Falsch verhalten nach Entdeckung von Schimmelbefall? Dringend!

  • Hallo!

    Ich bin neu hier und hoffe, dass ich für mein Problem das richtige Unterforum gewählt habe.

    Folgendes: Ich wohne 5 Jahre zur Miete in einer 1 - Zimmer Wohung, in einem Haus, welches in 1966 erbaut wurde. Wärmedämdende Maßnahmen gibt es an diesem Haus auch nicht. Meine Vermieterin, eine Dame, die weit über 80zig Jahre ist, ist meine Vermieterin und meine Nachbarin zugleich. Wohnen nebeneinander im Erdgeschoss dieses Hauses. Um das Haus herum erstreckt sich ein großer Garten mit viel Wiese. Soweit die Kerninfos über das Haus.

    Nun trug es sich zu, dass ich anfang März Schimmel in einer Ecke von zwei Außenwänden meines Wohn - und Schlafzimmers entdeckt habe. Das habe ich meiner Vermieterin umgehend gemeldet. Natürlich hat sie sauer darauf reagiert und meinte: Wundert mich gar nicht, Sie lüften nicht genug! Jedoch lüfte ich so oft ich kann, weil ich eben in diesem Raum auch schlafen muss. Sie versicherte mir, sie kümmert sich darum und ruft einen Handwerker. Auf den ich jetzt 4 Wochen warten musste, nachdem ich nochmal nachgefragt hatte.

    Ich fragte genau am 08.04.2013 meine Vermieterin nochmal, was denn nun wird wegen dem Schimmel in meiner Wohung. Darauf versicherte sie mir, sie hätte angerufen, müsste aber mal in meine Wohnung, um zu sehen wo der Schimmel ist und wie groß die Fläche ist. Ich gewährte ihr den Zutritt in meine Wohnung. Noch am selben Nachmittag, ca. 1 Stunde nach meiner Reklamation, klingelte sie nochmal bei mir und brachte den Handwerker mit und bat nochmal um Einlass in meine Wohnung. Ich gewährte nochmal den Einlass. Was jedoch merkwürdig war, der gute Mann hat sich mir nicht vorgestellt, ich weiß also nicht, wie der heißt und habe auch keine Telefonnummer von ihm, noch einen Firmennamen.

    Der Handwerker diagnostizierte eine Kältebrücke an der Stelle in meiner Wohnung, wo der Schimmel sitzt und meinte auch der kommt vom falschen lüften. Als Maßnahme schlug er vor, mit einem speziellen Mittel den Schimmel zu entfernen und dann einmal überzustreichen. Da fiel ihm meine Vermieterin ins Wort, welche wieder mit dabei war, ich müsste selbst streichen. Soweit die Geschehnisse an diesem Nachmittag.

    Nun bin ich mir aber nicht sicher, ob ich mich selbst dabei richtig verhalten habe. Weil ich war allein, als sich meine Vermieterin den Schaden angesehen hatte und ich war allein gewesen, als sie den Handwerker dabei hatte. Ergo mache ich mir nun Sorgen, dass ich die Kosten für die Schimmelbeseitigung zu tragen habe, wenn sie weiter auf falsches Lüften besteht, weil sie eben den Handwerker als Zeugen hat. Oder wenn ich mir überlege, mir bpsw. Hilfe über den örtlichen Mieterverein zu holen, dass sie mir dann die Wohnung kündigt und ich dann auf der Straße stehe. Beides Optionen, die mir nicht gefallen. Plus, dass sie bei Kündigung immer noch die Kosten fordern könnte. Somit habe ich momentan Angst um meine Existenz und Angst um meine Wohnung!

    Wo habe ich mich falsch verhalten? Hätte ich lieber einen Extratermin mit dem Handwerker machen sollen, um dabei ggf. auch einen Zeugen zu haben? Wie kann ich jetzt, in dieser Situation, vernünftig mit meiner Vermieterin umgehen, um eine Lösung zu finden, die für Beide Parteien sinnvoll ist?

    Ich bitte um Ideen und Ratschläge. Natürlich bedanke ich mich im Voraus für das Lesen und die Ideen und Ratschläge! :)

  • Gehen Sie mal in den Baumarkt und lassen sich über eine Beseitigungmöglickeit von Schimmel beraten, reinigen und pinseln Sie die Ecke ordentlich aus. Solche Wärmebrücken treten in der Regel nur an Zimmerecken auf. Da es sich hierbei nur um kleineren Befall handelt ist das schnell erledigt. Baumaßnahmen helfen da nicht viel.

    Der Effekt tritt meist nach langen oder strengen Wintern auf. Wenn Sie die oben beschriebenen Maßnahmen ergreifen, kehrt wieder Ruhe ein.

  • Gehen Sie mal in den Baumarkt und lassen sich über eine Beseitigungmöglickeit von Schimmel beraten, reinigen und pinseln Sie die Ecke ordentlich aus. Solche Wärmebrücken treten in der Regel nur an Zimmerecken auf. Da es sich hierbei nur um kleineren Befall handelt ist das schnell erledigt. Baumaßnahmen helfen da nicht viel.

    Der Effekt tritt meist nach langen oder strengen Wintern auf. Wenn Sie die oben beschriebenen Maßnahmen ergreifen, kehrt wieder Ruhe ein.

    Zunächst einmal ganz lieben Dank für den Tipp.

    Nur ist die Schimmelbeseitigung nicht Sache meiner Vermieterin? Und birgt das nicht ein gesundheitliches Risiko, wenn ich den Schimmel selbst beseitige? Außerdem bin ich mir da nicht sicher, ob es ein kleiner Schimmelbefall ist.

    Um es zu verdeutlichen, mal Fotos von der betroffenen Zimmerecke.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.
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    Zudem bin ich eben unsicher, ob ich mich rechtlich richtig in der Situation verhalten habe, oder nicht. Würde mich daher auch über Erfahrungsberichte sehr freuen. :)

  • Hallo,

    über Schimmel könnten wir non-stop diskutieren. Suche mal im www nach Schimmel, und Du findest Lesestoff bis nach Pfingsten.
    Ich würde da kein Bohei mit der alten Dame machen und die befallenen Ecken mit DanKlorix mehrmals auswischen und austrocknen und später - je nach Bedarf - 2 mal mit Spezialfarbe von Alpina für Bad und Küche anstreichen. Der 10L-Eimer kostet bei OBI 39,99 €.
    Sinnvoll wäre auch die Aussenwände an diesen Stelle zu untersuchen, ob da evtl. Nässe eindringen kann.

  • Hallo SalesLady


    in einem Haus, welches in 1966 erbaut wurde. Wärmedämdende Maßnahmen gibt es an diesem Haus auch nicht.

    Bei Häusern mit diesem Baujahr,
    treten Schimmelprobleme vorwiegend nach Anbringung einer Wärmedämmung auf.
    Und in den letzten 5 Jahren gab es wohl auch keine Probleme,
    sodass es durchaus auf falsches Heizen und Lüften des M zurückzuführen ist.


    ca. 1 Stunde nach meiner Reklamation, klingelte sie nochmal bei mir und brachte den Handwerker mit und bat nochmal um Einlass in meine Wohnung. Ich gewährte nochmal den Einlass. Was jedoch merkwürdig war, der gute Mann hat sich mir nicht vorgestellt, ich weiß also nicht, wie der heißt und habe auch keine Telefonnummer von ihm, noch einen Firmennamen.

    Der Handwerker wurde doch von der VM beauftragt,
    also hast du m.E. keinen Anspruch auf Namen und Kontaktdaten.


    Nun bin ich mir aber nicht sicher, ob ich mich selbst dabei richtig verhalten habe. Weil ich war allein, als sich meine Vermieterin den Schaden angesehen hatte und ich war allein gewesen, als sie den Handwerker dabei hatte. Ergo mache ich mir nun Sorgen, dass ich die Kosten für die Schimmelbeseitigung zu tragen habe, wenn sie weiter auf falsches Lüften besteht, weil sie eben den Handwerker als Zeugen hat.

    Könnte darauf hinaus laufen,
    aber erst einmal hat deine VM den Handwerker bestellt und muss diesen auch bezahlen.
    Da der Schaden vermutlich von dir verursacht wurde,
    bist du deiner VM gegenüber Schadensersatzpflichtig.
    Da ändern auch 10 Zeugen auf deiner Seite nichts an der Situation.


    Oder wenn ich mir überlege, mir bpsw. Hilfe über den örtlichen Mieterverein zu holen, dass sie mir dann die Wohnung kündigt und ich dann auf der Straße stehe.

    Die Mitgliedschaft in einem Mieterschutzverein ist bisher noch kein Kündigungsgrund.
    Ohne Kündigungsgrund ist eine Kündigung nur nach den Bedingungen des BGB §573a möglich.


    VG Syker

  • Hallo,

    über Schimmel könnten wir non-stop diskutieren. Suche mal im www nach Schimmel, und Du findest Lesestoff bis nach Pfingsten.
    Ich würde da kein Bohei mit der alten Dame machen und die befallenen Ecken mit DanKlorix mehrmals auswischen und austrocknen und später - je nach Bedarf - 2 mal mit Spezialfarbe von Alpina für Bad und Küche anstreichen. Der 10L-Eimer kostet bei OBI 39,99 €.
    Sinnvoll wäre auch die Aussenwände an diesen Stelle zu untersuchen, ob da evtl. Nässe eindringen kann.

    Auch einen lieben Dank an dich und deinen Ratschlag. :)

    Aber hier bin ich mir aus zwei Gründen nicht sicher, ob ich selbst den Schimmel beseitigen sollte.

    1) Da ich keine Erfahrung damit habe, Schimmel in der Wohnung zu entfernen, weiß ich nicht, ob ich es dabei nicht noch schlimmer mache und der Schimmel danach nicht stärker zurückkehrt durch mein Verschulden. Mal angesehen von der Gesundheitsbelastung, durch herumfliegende Schimmelpartikel, die ich einatmen würde. Ich mein, eigentlich ist doch die Ursache zu bekämpfen und nur zweitrangig das Ergebnis.

    2) Und was ist nun mit dem Handwerker, der von meiner Vermieterin beauftrag wurde? Denn wie gesagt, wenn ich was falsch mache dabei, könnte mir hier meine Vermieterin unterstellen, dass ich keine professionelle Hilfe in Anspruch genommen habe. Somit wäre ich auch wieder in der Haftung.

    Hallo SalesLady


    Bei Häusern mit diesem Baujahr,
    treten Schimmelprobleme vorwiegend nach Anbringung einer Wärmedämmung auf.
    Und in den letzten 5 Jahren gab es wohl auch keine Probleme,
    sodass es durchaus auf falsches Heizen und Lüften des M zurückzuführen ist.

    An dich auch ein Dankeschön für deinen Rat! :) Nur ob es wirklich 5 Jahre bisher ohne Schimmelprobleme ging, kann ich leider nicht genau sagen. Denn in der Ecke hingen bis zum Tag der Entdeckung, lange Vorhänge vor der Wand (habe die Vorhänge bei Einzug in die Wohnung so mit übernommen). D.h. dass es auch sein könnte, dass der Schimmel schon länger da war, als ich weiß. Habe ihn ja erst jetzt entdeckt, nachdem ich die Vorhänge angehoben hatte, weil ich geplant hatte, die Wohnung mal neu zu streichen, um mir eben ein Bild über die Wände und Ecken zu machen.



    Der Handwerker wurde doch von der VM beauftragt,
    also hast du m.E. keinen Anspruch auf Namen und Kontaktdaten.

    Und ist das rechtlich auch so richtig? Weil, da kann ja meine Vermieterin hier jeden mitbringen, der behauptet, er sei Handwerker vom Fachbereich sowieso. Damit habe ich doch keine Handhabe gegen so eine Person und am Ende wieder Kosten und Ärger. Das verstehe ich noch nicht so ganz.



    Könnte darauf hinaus laufen,
    aber erst einmal hat deine VM den Handwerker bestellt und muss diesen auch bezahlen.
    Da der Schaden vermutlich von dir verursacht wurde,
    bist du deiner VM gegenüber Schadensersatzpflichtig.
    Da ändern auch 10 Zeugen auf deiner Seite nichts an der Situation.

    Gibt es nicht auch beim Schadensersatz eine Regelung, die besagt, dass sich der Vermieter mind. zu 50% an der Sache beteiligen muss, wenn das Verschulden nicht eindeutig nachgewiesen werden kann? Weil in diesem Wohnhaus hier, gab es auch schon im Kelleraufgang einen Schimmelbefall, der repariert werden musste. Hat mir meine Vermieterin selbst gesagt. Und deshalb bin ich mir eben nicht sicher, ob ich hier wirklich allein Verursacher des Schadens bin, oder ob nicht doch ein baulicher Mängel auf Grund des Alters des Hauses zu Grunde liegt. :confused:



    Die Mitgliedschaft in einem Mieterschutzverein ist bisher noch kein Kündigungsgrund.
    Ohne Kündigungsgrund ist eine Kündigung nur nach den Bedingungen des BGB §573a möglich.


    VG Syker

    D.h. also, so lange ich ordnungsgemäß meine Miete zahle und mich sonst, an die Bedingungen von Mietvertrag und Hausordnung halte, darf sie mir nicht Kündigen, auch wenn ich mir Ernstfall über den Mieterverein helfen lassen müsste und ihr damit dann Ärger bereiten würde? Habe ich das so richtig verstanden?

  • SalesLady:

    "Und was ist nun mit dem Handwerker, der von meiner Vermieterin beauftrag wurde?"
    - Den bezahlt diejenige, die ihn beauftragt hat.

    "Denn wie gesagt, wenn ich was falsch mache dabei, könnte mir hier meine Vermieterin unterstellen, dass ich keine professionelle Hilfe in Anspruch genommen habe."
    - Warte erst mal ab...

    "in der Ecke hingen bis zum Tag der Entdeckung, lange Vorhänge vor der Wand"
    - Sowas "liebe" ich: Nach Wulff-Taktik die Fakten schön scheibchenweise herausrücken...:mad: Dann konnte ja auch garnicht richtig gelüftet (also mit ordentlicher Luftbewegung) werden. Sage das doch mal Deiner VM...

    "da kann ja meine Vermieterin hier jeden mitbringen, der behauptet, er sei Handwerker vom Fachbereich sowieso."
    - Der Handwerker muss Dir gegenüber garnichts behaupten. Für ihn steht die VM gerade.

    "Damit habe ich doch keine Handhabe gegen so eine Person"
    Falsch. Du hast eine Handhabe gegenüber Deiner Vertragspartnerin, und rate mal, wer das wohl sein mag...

    "Gibt es nicht auch beim Schadensersatz eine Regelung, die besagt, dass sich der Vermieter mind. zu 50% an der Sache beteiligen muss, wenn das Verschulden nicht eindeutig nachgewiesen werden kann?"
    - Noch nie von einer solchen Regelung gehört. Mitdenkende und kooperative Zeitgenossen könne jedoch durchaus einen praktikable Regelung herbeiführen.

    "Habe ich das so richtig verstanden?"
    - Was Dein Mietvertragsverhältnis betrifft, so wurde es doch schon richtig erklärt. Dem stimme ich zu.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (13. April 2013 um 15:12)

  • Zitat

    Sowas "liebe" ich: Nach Wulff-Taktik die Fakten schön scheibchenweise herausrücken


    Natürlich, bist ja auch Mieter.

    Zitat

    wenn das Verschulden nicht eindeutig nachgewiesen werden kann?"


    Das kann es hier aber doch.

    Zitat

    Natürlich hat sie sauer darauf reagiert und meinte: Wundert mich gar nicht, Sie lüften nicht genug!


    Womit sie natürlich Recht hat.

    Zitat

    Jedoch lüfte ich so oft ich kann,


    Aber nicht hinter dem Vorhang, also falsch !

    Schauen wir doch mal was die Mietervereine dazu sagen.
    Start - Mieterverein Stuttgart auf Ratgeber - dann heizen und lüften
    Zitat:
    So mancher hat Schwierigkeiten, richtig zu heizen und zu lüften.
    Aus falsch verstandener Sparsamkeit lüftet man zuwenig oder falsch. Der Erfolg: in Küchen, Bädern und Schlafzimmern bildet sich Schimmelpilz. Das muss nicht sein - in den meisten Fällen ist nämlich die Ursache des Schimmels hausgemacht und liegt nicht an Baufehlern.


  • "in der Ecke hingen bis zum Tag der Entdeckung, lange Vorhänge vor der Wand"
    - Sowas "liebe" ich: Nach Wulff-Taktik die Fakten schön scheibchenweise herausrücken...:mad: Dann konnte ja auch garnicht richtig gelüftet (also mit ordentlicher Luftbewegung) werden. Sage das doch mal Deiner VM...


    Sorry, wenn ich dieses Detail nicht erwähnt hatte und mich zunächst nur auf die allgemeinen Fakten konzentriert hatte. Nur wenn es um die Beschaffenheit meiner Wohnung an sich geht, so könnte ich auch ganze Romane drüber schreiben... Bspw. habe ich auch kein Tageslichtbad und es fehlt ebenso in besagtem Badezimmer ein elektronischer Abzug, der die feuchte Luft nach Baden und Duschen nach draußen zieht, so dass sich auch diese Luft schön auf meine 28,00 m² Wohnfläche verteilen kann. Und meine Miniküche grenzt direkt an das Wohn - und Schlafzimmer an, so dass ich gezwungenermaßen nach jedem noch so kleinen Kochvorgang das Küchenfenster, plus die Terrassentür aufmachen muss. Von daher könnte ich ganze Romane darüber verfassen...


    Aber nicht hinter dem Vorhang, also falsch !

    Schauen wir doch mal was die Mietervereine dazu sagen.
    Start - Mieterverein Stuttgart auf Ratgeber - dann heizen und lüften
    Zitat:
    So mancher hat Schwierigkeiten, richtig zu heizen und zu lüften.
    Aus falsch verstandener Sparsamkeit lüftet man zuwenig oder falsch. Der Erfolg: in Küchen, Bädern und Schlafzimmern bildet sich Schimmelpilz. Das muss nicht sein - in den meisten Fällen ist nämlich die Ursache des Schimmels hausgemacht und liegt nicht an Baufehlern.

    Zunächst einmal Danke für den Link mit den Tipps zum richtigen Lüften der Wohnung. :) Jedoch manchmal recht schwierig aus o.g. Gründen. Zum Andere auch eine Frage: Wo soll ich denn hin mit den Vorhängen, wenn ich durchlüfte? Jedes Mal ab - und aufhängen? :confused:

    Ich will kurz beschreiben, was ich meine: als ich in die Wohnung einzog und mein Wohn - und Schlafzimmer zum ersten Mal betrat, blickte ich auf eine große Fensterfront. Unterhalb dieser Front ist meine Heizung, welche die Wohnung warm macht. Links und Rechts sind große, schwere Vorhänge angebracht gewesen, ebenso habe ich solch einen Vorhang bei meiner Terrassentür. Diese Vorhänge reichen nahezu bis zum Boden runter, so dass ich die, zum Einen, um es tagsüber hell im Raum zu haben, auflassen muss und zum Anderen auch wegen meiner Heizung, sonst staut sich ja die Wärme hinter dem Vorhängen, wenn ich diese schließen würde. Bei Einzug war mir diese Problematik leider nicht bewusst, da ich die Jahre zuvor nur mit Rollos verdunkelt habe, aber nicht mit Vorhängen. Also mietete ich diese quasi mit und bat eben nicht meine Vermieterin, diese Abzunehmen. Und deswegen, wo sollte ich denn mit den Vorhängen hin, beim Lüften?

    Als ich den Schimmel entdeckte, habe ich jetzt zunächst trotz allem einen dieser Vorhänge abgenommen, damit die Wand nun endlich Luft bekommen kann. Scheinbar hat es ein bisschen gewirkt, das Wachstum ist stagniert und geht nicht weiter. Ich informierte auch meine Vermieterin darüber, dass ich einen dieser Vorhänge abgenommen habe, um der Wand Luft zu gönnen. Daraufhin gestand sie mir auch ihren Fehler ein; sie hatte diese Vorhänge für die Wohnung genäht und deutlich zu lang und deutlich zu viel Stoff benutzt. Somit war ihr klar, dass es zumindest zu einem Wärmestau kommen muss, wenn ich diese schließe, während ich die Heizung in Betrieb habe. Und... ihr muss klar gewesen sein, warum ich nun den Schimmel in dieser Zimmerecke habe... Ergo schließe ich aus ihrer Aussage, dass sie auch eine gewisse Mitschuld an der Situation hat - aus meiner Sicht heraus. Wäre es mir damals schon bewusst gewesen, was die Vorhänge anrichten können, hätte ich sie entfernen lassen!

    Nun gut, hinterher ist man immer klüger! Und auf Grund dieser Fakten; wie wird nun die Situation beurteilt? :confused:

  • Und auf Grund dieser Fakten; wie wird nun die Situation beurteilt? :confused:


    Sie wird von mir so beurteilt, dass Du die Wohnung seinerzeit so gemietet hattest, wie sie war; wohlwissend ob ihrer Stärken und Schwächen. Jetzt liegt es an Dir, die Schäden zu beheben. Meinen Vorschlag hatteste ja wohl gelesen.

  • Zitat

    Zum Andere auch eine Frage: Wo soll ich denn hin mit den Vorhängen, wenn ich durchlüfte? Jedes Mal ab - und aufhängen?


    Das ist ganz alleine dein Problem.
    Soll für diese Lösung etwa auch noch dein lieber VM herhalten ?
    Warum braucht man auch überall Vorhänge ?
    Es gibt auch Jalousien.

  • So, mal ein Update!

    Was bisher geschehen ist:

    Mein Schimmelbefall ist nun mit einem Mittel gegen Schimmel behandelt worden. Allerdings MUSS ich hier hinterfragen; weil jener Handwerker, der den Schimmel begutachtet hatte, übt die Klempnerei aus! Und da frage ich mich, ob ein Klempner der richtige Ansprechpartner zur Schimmelbegutachtung ist?

    Denn mit allem nötigen Respekt: ich fand seine Vorgehensweise, als er das Mittel aufgetragen hatte, mehr als fahrlässig. Keine Informationen darüber, ob dieses Zeug für mich schädlich sein kann, ob ich hätte evtl. meine Wohnung für einen Tag verlassen müssen. Auch fand ich sein Argument echt fahrlässig, als er meinte, ich solle den Schimmel nach mehreren Stunden Einwirkzeit mit einem feuchten Tuch entfernen. Kein Wort darüber, dass ich eine Atemschutzmaske tragen muss dabei und kein Wort darüber, dass ich Gummihandschuhe anziehen muss! Diese Information musste ich mir zunächst selbst suchen. Und mit Verlaub, so ein Verhalten sorgt bei mir nicht unbedingt für Vertrauen. Im Gegenteil! Es macht mich misstrauisch, wenn ich mir dennoch Gedanken um meine Gesundheit zu machen habe.

    Und zudem - ich will mich nicht meiner Verantwortung entziehen - habe ich immer noch große Zweifel, ob der Schimmel durch falsches Verhalten meinerseits entstanden ist. Denn besagter Handwerker hielt es nicht für nötig, mal hinter die Tapete zu schauen, ob da auch schon Schimmel ist, oder nicht. Was ist, wenn ich in drei Monaten wieder das selbe Problem habe? Was ist dann, wen muss ich dafür haftbar machen? Dazu habe ich mir nochmal den Teil der Außenwand von außen angesehen, der zu meiner beschriebenen Zimmerecke gehört. Und ich entdeckte Schäden im unteren Bereich der Außenwand. Das habe ich mit Fotos dokumentiert.

    Ich wäre echt dankbar, wenn mal jemand von euch sich die Fotos anschauen kann, ob das ein Indiz für meinen Schimmelbefall sein kann. Denn wie gesagt: Was ist, wenn ich in drei Monaten wieder Schimmel in der Wohnung habe, obgleich ich nun noch mehr lüfte und trotz meiner Vorhänge die Wände atmen lasse.

    Hier nun einmal die Fotos zur Begutachtung. Davon werden meine weiteren Schritte abhängen. Denn ob ihr es glaubt, oder nicht, wenn ich diplomatisch mit meiner Vermieterin auskommen kann, soll mir das ganz recht sein. :)

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    Einmal editiert, zuletzt von SalesLady (20. April 2013 um 14:30) aus folgendem Grund: Tippfehlerkorrektur!


  • ich fand seine Vorgehensweise, als er das Mittel aufgetragen hatte, mehr als fahrlässig. Keine Informationen darüber, ob dieses Zeug für mich schädlich sein kann, ob ich hätte evtl. meine Wohnung für einen Tag verlassen müssen. Auch fand ich sein Argument echt fahrlässig, als er meinte, ich solle den Schimmel nach mehreren Stunden Einwirkzeit mit einem feuchten Tuch entfernen. Kein Wort darüber, dass ich eine Atemschutzmaske tragen muss dabei und kein Wort darüber, dass ich Gummihandschuhe anziehen muss! Diese Information musste ich mir zunächst selbst suchen. Und mit Verlaub, so ein Verhalten sorgt bei mir nicht unbedingt für Vertrauen. Im Gegenteil! Es macht mich misstrauisch, wenn ich mir dennoch Gedanken um meine Gesundheit zu machen habe.

    Sie leben ja ganz gefährlich. Vielleicht sollten sie doch besser den Amtsarzt rufen, damit er Ihnen ein Attest über die Unbewohnbarkeit der Wohnung ausstellt und Sie damit fristlos kündigen können. Betreten Sie die Wohnung nicht wieder ohne Gasmaske und Schutzanzug. Der Tod lauert überall und wartet nur auf Sie.

    Mit Verlaub:
    Das was Sie hier schildern, könnte Ihr Einstieg in eine satirische Laufbahn sein. Selten so gelacht!

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (20. April 2013 um 15:15)

  • Sie leben ja ganz gefährlich. Vielleicht sollten sie doch besser den Amtsarzt rufen, damit er Ihnen ein Attest über die Unbewohnbarkeit der Wohnung ausstellt und Sie damit fristlos kündigen können. Betreten Sie die Wohnung nicht wieder ohne Gasmaske und Schutzanzug. Der Tod lauert überall und wartet nur auf Sie.

    Mit Verlaub:
    Das was Sie hier schildern, könnte Ihr Einstieg in eine satirische Laufbahn sein. Selten so gelacht!

    Hallo? Noch ganz klar im Kopf? Konstruktive Kritik wäre angebracht und nicht sinnfreie, heiße Luft! Okay, wenn mir eh keiner helfen will, auf ernstem und verantwortungsvollem Niveau, lösche ich meinen Account wieder! Ich muss mich nicht veralbern lassen - echt eh! :mad::mad:

  • Hallo


    Keine Informationen darüber, ob dieses Zeug für mich schädlich sein kann, ob ich hätte evtl. meine Wohnung für einen Tag verlassen müssen. Auch fand ich sein Argument echt fahrlässig, als er meinte, ich solle den Schimmel nach mehreren Stunden Einwirkzeit mit einem feuchten Tuch entfernen. Kein Wort darüber, dass ich eine Atemschutzmaske tragen muss dabei und kein Wort darüber, dass ich Gummihandschuhe anziehen muss! Diese Information musste ich mir zunächst selbst suchen. Und mit Verlaub, so ein Verhalten sorgt bei mir nicht unbedingt für Vertrauen. Im Gegenteil! Es macht mich misstrauisch, wenn ich mir dennoch Gedanken um meine Gesundheit zu machen habe.

    Du bist eine Privatperson,
    da gelten keine UVV!


    Ich wäre echt dankbar, wenn mal jemand von euch sich die Fotos anschauen kann, ob das ein Indiz für meinen Schimmelbefall sein kann. Denn wie gesagt: Was ist, wenn ich in drei Monaten wieder Schimmel in der Wohnung habe, obgleich ich nun noch mehr lüfte und trotz meiner Vorhänge die Wände atmen lasse.

    Sorry ich kann auf den Bildern nichts ungewöhnliches erkennen.
    Ist das ein Haus mit zweischaligem Mauerwerk?


    VG Syker

  • Zitat

    Keine Informationen darüber, ob dieses Zeug für mich schädlich sein kann,


    Warum auch ?
    Bei deinem gezüchteten Schimmel machste dir über deine Gesundheit keine Gedanken.

    Zitat

    ob ich hätte evtl. meine Wohnung für einen Tag verlassen müssen.


    Du kannst auch 4 Wochen Malle buchen, danach ist er weg.

    Zitat

    Auch fand ich sein Argument echt fahrlässig, als er meinte, ich solle den Schimmel nach mehreren Stunden Einwirkzeit mit einem feuchten Tuch entfernen.


    Dir gehts doch nur um die Arbeit und sonst um nix.

    Zitat

    Kein Wort darüber, dass ich eine Atemschutzmaske tragen muss dabei und kein Wort darüber, dass ich Gummihandschuhe anziehen muss!


    Natürlich nicht, weil Du das nicht musst.

    Zitat

    Diese Information musste ich mir zunächst selbst suchen.


    Na und, willste dafür jetzt geadelt werden ?

  • Also das ist echt unglaublich ey... Ist hier ein Hilfeforum, oder ein Sammelplatz für Spacken mit Sonderschulabschluss? :mad: Habe hier nur ein Problem und dessen weiteren Verlauf kommuniziert und erwarte diesbezüglich so halbwegs intelligente und konstruktive Antworten. Aber offensichtlich ist hier so ziemlich niemand in der Lage dazu! :mad:

    Und wenn ihr unvorsichtig an alles rangeht, euer Ding - Pech gehabt! Aber sich hier über User einfach nur lustig zu machen, die bei einem Problem so sicher wie möglich gehen wollen, ist einfach nur eine bodenlose Frechheit. Am besten kehrt hier jeder in die Klappse zurück aus er gekrochen kam und dieses Forum wird eingestampft. Das ist es echt nicht wert!

    Ich bin dann raus, ich muss mich nicht veralbern lassen und mit solchen Spacken abgeben. So tief ist mein Niveau noch nicht gesunken! :mad::mad:

  • Hallo SalesLady


    Das ist es echt nicht wert!

    Geiz ist halt nicht immer geil!
    Wenn du von diesem für dich kostenlosen Forum keine Hilfe erkennen kannst,
    solltest du dir halt kostenpflichtige Hilfe holen.
    Du bist doch ein freier Mensch.


    VG Syker

  • Zitat

    Und wenn ihr unvorsichtig an alles rangeht, euer Ding - Pech gehabt!


    Nicht an alles, an sowas wie dich geht man erst gar nicht ran.

    Zitat

    Das ist es echt nicht wert!


    Was ist denn eine Schimmelmieterin wert ?

    Zitat

    Ich bin dann raus,


    Nein, Du bist noch nicht entlassen.

    Zitat

    So tief ist mein Niveau noch nicht gesunken!


    Welches Niveau ?

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