Hallo zusammen ,
ich brauche mal eure Hilfe und wenn es möglich ist dann am besten mit § weil ich glaube die Sachlage ist etwas kompliziert. Also ein Freund von mir hat die Wohnung seiner geschiedenen Frau angemietet und ist jetzt leider Arbeitslos geworden. Er wohnt alleine seit zwei Jahren in der Wohnung, dass Arbeitsamt will ihm jetzt keine Geld für die 49 m² große Wohnung zahlen, weil sie glauben der Mietvertrag entspricht einer lebens-ähnlichen Gemeinschaft, obwohl die Frau in einem anderen Bundesland wohnt. Das Arbeitsamt bemängelt weiter, dass der leider schon vorliegende Mietvertrag nicht rechtsgültig ist da sowohl das Einzugsdatum wie auch leider das Datum unterhalb oder über halb der Unterschriften fehlt. Weiß jemand etwas dazu , es eilt leider auch etwas ! Danke
Ist ein Mietvertrag ohne Einzugsdatum und ohne Datum bei der Unterschrift gültig?
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Sony -
12. April 2013 um 20:15 -
Erledigt
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Hallo Sony
Also ein Freund von mir hat die Wohnung seiner geschiedenen Frau angemietet und ist jetzt leider Arbeitslos geworden.
Das bedeutet das die exFrau Eigentümerin ist,
und dein Freund der Mieter?
Er wohnt alleine seit zwei Jahren in der Wohnung, dass Arbeitsamt will ihm jetzt keine Geld für die 49 m² große Wohnung zahlenHat dein Freund denn an die exFrau regelmäßig Miete gezahlt?
und wäre das ggf. anhand von Kontoauzügen nachweisbar?Das Arbeitsamt bemängelt weiter, dass der leider schon vorliegende Mietvertrag nicht rechtsgültig ist da sowohl das Einzugsdatum wie auch leider das Datum unterhalb oder über halb der Unterschriften fehlt.
Nun die JC haben da wohl gewisse Richtlinien,
um Missbrauch zu verhindern was auch gut so ist.
Rechtlich gesehen kann ein MV aber auch mündlich abgeschlossen werden,
dies hat zwar beweistechnisch einige Nachteile,
aber es ist eben möglich.Im Fall deines Freundes kann man ggf. konkludentes Handeln unterstellen,
sodass meiner Meinung nach der schrifliche MV auch ohne Datum auskommt.
Wichtig können Mietzahlungen nachgewiesen werden?
Weiß jemand etwas dazu , es eilt leider auch etwasIn jedem Fall ist die Beratung eines Fachanwaltes (Verwaltungsrecht?) angeraten.
VG Syker
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Hallo Syker,
erst einmal vielen Dank für deine schnelle AntwortDas bedeutet das die exFrau Eigentümerin ist,
und dein Freund der Mieter?Ja genau das bedeutet es!
Hat dein Freund denn an die exFrau regelmäßig Miete gezahlt?
und wäre das ggf. anhand von Kontoauzügen nachweisbar?Ja genau , diese sind durch lückenlose Kontoauszüge nachweisbar!
Nun die JC haben da wohl gewisse Richtlinien,
um Missbrauch zu verhindern was auch gut so ist.
Rechtlich gesehen kann ein MV aber auch mündlich abgeschlossen werden,
dies hat zwar beweistechnisch einige Nachteile,
aber es ist eben möglich.Ich bin da voll auf deiner Seite weil Missbrauch von Steuergeldern geht mal gar nicht!
Im Fall deines Freundes kann man ggf. konkludentes Handeln unterstellen,
sodass meiner Meinung nach der schrifliche MV auch ohne Datum auskommt.
Wichtig können Mietzahlungen nachgewiesen werden?Jetzt wird es interessant weil was versteht man unter konkludentes Handel ist das das zu vergleichen mit "Vorsatz"!
Wie gesagt "Kontoauszüge" liegen vor!In jedem Fall ist die Beratung eines Fachanwaltes (Verwaltungsrecht?) angeraten.
VG Syker
Danke noch mal
VG Sony -
Hallo Sony,
kann das, was das JC bemängelt, nicht i.O. gebracht werden? -
Hallo Sony
Jetzt wird es interessant weil was versteht man unter konkludentes Handel ist das das zu vergleichen mit "Vorsatz"!
Wie gesagt "Kontoauszüge" liegen vor!Siehe hierzu: konkludentes Handeln
Im Fall deines Freundes kann m.E. der Einzug bzw. der Mietbeginn durch
Zahlung der Miete = konkludente Handlung
auch ohne Datum im MV nachgewiesen werden.VG Syker
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