Beiträge von tigermoto

    Schwierig daran ist ja nur mehr: klar kann man einen Anwalt beauftragen. Eine Verbesserung des Mietverhältnisses bewirkt das nicht. Da hat man dann zwar etwas gg. die Kostensteigerung unternommen, auf der anderen Seite aber Anwaltskosten bezahlt und sitzt dann evtl. auf der Straße weil der Vermieter fadenscheinig Eigenbedarf anmeldet.

    Ich würde mal tabellarisch (Excel) die alten und neuen Beträge gegenüberstellen, auch unter Berücksichtigung der jeweiligen Bezeichnungen. Auch angeben, wie diese Posten im MV bezeichnet werden. Also so viele Infos wie möglich.
    Bitte beachten, dass der VM zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet ist gem. § 556 BGB. Google hilft weiter.
    Falls Diskrepanzen deutlich zu hoch, einen FachAnwalt aufsuchen.

    Hallo Berny,

    ok danke für deine Hilfe, dann werde ich das tun und ggf. einen Anwalt damit beauftragen.

    Grüße,
    hans

    Ich habe nun die Daten von unserem Vermieter ausgehändigt bekommen.
    Er begründet die Erhöhung darin, dass erst seit vergangenem Jahr ein Vertrag mit einer Firma besteht welche die Pflege des Gartens übernimmt. Das hat er mir jedoch nur im Fließtext ohne Beleg mitgeteilt.
    Lt. Wirtschaftsplanung für dieses Jahr soll der Beitrag erneut um erneut um 500 Euro(!!!!) erhöht werden.

    Das ist doch utopisch, was mache ich jetzt??

    Hallo Berny,
    mein Mietvertrag beinhaltet die üblichen Betriebskosten, sprich Abwasser, Niederschlagswasser, Müll, Winterdienst, Aussenanlagen, Grundsteuer usw. Besonderheiten wurden nicht vertraglich verankert.

    Ich habe eine Aufstellung der regelmäßigen Personalkosten, diese kann man ja glaube ich meines Wissens steuerlich geltend machen. Auf diesem Zettel finde ich einen regelmäßigen Posten, dass vermute ich aber, ist der Hausdienst (Hausordnung).
    Ein Posten über jmd der regelm. die Gartenpflege macht finde ich nicht.

    Was sein könnte ist, dass derjenige, der den Hausdienst macht, den Garten auch macht, und dieser Betrag auf die anderen 12 Monate aufgeteilt ist. Aber das herauszufinden nehme ich an wird schwer. Ich werde noch heute Belege anfordern.

    Der Vermieter wohnt ein Haus weiter, ich denke es wird genügen wenn ich den Brief persönlich einwerfe, ohne Einschreiben. Oder?

    Danke derweilen für eure tatkräftige Hilfe.

    Beste Grüße,
    Hans

    der Vermieter ist nur einer von mehreren Besitzern des Mehrfamilienhauses, die Verwaltung übernimmt ein Hausverwalter.
    Ändert das etwas an der Situation oder kann ich diese Nachweise beim Vermieter einfordern?
    Oder ist es vielleicht sogar die Pflicht des Vermieters den Hausverwalter auf die uz sehr gestiegenen Kosten hinzuweisen?

    Das ist schonmal eine gute Hilfe. Sprich müsste zB ein Baum geschnitten werden, weil dadurch eine Gefahr bestünde wäre es Wirtschaftlich.

    Genau so empfinde ich das auch, es scheint schon sehr dubios. Insbesondere weil man höchstens 2 mal im Jahr jmd. sieht der die Hecken schneidet oder Rasen mäht. Vielleicht trügt da auch die Wahrnehmung, aber am Bestand der Aussenanlagen hat sich nichts verändert, und die Hecke und der Rasen exisitert länger als wir hier wohnen. In sofern rechtfertigt sich eine Verdoppelung nicht bewusst.

    Hallo!

    danke für die Antwort. Das werde ich tun. Was mich interessieren wuerde, ob derartige Erhöhungen (zB bei den Aussenanlagen) ohne weiteres getätigt werden dürfen oder ob der Vermieter den Mieter zumindest informieren muss?
    Gibt es dafür bestimmte gesetzlich geregelte Grenzen?
    Lassen wir den Winterdienst mal aussen vor, dass ist höhere Gewalt.

    Danke und Gruss
    Hans

    Guten Tag,

    ich wurde dieses Jahr durch eine imens hohe Nachzahlung der Nebenkosten überrascht. In den vergangenen Jahren erhielt ich noch eine Rückzahlung, nun steht ein Betrag aus, in der Höhe des sechsfachen der letztjährigen Rückzahlung.

    In der Nebekostenabrechnung sind in den umlagefähigen Hausnebenkosten zum Teil Erhöhungen um bis zu 100% ersichtlich, so kostete der Winterdienst vormal 500Euro nun ganze 1000 Euro. Ebenso ist der Punkt “Pflege der Aussenanlagen” von vormals 400 auf nun 800 Euro gestiegen.

    Muss ich solchen Erhöhungen zustimmen?

    Desweiteren: Darf ausser der Grundsteuer noch etwas anderes als "Grundabgabe" abgerechnet werden?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Hans

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