen und ist es uns auch Wert.


    Natürlich, beim feudalen Lebenswandel mancher Mieter spielt Geld keine Rolle, ist ja genug da, nur nicht für den lieben Obdachgeber.

    Zitat

    Dann warten wir geduldig auf den Termin beim Mieterbund.


    Dass da jede Leistung, (Briefe schreiben, verhandeln, usw...) aber exta kostet ist dir bekannt.
    Das ist quasi die Belohnung für langes Warten und meist unqualifizierte Hilfe.

    Zitat

    Wer Tierliebhaber ist brauche ich wohl nicht zu fragen.


    Du kannst hier fragen was Du willst.

  • Zitat

    Wer Tierliebhaber ist brauche ich wohl nicht zu fragen.

    Hier!

    und die Nummer dass eine Wohnung mit Katzen oder Hunden nicht anders riecht ist naiv. Und den Geruch bekommt man nur schwer wieder raus. Ich rieche meinen Hund noch im Auto obwohl er 7 Monate tot ist. (Hätte ihn wohl doch aus dem Kofferraum nehmen sollen) ;)

    Vermieter der schon 3 Katzen, Hund, Kaninchen, Meerschweinchen (dummerweise vom Hund gelutscht), Hamster, Ratten (farbige) hatte

    und zu dem Thema ..

    mein Rat .. nehmt das Angebot des Vermieters mit den 2 MM an und lasst euch dabei aber unterschreiben dass die Wohnung in Ordnung ist und keine weiteren Forderungen mehr bezüglich Renovierung angemeldet werden.

    Mieterhilfe oder verein kann ich aus Erfahrung sagen sind ihr Geld nicht wert. Nicht Fachanwälte auch nicht.
    Die erzählen Dir was Du hören willst und wenn Du dann vor Gericht verlierst zucken sie mit der Schulter, haben aber ihren Schnitt gemacht.
    Der VM kann sich meist eh den besseren Anwalt leisten. :)

    Grüße

    ein tierlieber, netter, mieterfreundlicher, realitätsnaher
    Vermieter und Verwalter

    Einmal editiert, zuletzt von Vermieter (18. April 2013 um 11:40)

  • die Nummer dass eine Wohnung mit Katzen oder Hunden nicht anders riecht ist naiv. Und den Geruch bekommt man nur schwer wieder raus.

    Ich kann nur für Katzen sprechen, lege für die aber absoluten Widerspruch ein!

    Vielleicht haben Sie schon einmal am Fell einer Katze gerochen? Sie riecht nach nichts! Das, was in manchen Wohnungen von Katzenhaltern zu riechen ist, ist höchstens schlechte Katzenstreu, die den Geruch nicht ordentlich bindet, oder ein übermäßig volles Katzenklo, was durch Befall und Aktivität von Bakterien schon ordentlich müffelt.

    Selbst wenn ein Geruch entsteht, wo soll er sich in der Wohnung festsetzen? Wenn, dann nimmt er Polstermöbel in Beschlag. Diese verschwinden für gewöhnlich beim Auszug des Mieters.

    Und wenn man als Vermieter Tierhaltung erlaubt, warum hängt man sich dann einen Wunderbeutel bei Geruch um? Das wäre so, als wenn ich aus allen Wolken falle, weil ich mir beim Kampfsport den Arm breche.

    Man kann sich allerdings auch den Geruch nach einem Tier einbilden, wenn man das möchte.

    Wie gesagt, hier spreche ich nur für Katzen. Über alle anderen Tiere erlaube ich mir mangels Erfahrung kein Urteil.


  • Natürlich, beim feudalen Lebenswandel mancher Mieter spielt Geld keine Rolle, ist ja genug da, nur nicht für den lieben Obdachgeber.

    Und bei allem Respekt, wofür ich mein Geld ausgebe, bleibe doch bitte mir überlassen, ich denke, dafür bin ich schon alt genug.

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