In einem zweifamilienhaus welches auch vom Vermieter bewohnt wird gilt ein sonderkündigungsrecht. Die frage ist nun ob dies auch dann noch Gültigkeit hat wenn es sich um zwei Eigentumswohnungen handelt, auch wenn diese beiden ew ein und demselben Eigentümer gehören. Warum man da zwei ew gemacht hat kann ich nicht mit Sicherheit sagen, nehme aber an dass es was mit einer Scheidung zu tun hat.
Beiträge von Brüllaffe
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