Mietvertrag-Formulierung

  • Guten Tag,

    ich habe eine Frage zu einer Formulierung in meinem Mietvertrag.
    Wir haben eine Wohnung mit einem kleinen Balkon. Bei der Besichtigung sagten wir, dass uns der Balkon zu klein ist und fragten, ob der sich nicht vergrößern ließe. Der Vermieter teilte uns darauf hin seine Pläne diesbezüglich mit. Im (Standard-) Mietvertrag findet sich handschriftlich folgender Nachsatz hierzu:
    "Mitvermietet ist ein Balkon im Hof, der bis ca. Ende des Jahres fertiggestellt ist."

    Das bezieht sich auf 2012. Der kleine Balkon ist noch immer unverändert. Der Vermieter ist sehr nett, deshalb habe ich bisher nur nachgefragt. Jetzt wird es mir aber zu viel Wartezeit, da der Frühling vor der Tür steht.

    Daher meine Frage: wieviel Druck kann ich angesichts dieser relativ vage gehaltenen Formulierung machen? Reicht das für eine Mietpreisminderung? Wenn ja wie viel ist adäquat? Dabei geht es mir nicht ums Geld sondern nur darum endlich etwas zu erreichen...

    Vielen Dank für Hilfe!

  • Hallo Balkon


    Im (Standard-) Mietvertrag findet sich handschriftlich folgender Nachsatz hierzu:
    "Mitvermietet ist ein Balkon im Hof, der bis ca. Ende des Jahres fertiggestellt ist."
    ...
    Reicht das für eine Mietpreisminderung? Wenn ja wie viel ist adäquat?

    Das ist natürlich sehr wage formuliert.
    ...
    Eine Mietminderung ist scheinbar möglich,
    da der vertraglich zugesicherte neue Balkon nicht erstellt wird.

    Allerdings hast du einen alten Balkon,
    sodass die Mietminderung m.E. auf die Differenz der m²
    (lt. WohnFlV wird ein Balkon i.d.R. mit 25% berechnet)
    angerechnet werden kann.

    Für 2,5 m² Mietminderung müsste dein Balkon also 10 m² kleiner sein,
    da aber keine Größe vertraglich vereinbart wurde wird es sehr schwierig etwas durchzusetzen.


    VG Syker

  • Zitat

    Daher meine Frage: wieviel Druck kann ich angesichts dieser relativ vage gehaltenen Formulierung machen?


    Bist Du weiterhin an einem harmonischen Mietverhältnis interessiert ?

    Zitat

    Reicht das für eine Mietpreisminderung?


    Nein

    Zitat

    Dabei geht es mir nicht ums Geld sondern nur darum endlich etwas zu erreichen...


    Ohweh, suche nach einer anderen Lösung.

  • Hallo Balkon,

    (auch) ich halte diese vage Formulierung für auslegungs- bzw. diskussionsfähig mit geringen Erfolgsaussichten.

    "Mitvermietet ist ein Balkon im Hof, der bis ca. Ende des Jahres fertiggestellt ist."
    - Hier fehlen m.E. eine Anfangs- und geplante End-Zustandsbeschreibung. Und "ca." ist meistens Mist...

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