Mietminderung durch Wasserschaden

  • Sehr geehrte Forumsmitglieder,

    seit dem 25.02.2013 habe ich einen Wasserschaden im Bad. Anfangs war nur die Decke nass, die daraufhin teilweise rausgenommen wurde. Dadurch ist das Wasser direkt ins Bad getropft, 3 Wochen lang (nicht täglich, aber regelmäßig). Zudem kam das Wasser aus einem Lichtschalter tröpfchenweise. Leider komme ich erst jetzt auf die Idee, Mietminderung zu beantragen. Die Ursache ist gefunden und behoben, nach unzähligen Handwerkerbesuchen. Seit gestern und ca. bis Dienstag habe ich nun einen Entfeuchter in der Wohnung stehen, der vermutlich ordentlich Strom zieht und gut Krach macht.
    Laut DAWR- Tabelle müsste ich ca. 30 % Mietminderung verlangen dürfen. Ist das korrekt und vor allem kann ich das auch rückwirkend für die vergangenen 3 Wochen beantragen? Die Ursache ist ja behoben und vermutlich am Dienstag oder Mittwoch wird die Decke wieder zugemacht, wenns ausgetrocknet ist.
    Vielen Dank im Voraus für die Beratung,
    Gruß Sir Charles

  • Hallo Sir Charles,

    das von Dir angesprochene Thema ist m.E. nichts für eine Mietminderung. Wenn mal ein Schaden auftritt und dieser in überschaubarer Zeit behoben wird, dann war es das.
    Das Motto "Geiz ist geil" zieht hier nicht.
    Und rückwirkend...: Vergiss' es!

  • Das dachte ich auch, daher hab ich nichts unternommen bisher. Allerdings hab ich den Vermieter gestern mal drauf angesprochen und er meinte ich hätte schon Ansprüche auf Mietminderung, allerdings kann er mir dazu natürlich keine Auskunft geben, weils ja gegen ihn geht

  • Zitat

    Allerdings hab ich den Vermieter gestern mal drauf angesprochen und er meinte ich hätte schon Ansprüche auf Mietminderung


    Was dein lieber VM meint ist, dass Du evtl. etwas Stromkosten wg. dem Entfeuchter ersetzt bekommst.

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