Guten Tag,
ich wurde dieses Jahr durch eine imens hohe Nachzahlung der Nebenkosten überrascht. In den vergangenen Jahren erhielt ich noch eine Rückzahlung, nun steht ein Betrag aus, in der Höhe des sechsfachen der letztjährigen Rückzahlung.
In der Nebekostenabrechnung sind in den umlagefähigen Hausnebenkosten zum Teil Erhöhungen um bis zu 100% ersichtlich, so kostete der Winterdienst vormal 500Euro nun ganze 1000 Euro. Ebenso ist der Punkt “Pflege der Aussenanlagen” von vormals 400 auf nun 800 Euro gestiegen.
Muss ich solchen Erhöhungen zustimmen?
Desweiteren: Darf ausser der Grundsteuer noch etwas anderes als "Grundabgabe" abgerechnet werden?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Hans