Guten Tag,
ich überlege mir einen Zeitmietvertrag (Dauer 5 Jahre) zu unterschreiben und frage mich nun, ob ich z.B. bei einem Umzug in eine andere Stadt auch vorher aus dem Vertrag rauskommen / diesen kündigen kann?
Es handelt sich um ein Wochenendhaus, für das es keine Dauerwohnrecht gibt.
Welche Gesetzesgrundlage greift bei so einem Wochenendhaus?
Soweit ich nachgelesen hatte, gelten die Reglungen zum Mietverhältnisse nach der Vorschrift des § 575 BGB nur auf Mietverhältnisse jeder Art, die auf Wohnraum ausgerichtet sind.
Nicht anzuwenden ist diese Vorschrift auf Wohnraum, der dem Mieter nur zum vorübergehenden Gebrauch (§ 549 BGB) zur Verfügung gestellt wird.Darunter fallen auch Studenten- und Jugendwohnheime. Dementsprechend genießen Bewohner von Studenten- und Jugendwohneinrichtungen keinen Kündigungsschutz mehr (OLG Bremen RE WuM 89, 122).
Was gilt für ein Wochenendhaus?
Vielen Dank schon mal für Ihre Rückmeldungen!