"Bau nach damaligen Standards"

  • Guten Tag,

    zurzeit gibt es die üblichen Diskussionen zwischen Vermieter und Mieter betreffend einer feuchten kalten Außenwand, an der sich (unserer Meinung nach) aufgrund fehlender Dämmung Schimmel bildet.

    Der Vermieter behauptet, die Wand sei nach damaligen "Standards" (1970) erbaut, daher wäre eine Dämmung eine Modernisierung (keine Behebung eines Baumangels) und somit "unser Problem". Ebenso zeigte er sich uneinsichtig und forderte, permanent auf 20°C zu heizen.

    Da wir uns zu wenig auskennen, möchten wir uns hier näher informieren, wer nun Recht hat.

    Besten Dank und viele Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von mrgroove (15. April 2013 um 21:18)

  • Hi mrgroove,

    "Diskussionen zwischen Vermieter und Mieter betreffend einer feuchten kalten Außenwand, an der sich (unserer Meinung nach) aufgrund fehlender Dämmung Schimmel bildet."
    - seit wann (bitte in Jahren bzw. Jahrzehnten angeben)?

    "Der Vermieter behauptet, die Wand sei nach damaligen "Standards" (1970) erbaut, daher wäre eine Dämmung eine Modernisierung (keine Behebung eines Baumangels)"
    - Ich teile seine Meinung.

    "und somit "unser Problem". Ebenso zeigte er sich uneinsichtig und forderte, permanent auf 20°C zu heizen."
    - Der alte abgedroschene Spruch vonwegen mangelhaftem Heizen und Lüften gilt immer noch.
    Und "beruhige" Dich: Es wird noch schlimmer werden, je teurer Heizenergie wird und die Bewohner entsprechend durch weniger Heizen Kosten einsparen wollen...:mad:

    "Da wir uns zu wenig auskennen, möchten wir uns hier näher informieren, wer nun Recht hat."
    - Letztendlich ein Gericht, welches dann mglw. dem Urteil eines Sachverständigen folgen wird.

  • Wir wohnen ca. 1,5 Jahre in der Wohnung, der Schimmel hat sich unbemerkt gebildet. Es gab aber auch schon früher (ca. 4-5 Jahre) ähnliche Probleme.

    Wenn die damaligen Standards gelten, wird aber auch kein Gutachten nützen, da der Vermieter immer Recht behalten wird, richtig?

  • Wenn die damaligen Standards gelten, wird aber auch kein Gutachten nützen, da der Vermieter immer Recht behalten wird, richtig?


    Viele VM geben nicht ohne Grund das Baujahr des Gebäudes in den Mietverträgen an (meiner auch)...

  • Meines Wissens gibt es bei der Altbausubstanz(damaliger Standard) keine Verpflichtung zum nachträglichen Dämmschutz. Wie soll das z.B. bei denkmalgeschützten Fachwertbauten auch gehen. Auch eine Nachrüstung macht man seinem leichtfertigen Mieter nicht mal bloß so nebenbei.

  • Zitat

    Wenn die damaligen Standards gelten, wird aber auch kein Gutachten nützen, da der Vermieter immer Recht behalten wird, richtig?


    Perfekt auf den Punkt gebracht.
    Wenn es bei Mietern in einem ca. 40 Jahre alten Haus ein oder zweimal in dieser Zeit geschimmelt hat, sagt einem der logische Menschenverstand schon, dass es nicht am Haus liegen kann.
    Auch für dich nochmal :
    Schauen wir doch mal was die Mietervereine dazu sagen.
    Start - Mieterverein Stuttgart auf Ratgeber - dann heizen und lüften
    Zitat:
    So mancher hat Schwierigkeiten, richtig zu heizen und zu lüften.
    Aus falsch verstandener Sparsamkeit lüftet man zuwenig oder falsch. Der Erfolg: in Küchen, Bädern und Schlafzimmern bildet sich Schimmelpilz. Das muss nicht sein - in den meisten Fällen ist nämlich die Ursache des Schimmels hausgemacht und liegt nicht an Baufehlern.

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