Nebenkostenabrechnung Schornsteinfeger für Gasleitung-Überprüfung

  • Hallo Experten,

    ich habe nur ein Gasherd in meiner Wohnung. Letztes Jahr kam ein Schornsteinfeger im Auftrag der Hausverwaltung an meine Tür und teilte mir unmißverständlich mit, dass er meine Gasleitung überprüfen muss und ich nicht um diese Überprüfung herumkomme. Er war dann in meiner Wohnung, hat kurz mit einem Gasspürgerät meine feste lackierte Gasleitung (ca. 2 m lang) am Herd nach Lecks überprüft und ist dann wieder gegangen, insgesamt war er 5 Minuten in meiner Wohnung. Ich habe Ihn gefragt auf welcher Basis diese Überprüfung erfolgen muss ? Dazu konnte er mir keine konkrete Antwort geben. Dies hat mich 75 € gekostet.

    Ich hatte das Jahr davor noch ein Gastherme, was durch Fernwärme ersetzt worden ist, d.h. die Gastherme wurde komplett abgebaut. Die Gastherme wurde jährlich durch den Schornsteinfeger überprüft und nun will er jährlich die feste Gasleitung zum Gasherd überprüfen.

    Diese feste Zuleitung zu meinem Gasherd wurde in den letzten 12 Jahren auch nicht ein einziges Mal (!!) vom Schornsteinfeger überprüft und nun kommt der Schornsteinfeger und will diese feste Gasleitung überprüfen.

    Kann mir jemand sagen, ob diese Art von Überprüfung jedes Jahr notwendig ist. Wenn ja, welches Gesetz steht dahinter ?

    Danke und Gruß, Pet

    2 Mal editiert, zuletzt von marsihh (3. April 2013 um 12:42)

  • Hallo marsihh,

    wer hatte den Schornsteinfeger beauftragt?
    Hast Du eine Rechnung?
    Wer ist Absender, wer ist Empfänger?
    Steht darauf, auf welcher Rechtsgrundlage überprüft wurde?
    Hast Du einen Prüfbericht?

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (3. April 2013 um 15:48)

  • Hallo marsihh,

    wer hatte den Schornsteinfeger beauftragt?
    Hast Du eine Rechnung?
    Wer ist Absender, wer ist Empfänger?
    Steht darauf, auf welcher Rechtsgrundlage überprüft wurde?
    Hast Du einen Prüfbericht?

    Danke für dein Antwort...ich habe folgende Info bekommen, dass es um eine Gashausschau Überprüfung handelt.
    Der Schornsteinfeger wurde von der Hausverwaltung beauftragt.

    Die Frage ist, muss ich diese Kosten übernehmen ?

    So wie ich es hier verstanden habe, kann ich die jährliche Überprüfung selbst vornehmen:
    Der Jahres-Check im Haus: DVGW

  • Die Frage ist zunächst, warum meine anderen vier nicht beantwortet wurden...

    sorry, hier die korrekten Antworten:
    wer hatte den Schornsteinfeger beauftragt?
    Die Hausverwaltung

    Hast Du eine Rechnung?
    Nein, hier wurden die Gesamtkosten in der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter aufgeteilt

    Wer ist Absender, wer ist Empfänger?
    Absender: Schornsteinfeger
    Empfänger: alle Mieter, die noch eine Gasheizung haben, sind nur 6 von 13 Mieter hier

    Steht darauf, auf welcher Rechtsgrundlage überprüft wurde?
    Gashausschau , jährliche Sichtkontrolle erforderlich

    Hast Du einen Prüfbericht?
    Nein, er hat aber die Ergebnisse in einem Bericht für die Hausverwaltung notiert

    Wenn eine Gasinstallationsfirma mir ein günstigeres Angebot als dieser Schornsteinfeger macht, kann
    ich meine Hausverwaltung bitten dies von der günstigeren Fa. durchführen zu lassen ? Meine Hausverwaltung wird es
    wohl ablehnen. Habe ich eine rechtliche Handhabe dazu ?

    Danke und Gruß, Peters

  • "wer hatte den Schornsteinfeger beauftragt?
    Die Hausverwaltung"

    "Hast Du eine Rechnung?
    Nein, hier wurden die Gesamtkosten in der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter aufgeteilt"
    - Das hatten wir hier auch schon mal. Wir als Mieter hatten es akzeptiert.

    "Wer ist Absender, wer ist Empfänger?
    Absender: Schornsteinfeger
    Empfänger: alle Mieter, die noch eine Gasheizung haben, sind nur 6 von 13 Mieter hier"

    "Steht darauf, auf welcher Rechtsgrundlage überprüft wurde?
    Gashausschau , jährliche Sichtkontrolle erforderlich"
    - Das halte ich für nicht ausreichend. Schau mal bitte selbst nach: [url=http://www.google.de/#hl=de&gs_rn=8…iw=1170&bih=581]Google[/url]

    "Hast Du einen Prüfbericht?
    Nein, er hat aber die Ergebnisse in einem Bericht für die Hausverwaltung notiert"

    "Wenn eine Gasinstallationsfirma mir ein günstigeres Angebot als dieser Schornsteinfeger macht, kann
    ich meine Hausverwaltung bitten dies von der günstigeren Fa. durchführen zu lassen ?"
    - Grundsätzlich ja, denn der VM/die HV ist nach
    http://www.advocat24.de/user_files/rec…tsgrundsatz.pdf verpflichtet, sparsam zu wirtschaften.

    "Habe ich eine rechtliche Handhabe dazu ?"
    - Ja, s.o.

  • "wer hatte den Schornsteinfeger beauftragt?

    "Steht darauf, auf welcher Rechtsgrundlage überprüft wurde?
    Gashausschau , jährliche Sichtkontrolle erforderlich"
    - Das halte ich für nicht ausreichend. Schau mal bitte selbst nach: [url=http://www.google.de/#hl=de&gs_rn=8…iw=1170&bih=581]Google[/url]

    "Hast Du einen Prüfbericht?
    Nein, er hat aber die Ergebnisse in einem Bericht für die Hausverwaltung notiert"

    "Wenn eine Gasinstallationsfirma mir ein günstigeres Angebot als dieser Schornsteinfeger macht, kann
    ich meine Hausverwaltung bitten dies von der günstigeren Fa. durchführen zu lassen ?"
    - Grundsätzlich ja, denn der VM/die HV ist nach
    http://www.advocat24.de/user_files/rec…tsgrundsatz.pdf verpflichtet, sparsam zu wirtschaften.

    "Habe ich eine rechtliche Handhabe dazu ?"
    - Ja, s.o.


    Danke, das hört sich ja schon gut an. Die Frage ist nur, ob ich als Mieter die Sichtkontrolle durchführen darf.
    Könnte ich dann der Hasuverwaltung schrieben:
    Es geht auch um den Nachweis der durchgeführten Schau,es muss dokumentiert werden.
    Dann müsste der Mieter einen rechtlich verbindlichen Schreiben dem Vermieter ausstellen "Gasschau wurde durchgeführt,keine erkennbaren Mängel" ? Dann müsste der Mieter aber auch haften,wenn Schäden auftreten,die übersehen wurden. Oder ?

  • Dann müsste der Mieter einen rechtlich verbindlichen Schreiben dem Vermieter ausstellen "Gasschau wurde durchgeführt,keine erkennbaren Mängel" ? Dann müsste der Mieter aber auch haften,wenn Schäden auftreten,die übersehen wurden. Oder ?


    Ich bin Mieter wie Du... vielleicht hilft die Suchmaschine Deines Vertrauens weiter? Vielleicht auch die Stadtverwaltung/Aufsichtsbehörde über die Schornies?

  • Hallo marsihh


    Wenn eine Gasinstallationsfirma mir ein günstigeres Angebot als dieser Schornsteinfeger macht, kann
    ich meine Hausverwaltung bitten dies von der günstigeren Fa. durchführen zu lassen ? Meine Hausverwaltung wird es
    wohl ablehnen. Habe ich eine rechtliche Handhabe dazu

    Wie Berny schon ausführte,
    ist die Hausverwaltung bzw. dein VM angehalten wirtschaftlich mit den BetrK umzugehen.
    Wenn es auch rechtlich zulässig ist die Prüfung von einer anderen Person durchführen zu lassen,
    hättest du gute Chancen eine günstigeren Anbieter durchzusetzen,
    sofern es welche gibt.


    Danke, das hört sich ja schon gut an. Die Frage ist nur, ob ich als Mieter die Sichtkontrolle durchführen darf.

    Ja und Nein,
    Zum ersten kann dich niemand davon abhalten,
    selber regelmäßig deine Gasleitung anzusehen,
    und mit einem Feuerzeug nach Leckagen zu suchen.

    Gewisse Prüfungen müssen aber von zugelassenen sachverständigen Personen durchgeführt werden,
    diese Prüfung könntest du zwar theoretisch auch machen wenn du ein endsprechender Sachverständiger bist,
    diese Tatsache wird aber sehr unwarscheinlich sein.


    VG Syker


  • Zum ersten kann dich niemand davon abhalten,
    selber regelmäßig deine Gasleitung anzusehen,
    und mit einem Feuerzeug nach Leckagen zu suchen.

    Hallo, was ist das denn ??????????????????

  • Das macht der aber nur einmal!!
    Bedenken Sie aber auch: Es gibt noch allzuviel Gläubigkeit auf der Welt


    Und nun bitte wieder zurück (zur Werbung, wie Th. Gottschalk mal im FS sagte).
    Nach einem § habe ich vergeblich gesucht, aber vielleicht könnte DVGW-Vorschrift ebenfalls greifen? Werde mal einen Fachmann/Bekannten kontaktieren und mich wieder melden.

  • Diese feste Zuleitung zu meinem Gasherd wurde in den letzten 12 Jahren auch nicht ein einziges Mal (!!) vom Schornsteinfeger überprüft und nun kommt der Schornsteinfeger und will diese feste Gasleitung überprüfen.

    Kann mir jemand sagen, ob diese Art von Überprüfung jedes Jahr notwendig ist. Wenn ja, welches Gesetz steht dahinter ?


    Hallo Pet,
    mein Bekannter hat inzwischen geantwortet, dass mindestens alle 12 Jahre eine Leckageprüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 624 durch ein Fachunternehmen durchzuführen ist. Der Schorni kann diesbezüglich ja kompetent sein. Über den Preis kann ich nichts sagen. Da könnte vielleicht Goo*le helfen.
    http://www.dvgw.de/fileadmin/dvgw…tandhaltung.pdf

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (4. April 2013 um 15:00)

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