Hallo Experten,
ich habe nur ein Gasherd in meiner Wohnung. Letztes Jahr kam ein Schornsteinfeger im Auftrag der Hausverwaltung an meine Tür und teilte mir unmißverständlich mit, dass er meine Gasleitung überprüfen muss und ich nicht um diese Überprüfung herumkomme. Er war dann in meiner Wohnung, hat kurz mit einem Gasspürgerät meine feste lackierte Gasleitung (ca. 2 m lang) am Herd nach Lecks überprüft und ist dann wieder gegangen, insgesamt war er 5 Minuten in meiner Wohnung. Ich habe Ihn gefragt auf welcher Basis diese Überprüfung erfolgen muss ? Dazu konnte er mir keine konkrete Antwort geben. Dies hat mich 75 € gekostet.
Ich hatte das Jahr davor noch ein Gastherme, was durch Fernwärme ersetzt worden ist, d.h. die Gastherme wurde komplett abgebaut. Die Gastherme wurde jährlich durch den Schornsteinfeger überprüft und nun will er jährlich die feste Gasleitung zum Gasherd überprüfen.
Diese feste Zuleitung zu meinem Gasherd wurde in den letzten 12 Jahren auch nicht ein einziges Mal (!!) vom Schornsteinfeger überprüft und nun kommt der Schornsteinfeger und will diese feste Gasleitung überprüfen.
Kann mir jemand sagen, ob diese Art von Überprüfung jedes Jahr notwendig ist. Wenn ja, welches Gesetz steht dahinter ?
Danke und Gruß, Pet