Hallo Zusammen ![]()
Wir haben von meiner Vermieterin das erste mal die Abrechnung bekommen.Mir ist bekannt, das wenn die Abrechnung nicht im Folgejahr vorliegt, muss man nicht nachzahlen. Die hat mir die Abrechnung am 30.12.2012 in den Briefkasten geworfen, aber ohne Unterlagen. Also keine Einzelaufstellung vom Strom, Gas, Wasser etc. Nichts.
Nur einen Zettel wo alles drauf stand mit und demnach zu zahlen...
Ist das korrekt?
Ich habe sofort Einspruch eingelegt und jetzt flattern nach und nach die Aufstellungen ins Haus.
Muss ich nun nachzahlen??
Vielen Dank
Bianca