Klauseln im Mietvertrag (genossenschaftl. Wohnen)

  • Hallo Zusammen,

    ich habe heute meinen Miet- bzw. Nutzungsvertrag im Rahmen einer genossenschaftl. Wohnung erhalten. Ich bin der Mitgliedschaft noch nicht beigetreten, müsste es aber natürlich beim Abschluss des "Nutzungsvertrages" tun.

    Ich bin über einige Klauseln stutzig geworden, welche ich so noch nicht gelesen habe und würde mich über eure Meinung/ Feedback dazu freuen:

    -Ausschluss der Garantiehaftung

    Für Mängel, die bei Abschluss des Vertrages vorhanden sind, haftet die Genossenschaft nur, soweit sie diese zu vertreten hat. Das Recht auf Minderung bleibt unberührt.
    Diese Haftungsschluss findet keine Anwendung, soweit die Genossenschaft die Mangelfreiheit oder eine bestimmte Eigenschaft der überlassenen Wohnung zugesichert oder den Mangel arglistig verschwiegen hat.

    --> Bedeutet das eine "Art" Umkehr-Beweislast? Z.B. Bei Schimmel i.d. Whg. muss der Mieter z.B. durch einen Gutachter nachweisen, dass es ein baulicher Mängel statt Eigenverschulden (z.B. falsch Lüften) damit die Genossenschaft bzw. Gesellschaft "aktiv" wird? Hintergrund: i.d. Whg. ist und leichter Stock i.d. Ecke/ Eckwhg. aufgefallen. Haben es angesprochen weil wir ein Schimmelentferungsspray i.d. Whg. gefunden haben. Die Genossenschaft erklärte und, dass die Vormieterung schlecht gelüftet hat und dadurch Stock entstanden ist (eine "ältere Dame"). Der Stock ist aber komplett beseitigt und laut deren Messungen liegt keine Feuchtigkeit vor.

    -Weitere Leistungden des Mitglieds

    (1) Die Kosten für die Beseitigung von Bagatellschäden sind der Genossenschaft vom Mitglieder zu erstatten. Bagetellschäden sind kleine Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Koch-Einrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterländen. Die Kosten der Beseitigung dürfen im Einzelfall den Bertrag von 80,00 EUR und jährlich 8% der Jahrsnutzungsgebühren nicht übersteigen. Das Mitglied ist von der Kostentragung befreit, wenn es die Bagetellschäden selbst beseitigt.

    -> Ist diese Klausel so vertretbar? Würde hier die Haftpflichtversicherung eintreten?

    Vielen Dank für eure Zeit und Mühe.

    Viele Grüße,

    Chris

  • Zitat

    -> Ist diese Klausel so vertretbar? Würde hier die Haftpflichtversicherung eintreten?

    Das ist eine ganz normale Kleinreparaturklausel, die mittlerweile in allen aktuellen Mietverträgen steht. Auch gegen die Beträge ist nichts einzuwenden.

  • Das ist eine ganz normale Kleinreparaturklausel, die mittlerweile in allen aktuellen Mietverträgen steht. Auch gegen die Beträge ist nichts einzuwenden.

    Vielen Dank für deine Meinung. Kannst du etwas zur "Ausschluss der Garantiehaftung" sagen? Mir ist bis dato so eine Klausel neu...

  • Vielen Dank für deine Meinung. Kannst du etwas zur "Ausschluss der Garantiehaftung" sagen? Mir ist bis dato so eine Klausel neu...


    Bzgl. der Kleinreparaturklausel stimme ich dem Schwimmer zu, dürfte Dir auch inzwischen klar sein.
    Und das andere:
    "-Ausschluss der Garantiehaftung
    Für Mängel, die bei Abschluss des Vertrages vorhanden sind, haftet die Genossenschaft nur, soweit sie diese zu vertreten hat. Das Recht auf Minderung bleibt unberührt."
    - ist auch normale unmissverständliche Formulierung, siehe §§ 535+536 BGB.

    "Diese Haftungsschluss [meist wohl Ausschluss?] findet keine Anwendung, soweit die Genossenschaft die Mangelfreiheit oder eine bestimmte Eigenschaft der überlassenen Wohnung zugesichert oder den Mangel arglistig verschwiegen hat."
    - Damit kann ich nichts anfangen, Hirnakrobatik ist nicht meine Stärke... ;(

  • Die Klauseln sind soweit Standard.
    Bei der Schimmelgeschichte wäre ich hellhörig,
    grundsätzlich bis du immer in der Beweispflicht wenn in der von Dir bewohnten Wohnung Schimmel auftritt. Wenn er allerdings vorher schon da war und du das weisst akzeptierst Du quasi den "Mangel" ... vorsicht bei mündlichen Aussagen, die kannst Du vergessen, da nicht zu beweisen.

    In 90% der Schimmelfälle ist es der Mieter. Bedeutet aber im Umkehrschluss
    wenn Du in der letzten Wohnung keinen Schimmel hattest, wird es in der neuen im Regelfall auch keine Probleme geben.

    Wenn mir ein Mietinteressent erzaehlt, er zieht aus der alten Wohnung wegen Schimmel aus, dann hat er schon ganz schlechte Karten.


  • Wenn mir ein Mietinteressent erzaehlt, er zieht aus der alten Wohnung wegen Schimmel aus, dann hat er schon ganz schlechte Karten.

    Wie wahr. Ich begab mich zur Unterschrift des Mietvertrages zum Mietinteressenten und gewann einen positiven Eindruck, welcher auch während der gesamten Mietdauer blieb.

  • Ja Mietvertrag am besten in der alten Wohnung unterschreiben lassen, gab dann schon Fälle da hatte sich das ganze spontan erledigt.
    Dicker Mercedes vor der Tür aber Matratzenlager statt Betten in der Wohnung.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!