Eigenbedarf - Kündigung aussitzen?

  • anni237:

    "Da wir eh in ein paar Monaten ausziehen wollen hat sie uns die Verzögerungstaktik empfohlen, sprich: Einfach ignorieren, abwarten und sich nicht verunsichern lassen (im Großen und Ganzen. Dazu gab es noch ein paar Tipps, die ich hier aus taktischen Gründen lieber nicht reinschreibe"
    - Falls sich herausstellen würde, dass die Kündigung nicht rechtens ist, könnt Ihr ja zu einem Euch genehmen Datum fristgerecht kündigen.

    " - wer weiß, wer mitliest ;-)"
    - Kill Roy sieht alles, hört und weiss alles... ;)

    "Was haltet Ihr von diesem Verzögerungs-Ansatz?"
    - DU hast ja keinen genannt...

    "Ist die Kündigung eigentlich gültig, wenn die Eigentümerin keine Deutsch spricht, die Kündigung also definitiv von jemand anders verfasst wurde und lediglich von der Eigentümerin unterzeichnet?
    - Darauf kommt's an.

  • Hi Berny, danke erstmal für die schnelle Antwort.

    Zitat

    "Was haltet Ihr von diesem Verzögerungs-Ansatz?"
    - DU hast ja keinen genannt...

    Ich meinte damit allgemein die Taktik, bis zur Räumungsklage wirklich GAR NICHT zu reagieren, weil wir die Kündigung aus verschiedenen Gründen als ungültig erachten. Unsere Bedenken dabei sind, ob wir das nicht irgendwie offiziell sagen müssten, wenn wir sie nicht als gültig erachten, und ob wir wohlmöglich am Ende auf irgendwelchen Anwaltskosten unserer VM sitzen bleiben.

    Zitat

    Falls sich herausstellen würde, dass die Kündigung nicht rechtens ist, könnt Ihr ja zu einem Euch genehmen Datum fristgerecht kündigen.

    -Das wäre unser Plan. Fragt sich nur, wie dieses "sich herausstellen" aussieht...?
    Und, müssten wir in einer fristgerechten Kündigung unsererseits in irgendeiner Form auf die zuvor ausgesprochene Kündigung der VM eingehen? Wenn wir z.B. vor Ablauf der Kündigungsfrist einen neuen Job kriegen und 3 Monate später ausziehen wollen?

    Einmal editiert, zuletzt von anni237 (12. Mai 2013 um 22:57)

  • anni237:

    "müssten wir in einer fristgerechten Kündigung unsererseits in irgendeiner Form auf die zuvor ausgesprochene Kündigung der VM eingehen?"
    - Nöö.

    "Wenn wir z.B. vor Ablauf der Kündigungsfrist einen neuen Job kriegen und 3 Monate später ausziehen wollen?"
    - Verstehe ich jetzt nicht. Welche Kündigungsfrist bzw. Kündigungsdatum?

  • Ja, sorry, war evtl. nicht klar formuliert.

    Uns wurde zum 31.07. gekündigt. Angenommen, ich würde jetzt im Juli eine Zusage für einen neuen Job in einer anderen Stadt kriegen (also natürlich dann z.B. zum 01.10., muss ja meinen jetzigen auch erst kündigen), will daher dann also 3 Monate später umziehen, dann könnten wir also eine eigene Kündigung an die VM schicken, im Juli, völlig unabhängig von ihrem Kündigungsschreiben?

  • Uns wurde zum 31.07. gekündigt. Angenommen, ich würde jetzt im Juli eine Zusage für einen neuen Job in einer anderen Stadt kriegen (also natürlich dann z.B. zum 01.10., muss ja meinen jetzigen auch erst kündigen), will daher dann also 3 Monate später umziehen, dann könnten wir also eine eigene Kündigung an die VM schicken, im Juli, völlig unabhängig von ihrem Kündigungsschreiben?


    Ich würde dann dem VM einen entsprechenden späteren Auszugstermin vorschlagen.

  • Hallo anni237


    ... will daher dann also 3 Monate später umziehen, dann könnten wir also eine eigene Kündigung an die VM schicken, im Juli, völlig unabhängig von ihrem Kündigungsschreiben?

    In deiner Kündigung brauchen keine Gründe genannt werden.
    Somit brauchst du auch nicht auf die unwirksame Kündigung des VM einzugehen.


    VG Syker

  • Zitat

    Also, ich kann das schon nachvollziehen, kein Grund beleidigend zu werden meiner Meinung nach.


    Natürlich, Du kommst ja auch von drüben, gelle Trolli.

    Zitat

    Dazu gab es noch ein paar Tipps, die ich hier aus taktischen Gründen lieber nicht reinschreibe - wer weiß, wer mitliest


    Ich z.Bsp.

    Zitat

    Ich war übrigens mittlerweile beim Mieterbund.


    Bist Du da nicht jeden Tag als Vesperholer ?

    Zitat

    ich habe mich gut beraten gefühlt.


    Natürlich

    Zitat

    Irgendwelche Erfahrungen?


    Ja

  • Na, Fantastisch, hat Dir heut jemand das Pausenbrot weggenommen? :rolleyes:

    Syker, danke für die Antwort. Werden das dann vermutlich so machen. Selber kündigen und damit soll's dann gut sein.

  • ;)

    Unsere Vermieterin stand gestern samt Dolmetscher vor der Tür und will noch doese Woche Zugang zur Wohnung, um die Kücke auszumessen. Müssen wir ihr den gewähren?

    Ich würde dann dem VM einen entsprechenden späteren Auszugstermin vorschlagen.

    Das würden wir gerne tun - aber erkennen wir in dem Moment nicht die Gültigkeit der Kündigung an?
    Dann verlieren wir doch die Grundlage, wenn wir uns am Ende weigern wollen auszuziehen, falls sie auf der aktuellen Frist besteht, oder nicht?

    LG, Anni

  • Ach ja, und mal ganz nebenbei: Ist die Kündigung eigentlich gültig, wenn die Eigentümerin keine Deutsch spricht, die Kündigung also definitiv von jemand anders verfasst wurde und lediglich von der Eigentümerin unterzeichnet?

    wie kommst Du denn auf die Idee? Ausschlagebend ist nur die Originalunterschrift. Per Fax würde eine Kündigung übrigens auch nicht gelten.
    Es kann aber auch z.B. die Hausverwaltung mit Vollmacht kündigen.

    Knackpunkt ist Schriftform dh. eigenhändige Unterschrift aller Vermieter.. / wer genau ist neuer Eigentümer? eine Einzelperson oder ggf. ein Ehepaar, in dem Fall müssten imho beide die Kündigung unterschreiben.

    ausreichend qualifizierte Begründung .. also nicht "kündige ich Ihnen wegen Eigenbedarfs"
    sondern ... wegen Eigenbedarf da ich selbst, meine Tochter, meine Oma .. blabla einziehen möchte ..

    Es sollte der Hinweis auf die Möglichkeit der Kündigung zu widersprechen vorhanden sein § 574 BGB und da liegt der Trick, ist dieser Hinweis nicht in der Kündigung vorhanden, könnt ihr noch am ersten Termin der Verhandlung über die Räumungsklage widersprechen.

    So eine Kündigung ist nicht ganz ohne Fallstricke für den VM. Allerdings ist ein einvernehmlicher Weg oft die bessere Lösung.

    dem Vermieter kann mit ausreichender Voranmeldung das Betreten der Wohnung nicht verwehrt werden, ob das Ausmessen der Küche als Grund gerechtfertigt ist, darüber kann man streiten, aber das würde das Verhältnis nur unnötig verschlechtern. Es wird dann halt ein anderer Grund gefunden.

    Einmal editiert, zuletzt von Vermieter (14. Mai 2013 um 11:58)

  • Danke, Vermieter, für die Antwort!

    Formell gibt es an der Kündigung keider nichts auszusetzen, wir wurden auch auf die Widerspruchfrist hingewiesen usw.
    Die Gründe an sich sind eher fraglich, und das wäre auch der Grund, warum wir die Kündigung nicht anerkennen wollen.

    Ein Widerspruch unsererseits könnte evtl. damit begründet werden, dass wir zum genannten Auszugstermin nicht da sein werden (sind von Ende Juli bis Ende Ausgust definitiv weg und das lässt sich auch nicht ändern) und dass es für uns ein "kurzfristiger Zwischenumzug" wäre, da wir eh ein paar Monate später ausziehen würden.

    Was würde denn passieren, wenn dieser Widerspruch abgelehnt werden sollte? Bleibt es dann bei der Ursprünglichn Frist, und wir haben unseren "nicht Anerkennungs-Bonus" verspielt?

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