Wie hoch darf eine Nebenkostenerhöhung ausfallen?

  • Guten Tag,

    ich wurde dieses Jahr durch eine imens hohe Nachzahlung der Nebenkosten überrascht. In den vergangenen Jahren erhielt ich noch eine Rückzahlung, nun steht ein Betrag aus, in der Höhe des sechsfachen der letztjährigen Rückzahlung.

    In der Nebekostenabrechnung sind in den umlagefähigen Hausnebenkosten zum Teil Erhöhungen um bis zu 100% ersichtlich, so kostete der Winterdienst vormal 500Euro nun ganze 1000 Euro. Ebenso ist der Punkt “Pflege der Aussenanlagen” von vormals 400 auf nun 800 Euro gestiegen.

    Muss ich solchen Erhöhungen zustimmen?

    Desweiteren: Darf ausser der Grundsteuer noch etwas anderes als "Grundabgabe" abgerechnet werden?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Hans

    Einmal editiert, zuletzt von tigermoto (10. April 2013 um 12:03)

  • Hier muss sich der Mieter schon selbst bewegen und beim Vermieter Einsicht in die Unterlagen verlangen. Der Vermieter ist verpflichtet, Auskunft zu geben, warum diese Beträge (speziell der Außenanlagen) gestiegen sind. Beim Winterdienst könnte ein Grund mehr Schnee sein.

    Zitat

    Darf ausser der Grundsteuer noch etwas anderes als "Grundabgabe" abgerechnet werden?

    Was soll das sein? Auch hier gilt: Belege zeigen lassen.

  • Hallo!

    danke für die Antwort. Das werde ich tun. Was mich interessieren wuerde, ob derartige Erhöhungen (zB bei den Aussenanlagen) ohne weiteres getätigt werden dürfen oder ob der Vermieter den Mieter zumindest informieren muss?
    Gibt es dafür bestimmte gesetzlich geregelte Grenzen?
    Lassen wir den Winterdienst mal aussen vor, dass ist höhere Gewalt.

    Danke und Gruss
    Hans

  • es gilt der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit.

    Wenn z.B. begründet und nachweisbar mehr Aufwand notwendig war für die Pflege, weil z.B. die Hälfte der Hecken eingegangen ist und ersetzt werden muss .. dann ist sowas ok
    eine einfache Verdoppelung der Kosten erscheint aber verdächtig willkürlich

  • Das ist schonmal eine gute Hilfe. Sprich müsste zB ein Baum geschnitten werden, weil dadurch eine Gefahr bestünde wäre es Wirtschaftlich.

    Genau so empfinde ich das auch, es scheint schon sehr dubios. Insbesondere weil man höchstens 2 mal im Jahr jmd. sieht der die Hecken schneidet oder Rasen mäht. Vielleicht trügt da auch die Wahrnehmung, aber am Bestand der Aussenanlagen hat sich nichts verändert, und die Hecke und der Rasen exisitert länger als wir hier wohnen. In sofern rechtfertigt sich eine Verdoppelung nicht bewusst.

  • der Vermieter ist nur einer von mehreren Besitzern des Mehrfamilienhauses, die Verwaltung übernimmt ein Hausverwalter.
    Ändert das etwas an der Situation oder kann ich diese Nachweise beim Vermieter einfordern?
    Oder ist es vielleicht sogar die Pflicht des Vermieters den Hausverwalter auf die uz sehr gestiegenen Kosten hinzuweisen?

  • Hallo tigermoto,

    "müsste zB ein Baum geschnitten werden, weil dadurch eine Gefahr bestünde wäre es Wirtschaftlich."
    - Du solltest mal in Deinem Mietvertrag nachschauen, welche Betriebskosten Du überhaupt zu tragen hast.

    "Genau so empfinde ich das auch, es scheint schon sehr dubios. Insbesondere weil man höchstens 2 mal im Jahr jmd. sieht der die Hecken schneidet oder Rasen mäht. Vielleicht trügt da auch die Wahrnehmung, aber am Bestand der Aussenanlagen hat sich nichts verändert,"
    - Lass' Dir von Deinem VM Rechnungen des Gartenbaubetriebs bzw. die Arbeitszettel der Arbeiter zeigen.

  • Hallo Berny,
    mein Mietvertrag beinhaltet die üblichen Betriebskosten, sprich Abwasser, Niederschlagswasser, Müll, Winterdienst, Aussenanlagen, Grundsteuer usw. Besonderheiten wurden nicht vertraglich verankert.

    Ich habe eine Aufstellung der regelmäßigen Personalkosten, diese kann man ja glaube ich meines Wissens steuerlich geltend machen. Auf diesem Zettel finde ich einen regelmäßigen Posten, dass vermute ich aber, ist der Hausdienst (Hausordnung).
    Ein Posten über jmd der regelm. die Gartenpflege macht finde ich nicht.

    Was sein könnte ist, dass derjenige, der den Hausdienst macht, den Garten auch macht, und dieser Betrag auf die anderen 12 Monate aufgeteilt ist. Aber das herauszufinden nehme ich an wird schwer. Ich werde noch heute Belege anfordern.

    Der Vermieter wohnt ein Haus weiter, ich denke es wird genügen wenn ich den Brief persönlich einwerfe, ohne Einschreiben. Oder?

    Danke derweilen für eure tatkräftige Hilfe.

    Beste Grüße,
    Hans

  • Hallo tigermoto


    Ich werde noch heute Belege anfordern.
    Der Vermieter wohnt ein Haus weiter, ich denke es wird genügen wenn ich den Brief persönlich einwerfe, ohne Einschreiben. Oder?

    Das solltest du so besser nicht tun.
    Du hast nur Anrecht darauf die Belege beim VM anzusehen,
    auf Kopien hast du keinen Anspruch!


    VG Syker

  • Hallo,

    ich darf Ihn doch aber zumindest schriftlich um eine Aufschlüsselung der unklaren Punkte bitten? In welcher Form er darauf reagiert ist letztendlich ja seine Sache. Ich bin mir sogar sehr sicher, dass er in erster Linie den offenen Kontakt scheut.

    Grüße,
    hans

  • ich darf Ihn doch aber zumindest schriftlich um eine Aufschlüsselung der unklaren Punkte bitten?


    Natürlich darfst Du das. Dazu solltest Du ganz präzise tabellarisch aufgeführte Fragen stellen m.d.B. um nachvollziehbare Erläuterungen.
    Gartenarbeiten stehen nicht explizit im MV? Oder werden die über Hausmeistertätigkeiten verrechnet?

  • Hallo Berny,

    Gartenarbeiten stehen nicht explizit im MV, eventuell werden diese über Hausmeistertätigekeiten abgewickelt. Aber es wird in der Abrechnung nur von "Winterdienst", "Aussenanlage" und "Hausreinigung" geredet.

    Grüße,Hans

  • das denke ich auch. ich bin nun mal gespannt was der vermieter entgegenzubringen hat.
    derweilen schon einmal vielen dank für eure hilfe. hoffen wir, dass das ganze ohne gericht und so nem blödsinn rumgeht.

    Einmal editiert, zuletzt von tigermoto (11. April 2013 um 12:32)

  • Ich habe nun die Daten von unserem Vermieter ausgehändigt bekommen.
    Er begründet die Erhöhung darin, dass erst seit vergangenem Jahr ein Vertrag mit einer Firma besteht welche die Pflege des Gartens übernimmt. Das hat er mir jedoch nur im Fließtext ohne Beleg mitgeteilt.
    Lt. Wirtschaftsplanung für dieses Jahr soll der Beitrag erneut um erneut um 500 Euro(!!!!) erhöht werden.

    Das ist doch utopisch, was mache ich jetzt??

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