Rückwirkende Kürzung möglich?

  • Servus,

    ich hab ein Problem mit meiner Vermieterin. Sie hat mir eine Wohnung teilmöbiliert vermietet, wobei etliche Möbel (Schlafzimmerschrank, Kommode, Küchenstühle) kaum nutzbar sind und trotz Versprechungen nicht in den 3,5 Monaten behoben wurden, obwohl bem Einzug unter Zeuge versprochen.

    Kann ich diese 20 Euro nun komplett oder auf 5 Euro kürzen?

    Und wie versteht es sich mit bäulichen Mängel, wie hervorstehende Steckdosen im Wohraum oder beim Starkstrombuchse in der Küche?

    Danke für Eure Hilfe !!!

  • Noch ein Hinweis: Die Kommode und ein Nachttischschrank waren ebenfalls defekt und wurden von mir selbst instand gesetzt. Dazu habe ich an allen Stühlen und TischenFilzgleitfüße angebracht, da nicht vorhanden.

  • Sie hat mir eine Wohnung teilmöbiliert vermietet, wobei etliche Möbel (Schlafzimmerschrank, Kommode, Küchenstühle) kaum nutzbar sind und trotz Versprechungen nicht in den 3,5 Monaten behoben wurden, obwohl bem Einzug unter Zeuge versprochen.


    Ich würde die VM schriftlich nachweislich an ihre unter Zeugen gegebene Zusage erinnern und mit Hinweis auf § 535 BGB bitten, die Möbel, die Teil der Mietsache sind, instandzusetzen.
    Die anderen von Dir genannten Mängel hast Du so seinerzeit "mitgemietet".

  • Zitat

    Dazu habe ich an allen Stühlen und TischenFilzgleitfüße angebracht, da nicht vorhanden.


    Klasse und dafür hättest Du gerne das Bundesverdienstkreuz oder möchtest geadelt werden ?

  • Klasse und dafür hättest Du gerne das Bundesverdienstkreuz oder möchtest geadelt werden ?

    Bist Du jetzt hier der Quoten-Pöbel? Ich lese von Dir bisher nichts Konstruktives.

  • Ich würde die VM schriftlich nachweislich an ihre unter Zeugen gegebene Zusage erinnern und mit Hinweis auf § 535 BGB bitten, die Möbel, die Teil der Mietsache sind, instandzusetzen.
    Die anderen von Dir genannten Mängel hast Du so seinerzeit "mitgemietet".

    Sie hatte mir unter Zeugen versichert, dass diese schnellstmöglich und schrittweise ab Einzug behoben werden.

  • Zitat

    Ich lese von Dir bisher nichts Konstruktives.


    Kannst Du denn überhaupt lesen oder wird dir vorgelesen ?
    Lese mal zwischen den Zeilen und bemühe dein Hirn, aber nur wenns keine Umstände macht.

    Zitat

    Sie hatte mir unter Zeugen versichert, dass diese schnellstmöglich und schrittweise ab Einzug behoben werden.


    Klasse, das ändert aber nix wenn du das hier noch 10 mal wiederholst.

  • Danke, hab am Dienstag einen Termin be einer RAin.

    Noch eine Frage: Derzeit ist deren Waschmaschine in meiner Küche, weil ich diese mit benutze. Kann ich als Mieter nun festlegen, wann sie diese betreten darf? Also erst nach Absprache mit mir bzw. nur zu gewissen Zeiten?

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