Beiträge von espressorobot

    Sorry für die Verwirrung:-)

    Also - es ist ein Altbau Mietshaus, mit insgesamt 16 Whg. - ich war der Ansicht dass alles einem Eigentümer gehört aber dem ist wohl nichts so, die Whg. wurden wohl damals einzeln verkauft so wie meine und die meiner Nachbarn - als eine Wohneinheit mit zwei Mietwhg. - mit eben diesen künstlichen eingezogenen Wänden die man in ALtbauten so findet - damals waren es zwei Etagen Wohnungen - jetzt vier - hoffe jetzt ist es verständlicher.

    Mein Mietvertrag läuft seit Oktober 2011.

    Also wahrscheinlich wird es so laufen, die verkaufen diese Wohneinheit(geht das so einfach wenn es zwei Mietparteien gibt??) und der neue Eigentümer kann dann Eigenbedarf anmelden.

    Die Verkauf würde natürlich mehr Geld bringen wenn die Wohnungen vorher leer sind und modernisiert werden - wo ich mich hoffentlich gegen wehren kann?

    Es wird auch keine Teilung geben, eher das Gegenteil also die wollen eine Wohnung daraus machen und die dann verkaufen.

    Erneut Danke

    Folgender Fall

    Ich wohne unbefristet zur Miete.

    Die Wohnung ist Teil einer größeren Wohneinheit und wurde durch künstliche Wände aufgeteilt.
    Nun wird die gesamte Wohneinheit verkauft und es zeichnet sich ab dass diese Whg. nach dem Verkauf als eine Eigentumswhg. modernisiert und verkauft werden soll(die Whg. liegt im Leipziger Waldstraßenviertel - sehr gute Lage)

    Welche Rechte habe ich, gilt nur die gesetzliche Kündigungsfrist oder gilt in diesem Fall ein besonderer Schutz des Mieters - der ja den Modernisierungen etc. widersprechen kann und es gibt ja zwei Parteien die betroffen sind(meine Nachbarn eben)?

    Ich habe auch gelesen dass es in dem Fall einen Schutz von mind. 3 Jahren gibt, wo der Mieter nicht aus der Whg. ausziehen muss.

    Wenn die Wohneinheit einmal verkauft ist, gilt meines Wissens nach dann das Recht des Eigenbedarfs - da der neue Eigentümer ja selbst einziehen will oder nicht auch wieder nicht wenn er die Whg. als eine Einheit vermieten will?

    Danke

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