Nach Zahlung der Maklerprovision plötzlich auch Hausverwalter

  • War verschenkte Zeit hier eine Frage zu formulieren! Dann hole ich mir lieber einen fachmännischen Rat woanders.


    Richtig, kauf' Dich Deutschbuch, hat mich auch gehelft.:cool:

  • zahle ich wohlmöglich Lehrgeld?
    nett das man mich auf meine Grammatikfehler hinweist, mein Leben wäre sonst zu ende.


    Richtig..., denn schliesslich willst Du ja wohl auch weiterhin Lehrgeld zahlen...:cool:

  • Zitat

    Du erlaubst, dass ich ganz laut lache!


    Hört, hört, und ich dachte Du gehst zum lachen in den Keller, - Respekt !

    Zitat

    Mainschwimmer...du bist der beste von allen!


    Da gibts noch den einen oder anderen Spezialisten.

    Zitat

    Richtig, er ist der Beste... Danach komme direkt ich.


    Hahahaha, woher kommt denn diese neue Bescheidenheit ?

  • Ist dies eine Einzelwohnung und der Makler verwaltet nur die eine Wohnung im Haus oder verwaltet er ggf. bereits andere Wohnungen im Haus. Mal beim Nachbarn nachfragen

    Die 20 Euro für die Verwaltung bezahlt ja der Vermieter.
    Meine persönliche Meinung ist, dass der Deal hier stinkt.
    Der Verwalter eine Mietwohnung darf für die Vermittlung der Wohnung keine Courtage verlangen.
    Er darf aber für die Vermittlung z.B. eine Wohnung Courtage nehmen, wenn er z.B. nur die WEG Verwaltung und keine Mietverwaltung macht. Da widerspricht aber schon, dass du die Miete an den Makler zahlen sollst.

    Persönliche Meinung, ohne Rechtsberatung. Die Courtage würde ich zurückverlangen.

    Maklerprovision auch für Verwalter?

    Aber ob du die Courtage zurückverlangen kannst, sollte letztendlich ein Fachanwalt klären.

  • hallo,
    es handelt sich um eine DHH und der Makler hatte diese über die einschlägigen Internetportale angeboten. Das Haus wurde vorher durch die Eigentümer bewohnt, die aber neu gebaut haben und die alte DHH vermieten wollten. Nach einer Besichtigung mit der Maklerin stand für uns fest das wir es mieten wollten. Die Maklerin machte den Vertrag fertig wir und der Vermieter haben unterschrieben. So weit so gut. Dann bekamen wir eine Aufforderung vom Makler die Miete zu Mietbeginn auf ein Konto des Maklers zu überweisen, was wir auch ohne zu überlagen taten. Kurz nach dem Einzug sind ein paar Mängel aufgetreten und als wir diese bei Vermieter gemeldet haben, verwies dieser uns an den Makler mit dem Hinweis das dieser die Wohnung verwaltet. Erst jetzt sind wir hellhörig geworden und fragen uns nun, ob der Makler die Provison behalten darf?

  • Erst jetzt sind wir hellhörig geworden und fragen uns nun, ob der Makler die Provison behalten darf?


    Nicht Euch oder uns fragen, sondern einen Fachanwalt für Miet- und Immobilien recht.

  • Versuch macht klug. Kommt auf die Summe der Courtage an ob es sich lohnt.
    3000 Euro Streitwert, sind so 300 bis 400 Euro pro Anwalt + Gerichtskosten, wenn ihr verliert ... muss man sich halt überlegen.

    Ich weiss nicht wie die nachträgliche Bestellung als Verwalter gewertet wird, also hier kommts wahrscheinlich auf den Richter und Glück an, auch wenn ich die Chancen recht gut einschätze da ja schon die 1. Miete an den Verwalter / Makler ging.
    Dass ist eigentlich schon etwas zu dreist.
    Vielleicht auch einfach mal bissel Drohgeschütze auffahren und einfach die Courtage zurückverlangen mit Hinweis auf. Ob man dann letztendlich klagt ist nochmal ein anderes Thema. Man setzt sich natürlich damit in die Nesseln.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!