• Hallo!

    Ich hab mal eine Frage:

    Ich bin 2008 mit meinem Exfreund in eine gemeinsame Wohnung gezogen einer Genossenschafft.Wir mussten ein Kautionssparbuch hinterlegen.Wir waren also bei der bank und haben eins über 411 euro hinterlegt auf den Namen meines Exfreundes.Mit dieser Kaution sind wir nochmal innerhalb der Genossenschaft umgezogen.In Wohnung Nummer 2 hat er mich dann verlassen um in die Schweiz zu gehen.heißt: ich musste mir mit meiner Tochter eine kleinere Wohnung suchen weil diese zu groß war für uns beide.Ich muss noch sagen das ich diese Wohnung allein renoviert habe bei Auszug. dann habe ich im November 2011 eine neue Wohnung mit meiner Tochter bezogen wieder innerhalb der Genossenschaft.Dort stand ich auch als alleiniger Mieter drin und die Kaution von 411 euro wurde auch wieder mit in den Mietvertrag übernommen.Heute am 28.03.2013 hab ich die Wohnung an meinen Vermieter abgegeben natürlich frisch renoviert mit hohem Kostenaufwand.Ich fragt bei der Übergabe an wen die Kaution jetzt geht.Der vermieter meinte das sie erstmal die Betriebskostenabrechnung abwarten und dann eventuell Kosten davon einbehalten werden. Ich solle mich aber an eine bestimmte Person xy von der genossenschaft wenden um Auskunft zu erhalten.Das tat ich dann auch und rief die gute Dame an.Die sagte mir das die Kaution auf den Herrn xy also meinen Ex läuft und er die volle Kaution ausgezahlt bekommt.

    Jetzt meine Frage ist das Rechtens??in meinem neuen Mietvertrag steht doch das die 411 Euro hinterlegt sind.Bitte um Rat.Hab ja auch 2 Wohnungen allein Renoviert.Hab schon versucht mit meinem Ex zu sprechen er sieht es nicht ein und möchte sich alles einbehalten. Ich möchte ja keine Auszahlung aber wenn es als hinterlegt in meinem Mietvertrag steht möchte ich auch die Betriebskostenabrechnung damit verrechnen.So hat es mir der Herr heute der mit mir die Wohnung abgenommen hat auch gesagt.Es wird damit verrechnet.Zumal ich damals ja auch meinen Anteil bezahlt habe nur leider war ich so blöd es auf den namen meines Ex machen zu lassen


  • Jetzt meine Frage ist das Rechtens??in meinem neuen Mietvertrag steht doch das die 411 Euro hinterlegt sind.


    Damit haben Sie lediglich einen Nachweis, dass eine solche hinterlegt wurde. Wer die Kaution hinterlegt hat, ist uninteressant.
    Indiesem Fall hat diese Ihr Freund hinterlegt und kann nur an diesen zurückgegeben werden.

    Zitat

    Zumal ich damals ja auch meinen Anteil bezahlt habe nur leider war ich so blöd es auf den namen meines Ex machen zu lassen

    Die Kaution oder der Rest einer solchen wird an den berechtigten Inhaber ausgezahlt und nicht an Sie. Sollten Sie sich unberechtigterweise durch Verrechnung mit der Betriebskostenzahlung an dem Geld bedient haben, bleibt nur zu hoffen, das Ihr Freund sich nicht mit einer Zivilklage revanchiert.

  • Hallo sarah1984,

    ich bin mir da nicht soo sicher mit dem, was @Koli schreibt, denn eine Mietsicherheit ist grundsätzlich an die Mietsache gebunden. Ergo müsste zunächst mal festgestellt werden, wie und ob der 1. MV beendet wurde.
    Davon mal abgesehen, kann der VM die Kaution nach Beendigung eines Mietverhältnisses mit DEM Mieter verrechnen, mit dem/wem er möchte.
    Je nachdem, was bzw. wv. unter dem Strich nach der Endabrechnung stehen wird, solltest Du Dich anwaltlich beraten lassen - aber die Angelegenheit international auszudehnen...--->>:eek:

  • Zitat

    ich bin mir da nicht soo sicher mit dem, was @Koli schreibt, denn eine Mietsicherheit ist grundsätzlich an die Mietsache gebunden.

    Ich sehe das ähnlich wie Berny. Der Vermieter hätte sonst spätestens bei Beendigung des MV für die Wohnung zwei die Kaution mit dem Ex abrechnen und von der alleinigen Mieterin neu anfordern müssen.

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