Eine Whg., zwei Wohneinheiten - soll verkauft und Eigentumswhg. werden

  • Folgender Fall

    Ich wohne unbefristet zur Miete.

    Die Wohnung ist Teil einer größeren Wohneinheit und wurde durch künstliche Wände aufgeteilt.
    Nun wird die gesamte Wohneinheit verkauft und es zeichnet sich ab dass diese Whg. nach dem Verkauf als eine Eigentumswhg. modernisiert und verkauft werden soll(die Whg. liegt im Leipziger Waldstraßenviertel - sehr gute Lage)

    Welche Rechte habe ich, gilt nur die gesetzliche Kündigungsfrist oder gilt in diesem Fall ein besonderer Schutz des Mieters - der ja den Modernisierungen etc. widersprechen kann und es gibt ja zwei Parteien die betroffen sind(meine Nachbarn eben)?

    Ich habe auch gelesen dass es in dem Fall einen Schutz von mind. 3 Jahren gibt, wo der Mieter nicht aus der Whg. ausziehen muss.

    Wenn die Wohneinheit einmal verkauft ist, gilt meines Wissens nach dann das Recht des Eigenbedarfs - da der neue Eigentümer ja selbst einziehen will oder nicht auch wieder nicht wenn er die Whg. als eine Einheit vermieten will?

    Danke

  • Hallo espressorobot


    Die Wohnung ist Teil einer größeren Wohneinheit und wurde durch künstliche Wände aufgeteilt.Nun wird die gesamte Wohneinheit verkauft und es zeichnet sich ab dass diese Whg. nach dem Verkauf als eine Eigentumswhg. modernisiert und verkauft werden soll

    Leider kann ich deiner Beschreibung nicht ganz folgen,
    daher ein paar Nachfragen:
    was meinst du mit größerer Wohneinheit?
    War das früher (ohne künstlichen??? Wände) eine große Wohnung?
    Oder ein Haus mit vielen Zimmern?
    Gibt es noch andere Wohnungen im Haus?


    Welche Rechte habe ich, gilt nur die gesetzliche Kündigungsfrist oder gilt in diesem Fall ein besonderer Schutz des Mieters - der ja den Modernisierungen etc. widersprechen kann und es gibt ja zwei Parteien die betroffen sind(meine Nachbarn eben)?

    Ich habe auch gelesen dass es in dem Fall einen Schutz von mind. 3 Jahren gibt, wo der Mieter nicht aus der Whg. ausziehen muss.

    Deine Rechte findest du im allgemeinen im Mietrecht (BGB § 535 ff)
    und in deinem MV.

    I.d.R. gillt eine Kündigungsfrist seitens des VM von 3, 6, oder 9 Monaten jenachdem wie lange der MV schon läuft.
    Speziell gibt es noch Regelungen bei der Umwandlung in Wohneigentum,
    hier kann es einen Schutz von bis zu 10 Jahren geben,
    aber nur wenn nach Abschluss des MV die Teilung erfolgt.



    Wenn die Wohneinheit einmal verkauft ist, gilt meines Wissens nach dann das Recht des Eigenbedarfs - da der neue Eigentümer ja selbst einziehen will oder nicht auch wieder nicht wenn er die Whg. als eine Einheit vermieten will?

    Eigenbedarf gillt für den Eigentümer und einen gewisser Personenkreis aus dessen Umgebung,
    aber nicht für eine neue Vermietung.


    VG Syker

  • Sorry für die Verwirrung:-)

    Also - es ist ein Altbau Mietshaus, mit insgesamt 16 Whg. - ich war der Ansicht dass alles einem Eigentümer gehört aber dem ist wohl nichts so, die Whg. wurden wohl damals einzeln verkauft so wie meine und die meiner Nachbarn - als eine Wohneinheit mit zwei Mietwhg. - mit eben diesen künstlichen eingezogenen Wänden die man in ALtbauten so findet - damals waren es zwei Etagen Wohnungen - jetzt vier - hoffe jetzt ist es verständlicher.

    Mein Mietvertrag läuft seit Oktober 2011.

    Also wahrscheinlich wird es so laufen, die verkaufen diese Wohneinheit(geht das so einfach wenn es zwei Mietparteien gibt??) und der neue Eigentümer kann dann Eigenbedarf anmelden.

    Die Verkauf würde natürlich mehr Geld bringen wenn die Wohnungen vorher leer sind und modernisiert werden - wo ich mich hoffentlich gegen wehren kann?

    Es wird auch keine Teilung geben, eher das Gegenteil also die wollen eine Wohnung daraus machen und die dann verkaufen.

    Erneut Danke

  • Also - es ist ein Altbau Mietshaus, mit insgesamt 16 Whg. - ich war der Ansicht dass alles einem Eigentümer gehört aber dem ist wohl nichts so, die Whg. wurden wohl damals einzeln verkauft so wie meine und die meiner Nachbarn - als eine Wohneinheit mit zwei Mietwhg.

    Dann scheint das Haus wohl schon in Eigentumswohnungen auf geteilt zu sein,
    dann fällt natürlich der im vorherigen Beitrag genannte Schutz weg.
    Die Teilung wird im übrigen nur auf dem Papier vollzogen,
    hat also mit dem Einbau von zusätzlichen Wänden nichts zutun.



    Mein Mietvertrag läuft seit Oktober 2011.

    Dann bleibt es bei einer regulären Kündigungsfrist von 3 Monaten.



    Also wahrscheinlich wird es so laufen, die verkaufen diese Wohneinheit(geht das so einfach wenn es zwei Mietparteien gibt??) und der neue Eigentümer kann dann Eigenbedarf anmelden.

    ja das geht,
    genauso wie ein ganzes Haus mit mehreren M verkauft werden kann,
    kann diese Eigentumswohnung bestehend aus 2 kleinen Wohnungen verkauft werden.



    Die Verkauf würde natürlich mehr Geld bringen wenn die Wohnungen vorher leer sind und modernisiert werden - wo ich mich hoffentlich gegen wehren kann?

    Das ist nicht gesagt,
    wenn es um eine Kapitalanlage geht wären M kein hindernis,
    auch die beiden kleinen Wohnungen nicht,
    weil i.d.R. kleinere Wohnungen einen etwas höheren m² Preis an Miete erwirtschaften.


    VG Syker

  • Mein Tipp .. gegen Eigenbedarf lässt sich nur schwer wehren.
    Machen Sie das beste draus und versuchen Sie mit dem aktuellen Eigentümer, wenn er die Wohnung gerne leer hätte einen Deal zu machen, einen sogenannten Aufhebungsvetrag mit entsprechender monetärere Entschädigung für Umzug und Kosten der neuen Wohnung. Gegen eine Eigenbedarfskündigung des neuen Eigentümers haben sie wenig Chance und gehen nach 3 Monaten ohne Kompensation sofern der neue Vermieter sie nicht gegen Cash vorher raushaben möchte.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!