Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bzgl. meines Mietvertrages, welcher eine gesonderte Vereinbarung über die Mietsache enthält.
Es verhält sich folgendermaßen:
Als ich im Frühjahr 2008 die Wohnung gemietet habe, hatten die damaligen Vormieter nur bedürftig renoviert. Der Vermieter bot mir an, mir 500 Euro zu geben und ich renoviere die Wohnung vollständig allein.
In der Klausel steht:
1. Tapezieren und Anstrich von Wänden und Decken der gesamten Wohnung einschließlich Lackieren der Heizkörper, Scheuerleisten und Türzargen.
1.1 In Kenntnis des vorstehend geschilcerten Sachverhalts mietet der Mieter die Mietsache gleichwohl an. Zur Abgeltung der hieraus erwachsenden Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter verpflichtet sich das Wohnungsunternehmen, einen einmaligen Pauschbetrag in Höhe von 500 euro an den Mieter zu leisten. Als Gegenleistung verpflichtet sich der Mieter, die oben näher beschriebenen Arbeiten ordnungsgemäß durchzuführen.
2. Bankverbindung usw.
3.
Den Termin zur Nachbesichtigung vereinbaren Sie bitte mit dem Hausmeister. Nach Erfüllung dieser Vereinbarung fällig werdende Schönheitsreparaturen hat der Mieter zu seinen Lasten entsprechend der Bestimmung des Mietvertrages durchzuführen.
4.
Diese Vereinbarung ist Ergänzum zum Mietvertrag vom xx.xxx.xxxx und wird dessen Bestandteil.
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Damals verhielt es sich so, dass ich von dem Geld des Vermieters nicht alle Räume komplett tapezieren konnte, da das Geld für den Maler nicht reichte. Die Wohnung ist 53m² groß und 500 Euro waren echt wenig. Ich zahlte für die Materialen selbst und den Stundenlohn des Malers. Das Resultat war, ich konnte Schlafzimmer und Flur vollständig renovieren lassen. Küche, Wohnzimmer und Bad (das Bad ist größtenteils gefliest, hat also echt wenig Tapete) konnte ich lediglich überstreichen lassen.
Türzargen und Scheuerleisten sowie Heizkörper sind alle gestrichen/lackiert worden durch mich.
Fazit: Ich habe diese Vereinbarung nicht ganz einhalten können. Nun denke ich darüber nach auszuziehen und frage mich, inwiefern mir diese Klausel "zum Verhängnis" werden könnte bzw. wie viel ein Vermieter normalerweise von der Mietkaution einbehalten würde in solchen Fällen?
Denn ich habe bedenken, dass mein Vermieter die komplette Kaution einbehalten könnte. Geht sowas?
Hat jemand mit diesem Thema bereits Erfahrung sammeln können?
Bei meinem Vermieter handelt es sich um eine große, bekannte Wohnungsbaugesellschaft.
Ich warte gespannt auf baldige Antworten!!
LG
Schnuffy