Frau M. wohnt seit etwa sieben Jahren in ihrer Wohnung.
Nun erhielt sie ein Schreiben von ihrer Hausverwaltung.
Die Hausverwaltung setzt Frau M. über das Vorhaben von Modernisierungsmaßnahmen in Kenntnis und verlangt von ihr, dass sie diesen zustimmen müsse, um eine Klageerhebung gegen sie abzuwenden.
Grundlage hierfür ist ein Gesetz, dass von dem Mieter verlangt nicht nur die Modernisierungsmaßnahmen zu dulden, sondern eben diese Duldung auch schriftlich mitzuteilen.
Die Hausverwaltung umschreibt ihr Vorhaben mit "Wärmedämmung der Giebelfassade", womit wohl die gesamte Fassade gemeint sein dürfte, aber Genaueres weiß Frau M. nicht.
Die Hausverwaltung schreibt auch, dass die Modernisierungsmaßnahme Frau M. nicht direkt betreffen, aber sie versprechen eine Heizkosteneinsparung von 11%, so die Aussage irgendeines unbekannten Gutachten.
Außerdem will die Hausverwaltung Frau M. an den Kosten beteiligen, 11%, insgesamt (auf ihre Quadratmeteranzahl heruntergerechnet) an die 1.500 Euro, also ungefähr 15 Euro auf ihre Monatsmiete oben drauf.
Das ist jetzt nicht so arg viel, trotzdem wollte Frau M. erstens wissen, welche Arbeiten nun konkret geplant sind und zweitens, wie und ob das wirklich sinnvoll ist.
Denn gerade in Sachen Wärmedämmung widersprechen zahlreiche Gutachten und Studien renommierter Hochschulen und Institute dem Nutzen, ganz im Gegenteil, mit erhöhten Heizkosten sei zu rechnen.
Frau M.s E-Mail/Fragen diesbezüglich wurde/n von der Hausverwaltung ignoriert.
Frage 1: Muss die Hausverwaltung darüber Aufschluss geben, was sie genau vorhaben?
Frage 2a: Muss Frau M. die Duldung schriftlich fixieren/mitteilen?
Frage 2b: Muss Frau M. die Maßnahme dulden, auch wenn sie nicht genau weiß was?
Frage 2c: Muss Frau M. die Maßnahme dulden, auch wenn diese vielleicht wirklich gar nicht ihre Wohnung betrifft und sie so oder so überhaupt nichts davon hat?
Frage 3: Mit welchen Kosten ist zu rechnen, wenn die Hausverwaltung gegen Frau M. klagt?
Frage 4: Kann die Hausverwaltung Frau M. rauswerfen, wenn sie nicht pariert?
Frage 5a: Muss Frau M. die gesamten 1.500 Euro, also ihren Anteil, abbezahlen, auch wenn sie auszieht?
Frage 5b: Gibt es ein Limit an Kosten, welche die Hausverwaltung auf Frau M. abwälzen darf?
Frage 5c: Darf die Hausverwaltung den Anteil der bislang nur veranschlagten/geschätzten Kosten nach Abschluss der Arbeiten erhöhen, weil beispielsweise die Rechnung doch höher als das Angebot ausfiel?
Frage 5d: Ist das dann eine Mieterhöhung oder gehören die extra Maßnahmen nicht zur Miete?
Frage 6: Kann Frau M. den Modernisierungsmaßnahmen zustimmen, aber gegen die Kosten widersprechen und wenn, was dann?
Frage 7: Hat Frau M. irgendeine Handhabe, falls sie die Duldung fixiert, aber später mit den Endkosten oder oder nicht einverstanden ist?
Frage 8: Darf Frau M. im Falle einer Duldung dennoch eine Mietminderung geltend machen, sofern sie später von den im Umfang momentan unbekannten Bauarbeiten gestört wird?
Frage 9: Macht es Sinn jetzt noch eine Rechtsschutzversicherung abzuschliessen oder ist es schon zu spät, weil die Ankündigung betreffend der Maßnahme schon raus ist oder weil Frau M. schon (länger) in der Wohnung wohnt?
Über ein paar Antworten würde ich mich sehr freuen, vielen Dank.