Eine Frage zur Kündigung

  • So, ich schilder mal meinen Fall, hoffentlich kennt sich einer hier aus und kann mir weiter helfen.

    Also die Situation ist folgende: Ich wohne seit 2 Jahren bei meinem Freund und seiner Mutter zur Untermiete. Die beiden haben eine Eigentumswohnung, die ihnen zu gleichen Teilen gehört. Es existiert auch ein Mietvertrag zwischen meinem Freund und mir, also er ist als Vermieter angegeben und an ihn zahle ich die Miete. Seine Mutter wohnt zwar auch noch in der Wohnung, aber bezieht von mir kein Geld. Lebensmittel und Verpflegung bezahle ich selbst.

    Jetzt ist folgendes Passiert, seine Mutter ist zum Anwalt gegangen, da sie mich aus der Wohnung haben will. Habe heute einen Brief erhalten, die Anwälten schreibt, die Mutter von meinem Freund sagt, ich würde keine Miete an sie zahlen und mich an Ihren Lebensmitteln vergreifen, ich hätte meine Ausbildung abgebrochen, was nicht stimmt und ich hätte seit 2 Monaten keine Miete bezahlt. Die Anwältin hat mir eine Frist gesetzt, wonach ich am Ende des Monats ausziehen müsste.

    Jetzt meine Frage, kann sie das machen? Mal davon abgesehen, dass die Hälfte sowieso nicht stimmt, kann sie mich rausschmeißen auch wenn ein Mietvertrag zwischen Ihrem Sohn und mir besteht? Habe meine Miete bis jetzt immer pünktlich bezahlt und der Sohn sieht auch nicht ein, warum ich jetzt am 31 ausziehen soll. Sie hat bei der Anwältin erzählt, das Mietverhältnis bestehe zwischen ihr und mir, was ja nicht stimmt. Ich habe natürlich Widerspruch eingelegt. Jetzt heißt es abwarten, wie die Anwältin reagiert. Wäre dankbar, wenn mir einer sagen könnte, wie da die rechtliche Seite aussieht.

    Danke schonmal^^

  • Wenn der Untermietvertrag allein mit dem Sohn besteht, dann hätte die Mutter, zumindest was die Mietzahlungen betrifft, keinerlei Recht Zahlungen oder eine Kündigung zu fordern.

    Über die weiteren Wohnverhältnisse ist nichts bekannt!

    Und in diesem Fall ist es wohl besser die Antwort des Anwaltes abzuwarten.

  • Ich habe meinerseits heute einen Anwalt kontaktiert, ich denke es ist das Beste, was ich momentan machen kann. Habe mich vorher über die Rechtslage erkundigt und alles geht in die Richtung dass 2 überseinstimmende Willenserklärungen getroffen wurden, die nicht so ohne weiteres von dritten angefechtet werden kann. In ca 3 Monaten wollen wir eh ausziehen, mein Freund und ich und ich glaube, bis dahin ist das mit dem Gericht und den Anwälten eh noch nicht gelaufen

  • Hallo S1985,

    auf den Brief der Anwältin würde ich überhaupt nicht reagieren, denn er widerspiegelt lediglich Wunschdenken und schafft keine Rechtslage.

    Wenn das Verhältnis schon soo ist, würde ich (auch) ausziehen. Schön, dass Dein Partner zu Dir hält. Beste Wünsche Euch!

    PS: "mein Freund und ich und ich glaube, bis dahin ist das mit dem Gericht und den Anwälten eh noch nicht gelaufen"
    Richtig: ... und Muttern wird dann auf den Kosten der Anwältin schön sitzen bleiben. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (6. Mai 2010 um 16:38)

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