Mietkaution würde angeblich nicht bezahlt,Neueigentümer möchte jetzt Kaution.

  • Hallo

    Ich habe folgendes Problem,
    ich wohne schon 8 Jahre in meiner Wohnung, jetzt wurde sie verkauft und der Neueigentümer wollte 31% mehr Miete darauf hin hab ich dann gekündigt, und den mir neu vorgelegten Mietvertrag nicht unterschrieben, da auch da auch nach
    (§13 individuelle Vereinbarungen, der verliegende Vertrag ersetzt den bisherigen Mietvertrag mit dem bisherigen Eigentümer)

    Aber jetzt möchte der Neueigentümer (Für die letzten 2 Monate die ich da noch wohne) will er die Kaution haben, da der alte Vermieter sagt er hätte sie nie erhalten.
    Ich selbst kann das nicht mehr nachvollziehen weil ich in der zeit nicht berufstätigt war (Hartz4).

    Mein alter Vermieter war immer sehr genau, heißt wenn die Miete 1-2 Tag später nicht gekommen ist, hat er sich sofort bei mir gemeldet und hat sich erkundigt wo sie denn sei, jetzt frag ich mich wieso er jetzt sagt er hätte nie die Kaution erhalten was er mir nicht gesagt hat.
    Meine Frage ist jetzt, wenn ich gekündigt habe und ich nur noch 2 monate da wohne muss ich dann die Mietkaution bezahlen ohne das ich den neuen Mietvertrag unterschrieben habe?

    Vielen Dank für eure Hilfe

  • Zitat

    (§13 individuelle Vereinbarungen, der verliegende Vertrag ersetzt den bisherigen Mietvertrag mit dem bisherigen Eigentümer)


    Könntest Du mal den kompletten Text dieses §13 hier reinstellen ?

    Zitat

    Meine Frage ist jetzt, wenn ich gekündigt habe und ich nur noch 2 monate da wohne muss ich dann die Mietkaution bezahlen ohne das ich den neuen Mietvertrag unterschrieben habe?


    Die Kaution kann sogar noch nach Auszug gefordert werden.
    OLG Düsseldorf 10 U 130/05

  • Wenn im (alten) Mietvertrag eine Kaution vereinbart wurde, dann muß diese auch gezahlt werden. Wenn der bisherige Vermieter darauf jedoch keinen besonderen Wert gelegt hat, ist das seine Sache und berechtigt Sie nicht eine solche einzubehalten. Wenn der alte Vermieter vielleicht keine haben wollte und es dennoch im Vertrag steht, hätten Sie aber die Kaution immer bereithalten müssen.

    Der neue Vermieter tritt in alle Rechte und Pflichten aus dem bisherigen Mietvertrag ein und somit hätte er auch die Kaution zu bekommen. Die verbliebenen 2 Monate berechtigen nicht eine Zahlungsverweigerung.
    Nun ist die Kacke am dampfen oder andersrum einmalk kriegen sie euch alle.
    Da Sie keinen Nachweis über die Zahlung der Kaution haben, haben Sie auch keine gezahlt. Da es sich um einen nicht geringen Betrag handelt verwahrt man solche Quittungen ganz besonders gut, für die Zuzkunft.

    2 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (18. März 2013 um 20:24)

  • den mir neu vorgelegten Mietvertrag nicht unterschrieben,


    Hättest Du sowieso nicht brauchen oder müssen.
    War denn im bestehenden MV die Zahlung einer Kaution vereinbart worden? Und wenn ja, in welcher Höhe?

  • Hallo

    An: Fantastisch,

    (§13 individuelle Vereinbarungen, der verliegende Vertrag ersetzt den bisherigen Mietvertrag mit dem bisherigen Eigentümer)

    Mehr steht dort leider nicht das ist der ganze Text.


    An: Berny

    Ja im alten Mietvertarg Hätte ich eine Zahlung von 500€ bezahlen müssen.

  • Ja im alten Mietvertarg Hätte ich eine Zahlung von 500€ bezahlen müssen.


    Hatteste jedoch nachweislich nicht bezahlt? Also musste immernoch...

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