Beiträge von mirko1a

    Danke, hab am Dienstag einen Termin be einer RAin.

    Noch eine Frage: Derzeit ist deren Waschmaschine in meiner Küche, weil ich diese mit benutze. Kann ich als Mieter nun festlegen, wann sie diese betreten darf? Also erst nach Absprache mit mir bzw. nur zu gewissen Zeiten?

    Ich würde die VM schriftlich nachweislich an ihre unter Zeugen gegebene Zusage erinnern und mit Hinweis auf § 535 BGB bitten, die Möbel, die Teil der Mietsache sind, instandzusetzen.
    Die anderen von Dir genannten Mängel hast Du so seinerzeit "mitgemietet".

    Sie hatte mir unter Zeugen versichert, dass diese schnellstmöglich und schrittweise ab Einzug behoben werden.

    Servus,

    ich hab ein Problem mit meiner Vermieterin. Sie hat mir eine Wohnung teilmöbiliert vermietet, wobei etliche Möbel (Schlafzimmerschrank, Kommode, Küchenstühle) kaum nutzbar sind und trotz Versprechungen nicht in den 3,5 Monaten behoben wurden, obwohl bem Einzug unter Zeuge versprochen.

    Kann ich diese 20 Euro nun komplett oder auf 5 Euro kürzen?

    Und wie versteht es sich mit bäulichen Mängel, wie hervorstehende Steckdosen im Wohraum oder beim Starkstrombuchse in der Küche?

    Danke für Eure Hilfe !!!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!