Nebenkostenabrechnung zu spät abgegeben?

  • Hallo Zusammen :)

    Wir haben von meiner Vermieterin das erste mal die Abrechnung bekommen.Mir ist bekannt, das wenn die Abrechnung nicht im Folgejahr vorliegt, muss man nicht nachzahlen. Die hat mir die Abrechnung am 30.12.2012 in den Briefkasten geworfen, aber ohne Unterlagen. Also keine Einzelaufstellung vom Strom, Gas, Wasser etc. Nichts.
    Nur einen Zettel wo alles drauf stand mit und demnach zu zahlen...

    Ist das korrekt?
    Ich habe sofort Einspruch eingelegt und jetzt flattern nach und nach die Aufstellungen ins Haus.

    Muss ich nun nachzahlen??

    Vielen Dank
    Bianca

  • In einem BGH-Urteil (Az.: VIII ZR 115/04) heißt es, dass die Abrechnung zwar fristgerecht zugestellt und formal richtig, aber nicht unbedingt inhaltlich korrekt sein muss. Der Vermieter kann die fehlerhafte Abrechnung dann auch noch nach Ablauf der Jahresfrist korrigieren. Wer dann allerdings feststellt, dass er noch mehr Geld vom Mieter bekommen müsste, kann das nicht mehr einfordern. Ergibt sich in der fehlerhaften Abrechnung etwa, dass der Mieter 200 Euro nachzahlen müsste, in der korrigierten sind es aber 250 Euro, so muss der Vermieter auf die Differenz verzichten.
    Quelle(n):
    http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/…

  • Hallo Bianca,

    die NK_Abrechnung muss nicht (beim Empfänger) abgegeben werden, sondern sie muss dem Empfänger (fristgerecht) zugehen. D.h.: in den Machtbereich des Empfängers gelangen. Juristisch: "Fristgerechter Zugang". ;)

  • Da werden Sie nachzahlen müssen. Das ist ganz normal. Die Vermieterin reicht Ihnen die entsprechenden Belege nach.
    Wenn Ihnen eine Abrechnung fristgemäß zugeht, ist dem Gesetz formal Genüge getan. Belege darüber muß der Vermieter nicht beifügen.

  • Hallo Gminiee


    anbei die Abrechnung.

    Die Abrechnung erscheint auf den ersten Blick korrekt zu sein,
    und ist auch nach deinen Angaben rechtzeitig zugestellt worden.

    Somit ist die Nachzahlung (über)fällig.


    Nach zweitem Blick habe ich noch folgende Anmerkungen:

    1.) Aufschlüsselung zu den Heizkosten (I... Abrechnung fehlt?)
    (verbrauchte Einheiten, Berechnung der Grundkosten (30%-70%), evtl. Warmawasser)

    - Da die Abrechnung ansich schon sehr schlüssig ist,
    denke ich dass auch dieser Punkt keine Beanstandung ergeben wird.


    2.) Material Hausmeister
    (hierzu Belegeinsichtnahme empfohlen - prüfen was für Material da abgerechnet wurde)

    - Die Höhe der Kosten ist m.E. zu vernachlässigen,
    und hier lohnt sich kein Streit mit dem VM


    3.) Müllgebühr EW/Kinder
    (etwas seltsam das eine Unterscheidung nach EW und Kinder gemacht wird)

    - Die Berechnung kann ich nicht nachvollziehen,
    ggf. könnte es für dich zu höheren Kosten kommen


    Fazit fehlende Unterlagen: (Dein ET)
    Abgesehen von der scheinbar noch fehlenden I...-Abrechnung stehen dir nur weitere Unterlagen zu,
    wenn dir die Einsichtnahme in die Belege beim VM nicht möglich ist.
    Hier wird regelmäßig eine Entfehrnung vom mehr als 60 km angenommen.


    VG Syker

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