Hallo Syker,
erst einmal vielen Dank für deine schnelle Antwort
Das bedeutet das die exFrau Eigentümerin ist,
und dein Freund der Mieter?
Ja genau das bedeutet es!
Hat dein Freund denn an die exFrau regelmäßig Miete gezahlt?
und wäre das ggf. anhand von Kontoauzügen nachweisbar?
Ja genau , diese sind durch lückenlose Kontoauszüge nachweisbar!
Nun die JC haben da wohl gewisse Richtlinien,
um Missbrauch zu verhindern was auch gut so ist.
Rechtlich gesehen kann ein MV aber auch mündlich abgeschlossen werden,
dies hat zwar beweistechnisch einige Nachteile,
aber es ist eben möglich.
Ich bin da voll auf deiner Seite weil Missbrauch von Steuergeldern geht mal gar nicht!
Im Fall deines Freundes kann man ggf. konkludentes Handeln unterstellen,
sodass meiner Meinung nach der schrifliche MV auch ohne Datum auskommt.
Wichtig können Mietzahlungen nachgewiesen werden?
Jetzt wird es interessant weil was versteht man unter konkludentes Handel ist das das zu vergleichen mit "Vorsatz"!
Wie gesagt "Kontoauszüge" liegen vor!
In jedem Fall ist die Beratung eines Fachanwaltes (Verwaltungsrecht?) angeraten.
VG Syker
Danke noch mal
VG Sony