Mietminderung möglich wegen Kneipe im Keller

  • Hallo,

    ich wohne in einem 6 parteienhaus.
    Treppenhaus ist schmal und es werden dort Kinderwagen abgestellt, sodas es den anderen Mietern nur schwer möglich ist Einkäufe reinzutragen, geschweige denn etwas in den Keller zu bringen.
    Gesellschaft sagt das das so hingenommen werden muss.
    Dann haben wir im Keller ja sagen wir eine kleine Kneipe.
    Ein pärchen aus dem Haus (2 Stock) nutzt den Heizungraum und ihren eigenen Keller zum Saufen und rauchen.
    Dazu kommen immer wieder 2-3 Leute aus der Nachbarschaft.
    Das Treppenhaus stinkt nach Alkohol jeden Abend und bei schlechtem Wetter auch nach Zigarettenqualm.
    Will man mit dem Fahrrad an den besoffenen vorbei durch den Hinterausgang ( Heizungsraum) wird man bepöbelt und grade als Frau fühle ich mich dabei unwohl und habe auch Angst.
    Durch die Haustür kann ich das Fahrrad nicht nicht nach draußen bringen, weil dort die Kinderwagen alles versperren.
    Ich fahre jeden Tag mit dem Rad und habe es nun vor meine Wohnungstür im Treppenhaus abgestellt, so muss ich es nur über die Kinderwagen heben und mich an diesen vorbeiquetchen.
    Ein Zustand auf dauer ist das nicht.
    Ich habe die Gesellschaft nun schon mehrfach davon in Kenntniss gesetzt.
    Auch habe ich mit den anderen Mietern gesprochen und daraufhin bei der Gesellschaft um einen Gesprächstermin mit dem ganzen Haus gebeten, aber NICHTS passiert.
    Nun meine Frage.
    Kann ich die Miete Mindern?

    Danke schonmal im vorraus für die Antworten.

    Viele Grüße Gummiboot

  • Zitat

    Kann ich die Miete Mindern?

    Vielleicht, vielleicht auch nicht! Mietminderungen in solch einem Fall solltest du nur mithilfe eines Anwalts für Mietrecht oder dem örtlichen Mieterverein vornehmen.

    Zitat

    Wenn dieser Zustand bereits bei Ihrem Einzug vorhanden war,

    Was Kolinum damit sagen will ist, wenn das Haus, bzw. die Gegend ein "sozialer Brennpunkt" ist, muss man mit solchen Auswüchsen rechnen.

  • So einfach würde ich es mir hier nicht machen.

    Das Abstellen von Kinderwagen ist nur erlaubt wenn Mitmieter dadurch nicht erheblich belästigt werden und es muss ein Fluchtweg von mindestens 1m Breite frei bleiben. Ist dies nicht der Fall würde ich den Vermieter auf die Vorschriften des Brandschutzes schriftlich hinweisen ggf. mit Fristsetzung und ansonsten eine schriftliche Beschwerde an das zuständige Amt in ihrer Stadt senden. Die Stadtverwaltung gibt Ihnen da sicher Auskunft wer zuständig ist.
    Zum Thema Kneipe im Keller. Hier hat der Vermieter Abhilfe zu schaffen. Die Gemeinschaftsräume können nicht in dieser Form durch einzelne Mieter und/oder gar Fremde genutzt werden. Auch hier mit Fristsetzung den Vermieter auffordern den vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache abzustellen.
    Zudem sollte bedacht werden, dass hier ggf. Gemeinschaftsstrom exzessiv genutzt wird, eventuell sogar mit Heizlüfter im Winter was zu exorbitanten Allgemeintromanteilen in Ihrer NK Abrechnung führen kann.
    Es steht den Mietern ja frei die Veranstaltung in der eigenen Wohnung durchzuführen. Die Kellerräume sind, sofern nicht explizit dafür vorgesehen dafür tabu.
    Hier wäre nach schriftlicher Aufforderung, ausreichender Fristsetzung durchaus eine Mietminderung möglich, wenn die Belästigung nicht abgestellt wird. Eine Mietminderung birgt aber immer Risiken und ist kein Selbstläufer. Hier sollten sie sich vorher gründlich einlesen bzw. anwaltlichen Rat einholen um nachher nicht mit einer Kündigung konfrontiert zu werden.

  • Mir wurde beim Einzug gesagt das ab und zu ein Mieterpaar im Keller ist und da Trinkt und raucht.
    Jedoch ist das JEDEN Abend, es wird in Eimer uriniert, weil der Weg in den zweiten Stock ja zu weit ist, es werden freunde eingeladen zum Saufen, in die Wohnung gegafft wenn sie bei schönen Wetter draussen rauchen und wenn man das Rollo runter macht wird gepöbelt ala jetzt hat die Schl***e schon wieder das Rollo runter gemacht und ich kann nichts mehr sehen.
    Wir wohnen hier nicht in einem Sozialen Brennpunkt.
    Es ist eine ruhige Wohngegend aber solch sozialdesorientierte hat man überall mal dazwischen.
    Im Treppenhaus hat man wenn man die Treppe zur Haustüre runter geht ca 50 cm breit platz.
    Fluchtweg sieht anders aus.
    Aussage der Gesellschaft war, wenn es brennt machen sie die Tür auf und werfen sie den Kinderwagen raus.
    Ich sage es mal so, ich bin froh das ich im EG wohne, der Weg über den Balkon ist wesentlich sicherer.
    Heute habe ich einen Brief an die Gesellschaft geschickt, mit dem Hinweis das ich meinen Anwalt aufsuchen werde um eine eventuelle Mietminderung durchzuführen.
    Sollte erstmal ein druckmittel sein.
    Alle im Haus sind verärgert sehen ein das es keine Lösung ist mit den Kinderwagen aber die Kneipe verhindert ebe auch das abstellen der Kinderwagen im Keller.
    Zum einen wird alles geklaut von den besagten Leuten im Keller und zum anderen stinken die Kinderwagen dann auch nach Alk und rauch.

  • Meinetwegen sollen sie lachen.
    Passiert auf meinen Brief hin wieder nichts werde ich zum Anwalt gehen.
    Mittlerweile kocht sich das auch alles hoch hier im Haus.
    Es gab vorhin ordentlich krach.
    Nunja wenn die Gesellschaft nicht auf meine Schreiben reagiert müssen sie eben mit noch mehr Ärger klarkommen.
    Eine andere Nachbarin hat sich jetzt wegen meinem Fahrrad bei der Gesellschaft beschwert.

  • Zitat

    Eine andere Nachbarin hat sich jetzt wegen meinem Fahrrad bei der Gesellschaft beschwert.


    Wie geht das noch mit dem Glashaus und den Steinen?

    Zitat

    Zum einen wird alles geklaut von den besagten Leuten im Keller

    Und mit solchen Äußerungen solltest du sehr vorsichtig umgehen.

    Zitat

    mit dem Hinweis das ich meinen Anwalt aufsuchen werde um eine eventuelle Mietminderung durchzuführen.

    Mit einem Anwalt droht man nicht, ein Anwalt wird beauftragt. Alles andere ist Kinderkram (mein Papa ist stärker als deiner.....)

  • Ich sitze nicht im Glashaus, ich habe eben keine andere Möglichkeit mein Rad jeden Tag aus dem Haus zu bekommen.
    Und vorsichtig muss ich mit den Äusserungen auch nicht sein, weil es bewiesen ist.

  • Eigentlich ist alles gesagt... wie man vorgehen kann ohne direkt den Anwalt bezahlen zu müssen habe ich ausführlich erklärt. Wenn Sie nicht in der Lage sind dies nachzuvollziehen und umzusetzen kann Ihnen keiner helfen.

  • [QUOTE=Gummiboot:

    "Heute habe ich einen Brief an die Gesellschaft geschickt,"
    - Das war unklug; hättest bis morgen warten sollen, da Dir mglw. hier geäusserte Meinungen hätten helfen können.

    "mit dem Hinweis das ich meinen Anwalt aufsuchen werde um eine eventuelle Mietminderung durchzuführen."
    - Auch das war unklug. Musst doch nicht Dein gestecktes Ziel im Voraus ausposaunen.

    "ich habe eben keine andere Möglichkeit mein Rad jeden Tag aus dem Haus zu bekommen."
    - Kannst es doch auch draussen abstellen. Oder ist Dir die ungehinderte Abstellmöglichkeit lt. MV zugestanden?

    "vorsichtig muss ich mit den Äusserungen auch nicht sein, weil es bewiesen ist."
    - Das heisst noch garnichts. Warte mal auf Gegenbeweise...

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