Sehr geehrte Forumsmitglieder,
seit dem 25.02.2013 habe ich einen Wasserschaden im Bad. Anfangs war nur die Decke nass, die daraufhin teilweise rausgenommen wurde. Dadurch ist das Wasser direkt ins Bad getropft, 3 Wochen lang (nicht täglich, aber regelmäßig). Zudem kam das Wasser aus einem Lichtschalter tröpfchenweise. Leider komme ich erst jetzt auf die Idee, Mietminderung zu beantragen. Die Ursache ist gefunden und behoben, nach unzähligen Handwerkerbesuchen. Seit gestern und ca. bis Dienstag habe ich nun einen Entfeuchter in der Wohnung stehen, der vermutlich ordentlich Strom zieht und gut Krach macht.
Laut DAWR- Tabelle müsste ich ca. 30 % Mietminderung verlangen dürfen. Ist das korrekt und vor allem kann ich das auch rückwirkend für die vergangenen 3 Wochen beantragen? Die Ursache ist ja behoben und vermutlich am Dienstag oder Mittwoch wird die Decke wieder zugemacht, wenns ausgetrocknet ist.
Vielen Dank im Voraus für die Beratung,
Gruß Sir Charles