problem wohnungsübergabe!!! dringend hilfe gesucht!!!!

  • hallo alle zusamm. um gleich auf den punkt zu komm...

    meine freundin und ich wollen zusamm in eine größere wohnung, gesagt getan, gleich im selben haus nur eine etage tiefer.

    die derzeitigen mieter "unserer neuen wohnung" hatten diese zum 31.3.13 gekündigt. dem zufolge hatten wir mit den derzeitigen mietern und der hausverwaltung eine absprache gehalten. ergebnis: wir haben unsere wohnung ebenfalls zum 31.3.13 gekündigt, da laut der derzeitigen mieter die wohnung ab spätestens mitte märz komplett fertig und frei ist.

    somit haben wir auch mit der hausverwaltung gleich einen neuen mietvertrag für die neue wohnung gemacht der ab dem 1.4.13 beginnt. diesen haben wir auch unterschrieben da uns ja zugesichert wurde das wir ab spätestens mitte märz schon in die wohnung rein können.

    lange rede kurzer sinn... es stellte sich raus das die derzeitigen mieter, mietnomaden sind und seid 2 monaten schon keine miete mehr gezahlt haben und auch die abgemachten renovierungsarbeiten wurden nicht ordnungsgemäß und auch nicht zeitgerecht eingehalten. mit anderen worten, wir stehen nun zum 3.4. mit gepackten koffern in der alten wohnung und können auf grund der hohen schäden (die sich über 2 a4 blätter erstrecken und eigentlich auch nicht annähernd zumutbar sind) in die neue wohnung nicht einziehen und haben keinen zugang zu dieser wohnung... witziger weise wurde uns aber schon die volle miete für die neue wohnung abgezogen und uns wurde von der hausverwaltung gesagt, das ein klemmtner einige reparaturarbeiten vornehmen muss und daher aller frühestens ab 15.4. ein eventueller einzug möglich wäre.

    aber weil das noch nicht genug ist, es sind schäden vorhanden wie: türen mit löchern, einschlägen und kratzern, schäden an heizkörpern, defekte fenster, defekter fließenspiegel in der küche, in jedem zimmer abgefetzte tapetenecken, beschädigte sockelleisten große sichtbare gespachtelte flächen usw usw... nach unseren fragen wie da vorgegangen werden soll, da wahrscheinlich nicht alles vom klemptner gemacht wird, bekamen wir von der hausverwaltung gesagt: "so lange es dem vermieter nichts kostet, ist es mir egal". so nach dem motto: ihr habt doch den vertrag schon unterschrieben, ist doch euer bier wir ihr das macht!

    toll... die miete wurde abgebucht, für eine wohnung für die wir noch keinen schlüssel haben und die auch in keinsterweise beziehbar ist! und von der hausverwaltung kommen nur dumme unnützliche kommentare anstatt hilfe oder einverständniss?!?!?!

    wie sollen wir hier nun vorgehen ohne das wir wahnsinnige unkosten haben???
    bitte um dringende ratschläge. wären sehr dankbar.

    mit freundlichen grüßen
    mario und christin

  • Zitat

    es sind schäden vorhanden wie: türen mit löchern, einschlägen und kratzern, schäden an heizkörpern, defekte fenster, defekter fließenspiegel in der küche, in jedem zimmer abgefetzte tapetenecken, beschädigte sockelleisten große sichtbare gespachtelte flächen usw usw...


    So sehen viele Mieter-WHGen nach Auszug aus, es ist ein Graus.

    Zitat

    von der hausverwaltung kommen nur dumme unnützliche kommentare anstatt hilfe oder einverständniss?!?!?!


    So siehts aus.
    Und darum merke : Gute WHGen gibt es nur bei Privatvermieter.

    Zitat

    wie sollen wir hier nun vorgehen ohne das wir wahnsinnige unkosten haben???


    Was verstehst Du unter wahnsinnigen Unkosten ?

  • Rechtlich ist da nix zu machen. Wenn Sie eiee Wohnung im schlechten Zustand anmieten ist das Ihre freie Entscheidung und niemand anderes können Sie dafür verantwortlich machen. Da es sich hier um offensichtliche Schäden handelt, bleibt das nun auch Ihr privates Problem. Das Sie bis heute noch nicht einmal einen Schlüssel haben, wundert mich dann auch nicht mehr.
    Kündigen Sie mit der 3-Monatsfrist.


    BGB § 536 b Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme
    Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536 a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536 a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.

  • Hallo zahni88


    die derzeitigen mieter "unserer neuen wohnung" hatten diese zum 31.3.13 gekündigt. dem zufolge hatten wir mit den derzeitigen mietern und der hausverwaltung eine absprache gehalten. ergebnis: wir haben unsere wohnung ebenfalls zum 31.3.13 gekündigt, da laut der derzeitigen mieter die wohnung ab spätestens mitte märz komplett fertig und frei ist.
    somit haben wir auch mit der hausverwaltung gleich einen neuen mietvertrag für die neue wohnung gemacht der ab dem 1.4.13 beginnt. diesen haben wir auch unterschrieben da uns ja zugesichert wurde das wir ab spätestens mitte märz schon in die wohnung rein können.

    Ohohoh
    da hast du dich aber auf ganz dünnes Eis begeben.

    Rechtlich gesehen hättest du mit all deinen Sachen,
    deine alte Wohnung am 31.03. geräumt haben müssen.
    Anspruch auf die neue Wohnung hast du aber erst seit dem 01.04.

    Ich sag da nur Geiz ist geil,
    und hauptsache keine doppelte Miete bezahlt.


    witziger weise wurde uns aber schon die volle miete für die neue wohnung abgezogen

    Was ist daran witzig?
    Du hast einen gültigen MV,
    und demnach bist du erst einmal auch zur Zahlung der Miete verpflichtet.


    und von der hausverwaltung kommen nur dumme unnützliche kommentare anstatt hilfe oder einverständniss?!?!?!

    Rechtlich gesehen ist dein Vertragspartner (VM) der Ansprechpartner,
    dies ist kann muss aber nicht die HV sein.
    Des weiteren können die Eigentümer (VM) deiner beiden Wohnungen unterschiedlich sein.



    wie sollen wir hier nun vorgehen ohne das wir wahnsinnige unkosten haben???
    bitte um dringende ratschläge. wären sehr dankbar.

    Zuerst solltest du möglichst schnell die alte Wohnung räumen,
    ansonnsten können Schadensersatzforderungen auf dich zukommen.

    Bezüglich der Miete der neuen Wohnung würde ich Mietminderung ab heute geltend machen,
    hierzu auch die Einzugsermächtigung wiederufen,
    und zum 02.05.13 entsprechend weniger Miete überweisen.
    Wichtig auch im Verwendungszweck die Mietminderung angeben.

    Desweiteren ist fachanwaltliche Hilfe sicher zu empfehlen,
    ob ein Mieterschutzverein allerdings der richtige Ansprechpartner ist wage ich zu bezweifeln.


    VG Syker

  • Laut eines Urteils vom LG Düsseldorf ist ein Mieter ohne Zugang, sprich ohne Schlüssel, von der Mietzahlung befreit.
    Also lasst euch nicht einreden das ihr Miete zahlen müsst für etwas das ihr nicht benutzen könnt.

  • naja unkosten im sinne von ...


    Wenn ich mal korrigieren darf: Es gibt keine Unkosten, sondern nur Kosten.
    - Hoffe, dass Ihr inzwischen eine vernünftige Bleibe gefunden habt. ;)

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