Betriebskosten um 66% gestiegen nach Einzug

  • Hallo liebe Forengemeinde,

    ich konnte leider nicht passendes zu meinem Thema finden, ich hoffe hier doppelt sich nichts und ntschuldige mich jetzt shcon falls ich für irgend etwas nicht den korrekten Fachbegriff verwende.

    Bei mir ist letzte Woche die Nebenkostenabrechnung ins Haus geflattert. Heiz- und Betriebskosten sind getrennt aufgeführt. Mein Ärgernis betrifft die Betriebskosten.
    Wie schon im Titel angedeutet, ist dies meine erste Abrechnung in dieser Wohnung und bei dieser Gesellschaft.


    Für den berechneten Zeitraum vom 1.3.2012 bis 31.12.2012 habe ich 610 Euro Betriebskosten an die Gesellschaft gezahlt (Heizkosten also ausgeschlossen). Die Gesellschaft rechnet mir nun vor, dass ich in dem besagten Zeitraum aber 1005 Euro gekostet habe. Demnach soll ich also 395 Euro nachzahlen. Dies entspricht ja eine Erhöhung von ~66 %. Ist das überhaupt zulässig? Es handelt sich um die GMRE die laut eigenen Angaben 4000 Wohnungen verwalten, da sollte man doch annehmen, dass die so eine Abrechnung nicht zum ersten mal tätigen und besser abschätzen müssen wie viel Kosten ca. anfallen.

    Sind die über 60% Erhöhung rechtens? muss ich den vollen Betrag zahlen?
    Ich denke nämlich, dass die natürlich schon vorher wussten, dass die Betriebkosten wesentlich höher sind. Ich bin wohl an ein Lockangebot geraten.

    freue mich auf Antworten.

  • Zitat

    Ist das überhaupt zulässig?

    Ja! Deine Vorauszahlung muss nicht dem tatsächlichen späteren Betrag entsprechen. Zu niedrig angesetzte Vorauszahlungen sind in der Regel nicht schädlich, zu hohe Vorauszahlungen laut Gesetz aber nicht erlaubt.

    Wenn du beweisen kannst, dass du mit den zu niedrieg angesetzten Vorauszahlungen in eine Falle gelockt wurdest, könntest du vor Gericht eventuell Recht bekommen.

    Ich gehe mal davon aus, dass in deiner Abrechnung nur die vereinbarten und auch erlaubten Positionen ( § 1 BetrKV Betriebskosten Betriebskostenverordnung Verordnung über die ) auftauchen.

    Zitat

    muss ich den vollen Betrag zahlen?

    Ja, es sei denn du lässt es auf eine Klage ankommen. Erfolgsaussicht dürfte gegen Null tendieren.

  • Ich gehe mal davon aus, dass in deiner Abrechnung nur die vereinbarten und auch erlaubten Positionen ( § 1 BetrKV Betriebskosten Betriebskostenverordnung Verordnung über die ) auftauchen.

    Ja, das scheint zu passen.

    OK, das ist ja eine klare Aussage. Es wird wohl nicht möglich sein, nachzuweisen, dass man gelockt wurde.... bzw. habe ich auch gar keinen Rechtschutz....

    Jetzt könnte man wohl nur noch schauen, ob bei der Berechnung generell was nicht stimmt. Aber gut, anderer Punkt.

    Vielen Dank trotzdem

  • Zitat

    dass ich in dem besagten Zeitraum aber 1005 Euro gekostet habe.


    Das ist doch gar nix, Ribery kostet wesentlich mehr.

    Zitat

    ... die so eine Abrechnung nicht zum ersten mal tätigen und besser abschätzen müssen wie viel Kosten ca. anfallen.


    Der feudale Lebenswandel mancher Mieter lässt sich vorab nicht einschätzen.

    Zitat

    OK, das ist ja eine klare Aussage.


    Nur nicht richtig.
    Die NK-Vorauszahlungen können auch 0,00 € betragen.
    Wer sagt denn, dass überhaupt eine Vorauszahlung erhoben werden muss ?

    Zitat

    Es wird wohl nicht möglich sein, nachzuweisen, dass man gelockt wurde


    Korrekt, wird es nicht sein.

  • Jetzt könnte man wohl nur noch schauen, ob bei der Berechnung generell was nicht stimmt. Aber gut, anderer Punkt.


    ... der auch hier diskutiert werden kann. Du müsstest aber möglichst viele Infos liefern.

  • ... der auch hier diskutiert werden kann. Du müsstest aber möglichst viele Infos liefern.

    Also, für 10 Monate (300 Tage) habe ich bei meiner 60,6 qm² Wohnung 1004 Euro Betriebskosten und für 2 Monate 181 Euro Heiskosten (Erdgeschoss)

    Betriebskosten:
    Grundsteuer 212 €
    Müllabfuhr 70 €
    Straßenreinigung 7 €
    Recycling-Müllabfuhr 12€
    Wohngebäudeversicherung 101 €
    Haftpflichversicherung 5 €
    Beleuchtung 12 €
    Trinkwasserlieferung 128 €
    Schmutzwasserentsorgung 167 €
    Niederschlagswasserentgelt 26 €
    Hausreinigung 121 €
    Hausbetreuung 47 €
    Pflege Außenanlagen 56 €
    Dachrinnenreinigung 8 €
    Ungezieferbekämpfung 3 €
    Winterdienst 28 €

  • [DerSven87:

    'für 10 Monate (300 Tage) habe ich bei meiner 60,6 qm² Wohnung 1004 Euro Betriebskosten und für 2 Monate 181 Euro Heiskosten (Erdgeschoss)'
    - Für welche zwei Monate Heizkosten?

    "Grundsteuer 212 €"
    - Ich zahle für meine gut gleichgrosse Wohnung in zehn Monaten 68€.

    "Müllabfuhr 70 €"
    - Ich zahle für meine gut gleichgrosse Wohnung in zehn Monaten 170€.

    "Straßenreinigung 7 €"
    - Ich zahle für meine gut gleichgrosse Wohnung in zehn Monaten 29€.

    "Recycling-Müllabfuhr 12€"
    - Ich zahle für meine gut gleichgrosse Wohnung in zehn Monaten 0€.

    "Wohngebäudeversicherung 101 €"
    - Ich zahle für meine gut gleichgrosse Wohnung in zehn Monaten 119€.

    "Haftpflichversicherung 5 €"
    - Ich zahle für meine gut gleichgrosse Wohnung in zehn Monaten 6€.

    "Beleuchtung 12 €"
    - Ich zahle für meine gut gleichgrosse Wohnung in zehn Monaten 14€.

    "Trinkwasserlieferung 128 €"
    - Ich zahle für meine gut gleichgrosse Wohnung in zehn Monaten 106€.

    "Schmutzwasserentsorgung 167 €"
    - Ich zahle für meine gut gleichgrosse Wohnung in zehn Monaten 94€.

    "Niederschlagswasserentgelt 26 €"
    - Ich zahle für meine gut gleichgrosse Wohnung in zehn Monaten 0€.

    "Hausreinigung 121 €"
    - Ich zahle für meine gut gleichgrosse Wohnung in zehn Monaten 0€.

    "Hausbetreuung 47 €"
    - Ich zahle für meine gut gleichgrosse Wohnung in zehn Monaten 79€.

    "Pflege Außenanlagen 56 €"
    - Ich zahle für meine gut gleichgrosse Wohnung in zehn Monaten 9€.

    "Dachrinnenreinigung 8 €"
    - Ich zahle für meine gut gleichgrosse Wohnung in zehn Monaten 0€.

    "Ungezieferbekämpfung 3 €"
    - Ich zahle für meine gut gleichgrosse Wohnung in zehn Monaten 0€.

    "Winterdienst 28 €"
    - Ich zahle für meine gut gleichgrosse Wohnung in zehn Monaten 8€.

    Fragen?

  • Danke für die ausführliche Antwort :)

    Der Abrechnungszeitraum für die Hiezung ist ein anderer, deshalb nur 2 Monate. bin am 1.3. eingezogen und Betrachtungszeitraum geht bis 30.4.

    naja, vieles deckt sich, mal hast du wesentlich mehr, mal ich. Scheint iO zu sein!?

  • Der Abrechnungszeitraum für die Hiezung ist ein anderer, deshalb nur 2 Monate. bin am 1.3. eingezogen und Betrachtungszeitraum geht bis 30.4.


    Yoo, scheint so i.O. zu sein.
    Nach der Heizgradtabelle nach DIN 4713 Teil 5 fallen im März+April 210/1000 der jährlichen Heizkosten an.

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