Beiträge von marsihh

    "wer hatte den Schornsteinfeger beauftragt?

    "Steht darauf, auf welcher Rechtsgrundlage überprüft wurde?
    Gashausschau , jährliche Sichtkontrolle erforderlich"
    - Das halte ich für nicht ausreichend. Schau mal bitte selbst nach: [url=http://www.google.de/#hl=de&gs_rn=8…iw=1170&bih=581]Google[/url]

    "Hast Du einen Prüfbericht?
    Nein, er hat aber die Ergebnisse in einem Bericht für die Hausverwaltung notiert"

    "Wenn eine Gasinstallationsfirma mir ein günstigeres Angebot als dieser Schornsteinfeger macht, kann
    ich meine Hausverwaltung bitten dies von der günstigeren Fa. durchführen zu lassen ?"
    - Grundsätzlich ja, denn der VM/die HV ist nach
    http://www.advocat24.de/user_files/rec…tsgrundsatz.pdf verpflichtet, sparsam zu wirtschaften.

    "Habe ich eine rechtliche Handhabe dazu ?"
    - Ja, s.o.


    Danke, das hört sich ja schon gut an. Die Frage ist nur, ob ich als Mieter die Sichtkontrolle durchführen darf.
    Könnte ich dann der Hasuverwaltung schrieben:
    Es geht auch um den Nachweis der durchgeführten Schau,es muss dokumentiert werden.
    Dann müsste der Mieter einen rechtlich verbindlichen Schreiben dem Vermieter ausstellen "Gasschau wurde durchgeführt,keine erkennbaren Mängel" ? Dann müsste der Mieter aber auch haften,wenn Schäden auftreten,die übersehen wurden. Oder ?

    Die Frage ist zunächst, warum meine anderen vier nicht beantwortet wurden...

    sorry, hier die korrekten Antworten:
    wer hatte den Schornsteinfeger beauftragt?
    Die Hausverwaltung

    Hast Du eine Rechnung?
    Nein, hier wurden die Gesamtkosten in der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter aufgeteilt

    Wer ist Absender, wer ist Empfänger?
    Absender: Schornsteinfeger
    Empfänger: alle Mieter, die noch eine Gasheizung haben, sind nur 6 von 13 Mieter hier

    Steht darauf, auf welcher Rechtsgrundlage überprüft wurde?
    Gashausschau , jährliche Sichtkontrolle erforderlich

    Hast Du einen Prüfbericht?
    Nein, er hat aber die Ergebnisse in einem Bericht für die Hausverwaltung notiert

    Wenn eine Gasinstallationsfirma mir ein günstigeres Angebot als dieser Schornsteinfeger macht, kann
    ich meine Hausverwaltung bitten dies von der günstigeren Fa. durchführen zu lassen ? Meine Hausverwaltung wird es
    wohl ablehnen. Habe ich eine rechtliche Handhabe dazu ?

    Danke und Gruß, Peters

    Hallo marsihh,

    wer hatte den Schornsteinfeger beauftragt?
    Hast Du eine Rechnung?
    Wer ist Absender, wer ist Empfänger?
    Steht darauf, auf welcher Rechtsgrundlage überprüft wurde?
    Hast Du einen Prüfbericht?

    Danke für dein Antwort...ich habe folgende Info bekommen, dass es um eine Gashausschau Überprüfung handelt.
    Der Schornsteinfeger wurde von der Hausverwaltung beauftragt.

    Die Frage ist, muss ich diese Kosten übernehmen ?

    So wie ich es hier verstanden habe, kann ich die jährliche Überprüfung selbst vornehmen:
    Der Jahres-Check im Haus: DVGW

    Hallo Experten,

    ich habe nur ein Gasherd in meiner Wohnung. Letztes Jahr kam ein Schornsteinfeger im Auftrag der Hausverwaltung an meine Tür und teilte mir unmißverständlich mit, dass er meine Gasleitung überprüfen muss und ich nicht um diese Überprüfung herumkomme. Er war dann in meiner Wohnung, hat kurz mit einem Gasspürgerät meine feste lackierte Gasleitung (ca. 2 m lang) am Herd nach Lecks überprüft und ist dann wieder gegangen, insgesamt war er 5 Minuten in meiner Wohnung. Ich habe Ihn gefragt auf welcher Basis diese Überprüfung erfolgen muss ? Dazu konnte er mir keine konkrete Antwort geben. Dies hat mich 75 € gekostet.

    Ich hatte das Jahr davor noch ein Gastherme, was durch Fernwärme ersetzt worden ist, d.h. die Gastherme wurde komplett abgebaut. Die Gastherme wurde jährlich durch den Schornsteinfeger überprüft und nun will er jährlich die feste Gasleitung zum Gasherd überprüfen.

    Diese feste Zuleitung zu meinem Gasherd wurde in den letzten 12 Jahren auch nicht ein einziges Mal (!!) vom Schornsteinfeger überprüft und nun kommt der Schornsteinfeger und will diese feste Gasleitung überprüfen.

    Kann mir jemand sagen, ob diese Art von Überprüfung jedes Jahr notwendig ist. Wenn ja, welches Gesetz steht dahinter ?

    Danke und Gruß, Pet

    Hallo Experten,

    ich habe folgende Situation:
    Ich bewohne seit 10 Jahren eine Wohnung zur Miete und meine letzte Mieterhöhung war am 1.4.2006 , Erhöhung der Miete von 307,29 € auf 312,66€. Laut Mietspiegel war es auch so in Ordnung.

    Letztes Jahr wurde in der Wohnung die Gasetagenheizung auf Fernwärme umgestellt und ich musste hierzu ein Wertverbesserung -Zuschlag von monatlich 41,50 € hinnehmen. Seitdem bezahle ich 354,16€ Kaltmiete, bzw. Grundmiete: 312,66 € + Wertverbesserung 41,50 €.(1.3.2011)

    Ab den 1.3.3012 kommt eine Erhöhung von 20,58€ , d.h. ich bezahle dann eine Grundmiete 374,74 € (8,15*45,98qm). Laut Mietspiegel liegt der Durchschnittswert meiner Wohnung bei 8,23€/qm . Meine Wohnung ist 45,98 qm groß.

    Ist diese Vorgehensweise korrekt ?
    Wenn nein, wie kann ich da vorgehen, bzw. mit welcher Begründung ?

    Wäre über jede Antwort sehr dankbar.

    Danke und liebe Grüße. Marsi

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!