Kündigung bzw. neuer Mietvertrag gültig...?

  • Hallo zusammen,

    ich habe ein großes Problem. Ich habe von einem jungen Mann (aktueller Mieter) eine Wohnung angeboten bekommen, da er umziehen wollte/will. Ich habe mich danach mit der Vermieterin in Verbindung gesetzt, alles mit ihr geklärt und dann unter Absprache mit dem aktuellen Mieter den Mietvertrag zum 1.6. unterschrieben (am 13.04.2010).

    Bis hier hin war alles in Ordnung...

    Gestern (27 Tage vor Einzug :mad:) bekam die Vermieterin einen Brief vom angeblichen gesetzl. Vormund des aktuellen Mieters. In diesem steht, dass er die Wohnung ohne Erlaubnis eines Gerichtes nicht hätte kündigen dürfen und somit die Kündigung ungültig sei. Im Briefkopf steht, er ist Diplomökonom.

    Folgendes ist vielleicht wichtig: Der aktuelle Mieter hat der Vermieterin erst Monate nach dem Einzug von dem gesetzl. Vormund erzählt und diesen nur als "Betreuer" bezeichnet. Der Vermieterin war dieser gesetzl.Vormund vor/während des Vertragsabschlusses nicht bekannt.

    Jetzt weiß ich nicht was ich genau machen muss, da ich ja selber am 1.7. ausziehen soll. Ist die Kündigung von ihm jetzt gültig und mein Mietvertrag jetzt ungültig? Wär mir gegenüber absolut nicht fair, da ich ja alles auf den neuen Wohnsitz eingestellt habe. Arbeit gekündigt usw....

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen... :)

    MfG kleinBUS

    Einmal editiert, zuletzt von kleinBUS (6. Mai 2010 um 16:33)

  • Um es kurz zu machen, weil dies besser über einen Anwalt zu klären ist, nur folgendes:

    Die Vermieterin hat zum Zeitpunkt der Kündigung von der Vormundschaft (fehlende Geschäftsfähigkeit) gewusst. Sie hätte auf keinen Fall die Kündigung ohne den Vormund annehmen dürfen. Sie können versuchen den Ihnen jetzt entstehenden Schaden bei der Vermieterin einzufordern.

  • Hallo kleinBUS,

    @Sinus hat recht. Du hast mit dem MV des Noch-Bewohners nichts zu tun. Ich würde versuchen, mit der Vermieterin eine Lösung zu finden, um Schaden zu verringern.

    Ob dieser Diplomökonom wirklich Vormund ist, müsste eigentlich der VM per Gerichtsbeschluss mitgeteilt worden sein. Vielleicht könnte hier ein Hebel angesetzt werden.

  • Hallo,

    danke für eure Antworten. :)

    Da mir das alles zu lange dauern würde, habe ich mich finanziell mit der Vermieterin finanziell geeinigt. Nochmal Danke!

    MfG kleinBUS

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