"wer hatte den Schornsteinfeger beauftragt?
"Steht darauf, auf welcher Rechtsgrundlage überprüft wurde?
Gashausschau , jährliche Sichtkontrolle erforderlich"
- Das halte ich für nicht ausreichend. Schau mal bitte selbst nach: [url=http://www.google.de/#hl=de&gs_rn=8…iw=1170&bih=581]Google[/url]
"Hast Du einen Prüfbericht?
Nein, er hat aber die Ergebnisse in einem Bericht für die Hausverwaltung notiert"
"Wenn eine Gasinstallationsfirma mir ein günstigeres Angebot als dieser Schornsteinfeger macht, kann
ich meine Hausverwaltung bitten dies von der günstigeren Fa. durchführen zu lassen ?"
- Grundsätzlich ja, denn der VM/die HV ist nach
http://www.advocat24.de/user_files/rec…tsgrundsatz.pdf verpflichtet, sparsam zu wirtschaften.
"Habe ich eine rechtliche Handhabe dazu ?"
- Ja, s.o.
Danke, das hört sich ja schon gut an. Die Frage ist nur, ob ich als Mieter die Sichtkontrolle durchführen darf.
Könnte ich dann der Hasuverwaltung schrieben:
Es geht auch um den Nachweis der durchgeführten Schau,es muss dokumentiert werden.
Dann müsste der Mieter einen rechtlich verbindlichen Schreiben dem Vermieter ausstellen "Gasschau wurde durchgeführt,keine erkennbaren Mängel" ? Dann müsste der Mieter aber auch haften,wenn Schäden auftreten,die übersehen wurden. Oder ?