Folgender Fall
Ich wohne unbefristet zur Miete.
Die Wohnung ist Teil einer größeren Wohneinheit und wurde durch künstliche Wände aufgeteilt.
Nun wird die gesamte Wohneinheit verkauft und es zeichnet sich ab dass diese Whg. nach dem Verkauf als eine Eigentumswhg. modernisiert und verkauft werden soll(die Whg. liegt im Leipziger Waldstraßenviertel - sehr gute Lage)
Welche Rechte habe ich, gilt nur die gesetzliche Kündigungsfrist oder gilt in diesem Fall ein besonderer Schutz des Mieters - der ja den Modernisierungen etc. widersprechen kann und es gibt ja zwei Parteien die betroffen sind(meine Nachbarn eben)?
Ich habe auch gelesen dass es in dem Fall einen Schutz von mind. 3 Jahren gibt, wo der Mieter nicht aus der Whg. ausziehen muss.
Wenn die Wohneinheit einmal verkauft ist, gilt meines Wissens nach dann das Recht des Eigenbedarfs - da der neue Eigentümer ja selbst einziehen will oder nicht auch wieder nicht wenn er die Whg. als eine Einheit vermieten will?
Danke