Beiträge von Balkon

    Guten Tag,

    ich habe eine Frage zu einer Formulierung in meinem Mietvertrag.
    Wir haben eine Wohnung mit einem kleinen Balkon. Bei der Besichtigung sagten wir, dass uns der Balkon zu klein ist und fragten, ob der sich nicht vergrößern ließe. Der Vermieter teilte uns darauf hin seine Pläne diesbezüglich mit. Im (Standard-) Mietvertrag findet sich handschriftlich folgender Nachsatz hierzu:
    "Mitvermietet ist ein Balkon im Hof, der bis ca. Ende des Jahres fertiggestellt ist."

    Das bezieht sich auf 2012. Der kleine Balkon ist noch immer unverändert. Der Vermieter ist sehr nett, deshalb habe ich bisher nur nachgefragt. Jetzt wird es mir aber zu viel Wartezeit, da der Frühling vor der Tür steht.

    Daher meine Frage: wieviel Druck kann ich angesichts dieser relativ vage gehaltenen Formulierung machen? Reicht das für eine Mietpreisminderung? Wenn ja wie viel ist adäquat? Dabei geht es mir nicht ums Geld sondern nur darum endlich etwas zu erreichen...

    Vielen Dank für Hilfe!

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