Beiträge von DerSven87

    ... der auch hier diskutiert werden kann. Du müsstest aber möglichst viele Infos liefern.

    Also, für 10 Monate (300 Tage) habe ich bei meiner 60,6 qm² Wohnung 1004 Euro Betriebskosten und für 2 Monate 181 Euro Heiskosten (Erdgeschoss)

    Betriebskosten:
    Grundsteuer 212 €
    Müllabfuhr 70 €
    Straßenreinigung 7 €
    Recycling-Müllabfuhr 12€
    Wohngebäudeversicherung 101 €
    Haftpflichversicherung 5 €
    Beleuchtung 12 €
    Trinkwasserlieferung 128 €
    Schmutzwasserentsorgung 167 €
    Niederschlagswasserentgelt 26 €
    Hausreinigung 121 €
    Hausbetreuung 47 €
    Pflege Außenanlagen 56 €
    Dachrinnenreinigung 8 €
    Ungezieferbekämpfung 3 €
    Winterdienst 28 €

    Ich gehe mal davon aus, dass in deiner Abrechnung nur die vereinbarten und auch erlaubten Positionen ( § 1 BetrKV Betriebskosten Betriebskostenverordnung Verordnung über die ) auftauchen.

    Ja, das scheint zu passen.

    OK, das ist ja eine klare Aussage. Es wird wohl nicht möglich sein, nachzuweisen, dass man gelockt wurde.... bzw. habe ich auch gar keinen Rechtschutz....

    Jetzt könnte man wohl nur noch schauen, ob bei der Berechnung generell was nicht stimmt. Aber gut, anderer Punkt.

    Vielen Dank trotzdem

    Hallo liebe Forengemeinde,

    ich konnte leider nicht passendes zu meinem Thema finden, ich hoffe hier doppelt sich nichts und ntschuldige mich jetzt shcon falls ich für irgend etwas nicht den korrekten Fachbegriff verwende.

    Bei mir ist letzte Woche die Nebenkostenabrechnung ins Haus geflattert. Heiz- und Betriebskosten sind getrennt aufgeführt. Mein Ärgernis betrifft die Betriebskosten.
    Wie schon im Titel angedeutet, ist dies meine erste Abrechnung in dieser Wohnung und bei dieser Gesellschaft.


    Für den berechneten Zeitraum vom 1.3.2012 bis 31.12.2012 habe ich 610 Euro Betriebskosten an die Gesellschaft gezahlt (Heizkosten also ausgeschlossen). Die Gesellschaft rechnet mir nun vor, dass ich in dem besagten Zeitraum aber 1005 Euro gekostet habe. Demnach soll ich also 395 Euro nachzahlen. Dies entspricht ja eine Erhöhung von ~66 %. Ist das überhaupt zulässig? Es handelt sich um die GMRE die laut eigenen Angaben 4000 Wohnungen verwalten, da sollte man doch annehmen, dass die so eine Abrechnung nicht zum ersten mal tätigen und besser abschätzen müssen wie viel Kosten ca. anfallen.

    Sind die über 60% Erhöhung rechtens? muss ich den vollen Betrag zahlen?
    Ich denke nämlich, dass die natürlich schon vorher wussten, dass die Betriebkosten wesentlich höher sind. Ich bin wohl an ein Lockangebot geraten.

    freue mich auf Antworten.

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