Schätzung der Nebenkostenabrechnung

  • Hallo,

    bei mir liegt folgender Sachverhalt vor:
    Ich habe vom 01.08.2010 bis zum 31.07.2011 in einer kleinen Mietwohnung gelebt. Bis heute habe ich noch keine Nebenkostenabrechnung für diesen Zeitraum erhalten, also habe ich bei der zuständigen Hausverwaltung angerufen. Die gute Frau wollte mir die Abrechnung erst nicht erstellen. Nach einiger Überzeugungsarbeit, dass sie dazu verpflichtet ist, hat sie mir gestanden, dass sie für den besagten Zeitraum keinerlei Rechnungen mehr hat. (Warum bewahrt man solche Rechnungen nicht auf ??) Sie möchte nun Rechnungen für Ende 2011 und 2012 hernehmen, um auf dieser Basis meine damaligen Nebenkosten schätzen zu können.
    Mir kommt dies seehr suspekt vor. Ich habe ihr nun eine schriftliche Frist bis zum 30.04. für die Erstellung der NKA gesetzt.

    Zu meiner Frage: Muss ich das so akzeptieren? Ich möchte deswegen ungerne rechtliche Schritte einleiten, aber verscheißern lassen will ich mich auch nicht. Was habe ich da für Möglichkeiten? Was darf geschätzt werden und wofür kann ich konkrete Belege verlangen?


    Danke für eure Hilfe!

    Viele Grüße,
    Jürgen

    Einmal editiert, zuletzt von angrim (9. April 2013 um 17:37)

  • was ist dass denn für eine Hausverwaltung? Ist denen das Büro abgebrannt?

    Grundsätzlich wäre noch zu prüfen was im Mietvertrag zu den Nebenkosten steht.
    Wurden Nebenkostenvorauszahlungen getätigt?

  • Tjoa, angeblich sind die jetzt erst angefangen, die Rechnungen zu sammeln oder so. Ich bin da nicht ganz durchgestiegen, es gibt für mich keine vernünftige Erklärung dafür. Wie machen die dann ihre Steuererklärung? Nunja, wie dem auch sei..

    Im Mietvertrag ist die Rede von einer Betriebskostenvorauszahlung. Heiz- und Stromkosten wurden in der Wohnung von mir direkt an die örtlichen Stadtwerke abgeführt, die sind dort also nicht mit drin.

  • Hallo Jürgen,

    ich an Deiner Stelle hätte mich garnicht ...:eek:
    Aber, sei es drum: Dein Mietverhältnis endete 31.07.2011. Der übliche 12-monatige Betriebskostenabrechnungszeitraum endete wahrscheinlich am 31.12.2011. Somit hätte die BK-Abrechnung bis spätestens 31.12.2012 Dir zugegangen sein müssen. Da dieser Termin durch Vermieterverschulden fruchtlos verlief, brauchst Du keine B-Kosten an den VM nachzuzahlen.
    Sollte der VM Dir die BK_Abrechnung weiterhin verweigern, wird er Dir u.U. sämtliche bisher geleisteten BK-Vorauszahlungen sogar erstatten müssen.

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