Stromkasten sehr alt - Erneuerung? Bad/WC ebenfalls große Mängel

  • Hallo,

    entschuldigt, wenn die Überschrift nicht gut gewählt ist, ich kenne mich hier noch nicht so gut aus.
    Ich habe eine Frage bezüglich unserer "Stromverhältnisse". Ich wohne in einer 4-köpfigen WG in einem Altbau mit 5 Wohnungen. Jede einzelne Wohnung weist "bessere Vehältnisse" auf als unsere, was vllt. für eine WG auch irgendwo normal ist. Hier ist alles alt, bis auf mein Zimmer, das von meinem Vater auf eigene Kosten renoviert wurde und der Küchenvorbereich, der von uns selbst renoviert wurde. Außerdem sind unsere Mieten einzeln schon sehr hoch, auf jeden Fall insgesamt höher als alle Mieten der anderen Parteien. Das schreibe ich, um zumindest mal die "Grundlagen" zu erwähnen.

    Das Problem ist folgendes: Der Sicherungskasten ist so alt, dass der Elektriker schon erwähnte, dass es keine Ersatzteile mehr dafür gibt. Wenn die Ersatzteile, die er noch finden konnte, aufgebraucht sind (und das ist ein solcher "Knopf" im Sicherungskasten von 6, die es insgesamt gibt), dann muss seiner Meinung nach der Kasten erneuert werden. Unser Problem gestaltet sich nun derart, dass quasi tagtäglich mindestens eine Sicherung "herausfliegt". Mikrowelle und Wasserkocher dürfen nicht gleichzeitig in Betrieb sein und will man den Staubsauger anschalten, dann ist das Ganze mehr oder weniger ein Glücksspiel. Meine Frage ist nun, ob es Sinn macht, mit der Hausverwaltung zu sprechen, ob man an dieser Tatsache nicht etwas ändern kann und inwiefern dann Kosten auf uns als WG zukommen würden. Ich weiß ehrlich gesagt auch nicht, wie es um den Brandschutz bestellt ist. Jedenfalls waren die anderen Parteien schockiert von unserem "Stromzustand".... in einem Altbau ist die Sicherheit ja auch nicht unbedingt unwichtig. Allerdings haben wir eben auch nicht unbedingt das Geld, sowas aus eigener Tasche zu zahlen.

    Außerdem haben wir ein Problem mit dem Bad und dem WC. Die Wand bröckelt, über der Dusche hängt noch die Befestigung für den Duschvorhang der ehemaligen Badewanne, der Boden wölbt sich, das WC ist in einem ähnlichen Zustand. Noch vor einem Jahr wohnten hier neben mir andere Mieter in der WG, die noch einen alten Mietvertrag hatten und rund 150€ weniger zahlten als ich. Der Vermieter war unter den Umständen nicht bereit, das Bad oder das Klo zu renovieren, wenn nicht alle 30€ pro Monat mehr zahlen würden. Damals meinte er, dass die Sanitärbereiche renoviert werden würden, wenn jeder eine "angemessene" Miete zahlen würde.
    Mit einer Miete von 400€ für ein Zimmer, was auch in dieser Gegend sehr hoch ist, würde ich nun jetzt ungern noch 30€ drauf zahlen. Zumal eben nun alle jetzigen Mieter diesen neuen "angemessenen" Preis zahlen. Von der Seite der Hausverwaltung kam allerdings keine Reaktion mehr bezüglich der Sanitäranlagen. Nun ist meine Frage, ob die Hausverwaltung die Sanitäranlagen, die doch deutliche Mängel aufweisen, auf eigene Kosten renovieren muss oder ob wir da tatsächlich monatlich höhere Mieten zahlen müssten.

    Ich werde die nächsten Tage bei der Hausverwaltung anrufen und nachhaken. Ich hatte bisher keine Probleme mit der Hausverwaltung, weil ich bisher eben auch nichts "bemängelt" habe und Renovierungen aus eigener Tasche gezahlt habe. Allerdings habe ich das ganze Trara schon bei anderen Parteien und meiner WG selbst mitbekommen. Deshalb wollte ich mich zuvor ein wenig informieren, wie es allgemein mit solchen "Mängeln" und der Zahlung aussieht, wenn man mir überhaupt etwas dazu sagen kann.

    Auf keinen Fall werde ich einfach einen Elektriker rufen, nachher bleiben wir noch auf den Kosten sitzen..

    Die Heizung ist übrigens heute auch ausgefallen, einer meiner Rollläden kann nicht mehr bewegt werden, also bin ich langsam doch recht genervt. :mad:

    Danke schon im Voraus!

    2 Mal editiert, zuletzt von Schokopraline (13. März 2013 um 23:18)

  • Hallo Schokopraline,

    wetten, dass Dir meine Antwort nicht gefallen wird...?:
    Du hast seinerzeit die Wohnung so angemietet wie sie war.
    Inzwischen eingetretene (wirkliche) Mängel hat der Vermieter gem. § 535 BGB zu beseitigen.

  • Ich wollte nur wissen, wie es aussieht und gebe mich mit jeder Antwort zufrieden und bin für jede Antwort dankbar. ;)

    Was sind denn wirkliche Mängel? Gehört die Elektrik dazu? Rollladen? Heizung?

  • Was sind denn wirkliche Mängel? Gehört die Elektrik dazu? Rollladen? Heizung?


    Könnten es sein. Käme allerdings auf Details an und ob sie erst während der Mietzeit aufgetreten sind.

  • Thema Elektrik:

    Da es sich hier um einen Altbau handelt werden die Leitungen noch dem alten Standard entsprechen und womöglich mit 6 Ampere abgesichert sein. Da ist es nicht verwunderlich, das die Sicherungen bei Ihnen das Fliegen lernen und mit dem Knopf wieder funktionsfähig gemacht werden.
    Eine dauerhafte Beseitigung dieser Störungen kann nur durch eine Neuverlegung des gesamten Stromkreises mit stärkeren Leitungen erfolgen und das kosten schon einige Mille.
    Da sträubt sich natürlich das Fell des Vermieters.

    Mein Rat: Suchen Sie eine neue Bleibe und mieten Sie keine Bruchbude. Sie werden nicht froh.

  • Danke für die Antworten :)

    Naja, das mit der neuen Bleibe ist schwierig, ich wohne in einer sehr "vollen" Studentenstadt mit vielen wg´s und das ist die einzige Möglichkeit, wenn ich nicht noch mehr zahlen will (bzw. weil ich nicht mehr zahlen kann). Da was zu finden, ist natürlich nicht so einfach..

    Macht es denn Sinn, die Hausverwaltung anzurufen, sodass die einen Elektriker vorbei schickt?

    Das mit dem Rollladen ist währenddessen aufgetaucht. Bad und WC sind schon länger und schon davor in dem Zustand gewesen.


  • Macht es denn Sinn, die Hausverwaltung anzurufen, sodass die einen Elektriker vorbei schickt?

    Das sollten Sie natürlich tun; auch wenn ich da keinen durchschlagenden Erfolg sehe.
    Wer es nicht versucht, hat schon verloren.

  • Hallo Schokopraline


    Macht es denn Sinn, die Hausverwaltung anzurufen, sodass die einen Elektriker vorbei schickt?

    Ist die Hausverwaltung auch dein Vermieter?
    Wenn nicht macht es keinen Sinn sich an die HV zu wenden,
    denn das Vertragsverhältnis besteht zwischen dir und deinem VM.


    VG Syker

  • Zitat

    Was sind denn wirkliche Mängel? Gehört die Elektrik dazu? Rollladen? Heizung?


    Alles was nach Unterschrift auftritt und erheblich ist.
    Kleinigkeiten können vernachlässigt werden.

  • Den Vertrag haben wir von der Hausverwaltung bekommen und die regeln auch alles, was solche Sachen angeht. Der Hausbesitzer wohnt in einem anderen Land. Ich wüsste nicht mal, wie ich den Besitzer erreiche, weil bisher eben auch alles über die Hausverwaltung geregelt wurde.

  • Den Vertrag haben wir von der Hausverwaltung bekommen und die regeln auch alles, was solche Sachen angeht. Der Hausbesitzer wohnt in einem anderen Land. Ich wüsste nicht mal, wie ich den Besitzer erreiche, weil bisher eben auch alles über die Hausverwaltung geregelt wurde.


    Hallo Schoko,
    noch etwas Konfusion gefällig? ;)
    Hausbesitzer, Hauseigentümer und Vermieter können durchaus dreierlei sein...
    Dein Ansprechpartner ist grundsätzlich Dein (Miet-)Vertragspartner, der jedoch bspw. eine HV beauftragt haben kann. Dann biste bei ihr "richtig".

  • Hallo Schokopraline


    Den Vertrag haben wir von der Hausverwaltung bekommen und die regeln auch alles, was solche Sachen angeht.

    Trotzdem hast du einen MV mit dem VM und nicht mit der HV, oder?
    Es kann natürlich sein das der VM die HV beauftragt hat xy/alles für ihn zu regeln,
    dies wird aber i.d.R. nicht so sein.



    Ich wüsste nicht mal, wie ich den Besitzer erreiche,

    Ohh das ist ganz einfach: ruf dich selber an,:cool:
    denn du(bzw. Ihr) bist der Besitzer meinst aber vermutlich den Eigentümer.
    Der VM muss übrigens nicht der Eigentümer sein.


    VG Syker

  • Zitat

    Den Vertrag haben wir von der Hausverwaltung bekommen


    Die haben auch unterschrieben

    Zitat

    Ich wüsste nicht mal, wie ich den Besitzer erreiche,


    Musst Du auch nicht, den VM erreichen genügt.

  • Zitat:
    "Ich wüsste nicht mal, wie ich den Besitzer erreiche,"

    Musst Du auch nicht, den VM erreichen genügt.

    Die Praline hat es schon längst begriffen, brauchst nicht weiter drauf 'rumreiten.

  • Entschuldigt, ich bin mit den Begriffen nicht so bewandert. Den Vertrag haben wir von der Hausverwaltung bekommen, die haben den auch unterschrieben. Genauso wie wir.
    Die Hausverwaltung ist aber für alles verantwortlich und nun habe ich von einer ehemaligen Mitbewohnerin in Erfahrung gebracht, das die Eigentümer auch eigentlich gar nicht kontaktiert werden wollen, solange es sich über die Hausverwaltung regeln lässt.

  • Entschuldigt den doppelten Beitrag..

    Der Elektriker wurde heute von der Hausverwaltung beantragt, er war schon da und es wird erneuert auf die Kosten des Eigentümers. Die Heizung wurde ebenfalls erneuert, ebenfalls auf Kosten des Eigentümers.
    Somit wurde alles richtig gemacht und wir haben wohl einen sehr entgegenkommenden "Vermieter". :cool:

  • Schokopraline:

    "Entschuldigt den doppelten Beitrag.."
    - Macht nix.

    "Der Elektriker wurde heute von der Hausverwaltung beantragt, er war schon da und es wird erneuert auf die Kosten des Eigentümers. Die Heizung wurde ebenfalls erneuert, ebenfalls auf Kosten des Eigentümers."
    - Prima. Wer beauftragt, bezahlt auch.

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